Spiegel-Bericht zu Rezeptdaten

IMS Health weist Vorwürfe zurück

Berlin - 19.08.2013, 08:57 Uhr


IMS Health weist den auf „Spiegel.online“ erhobenen Vorwurf zurück, von Apothekenrechenzentren personenbezogene Daten zu erhalten. Die Behauptung, es würden millionenfach Patienten- und Arztdaten ausgespäht, sei falsch, heißt es in einer Stellungnahme des Markforschungsinstituts.

„Der Spiegel“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe unter der Überschrift „Pillendreher als Datendealer“ über den Umgang der Apothekenrechenzentren mit Rezeptdaten - ebenso „Spiegel.online“. Die VSA hat die Behauptungen bereits als falsch zurückgewiesen. Und auch das Marktforschungszentrum IMS Health betont in einer Stellungnahme, dass bei ihm alles korrekt abläuft.

„IMS Health erhält von Apothekenrechenzentren keine personenbezogenen Daten und benötigt diese auch nicht“. Auch sei es unzutreffend, dass Patientenidentitäten nur verschleiert würden oder rückrechenbar seien. Die anonymisierten Daten würden von IMS Health keinen Ärzten, Apothekern oder Patienten zugeordnet, betont Dr. Frank Wartenberg, Geschäftsführer von IMS Health in Deutschland.

IMS Health erhalte Rezeptdaten nur in „aggregierten Segmenten“, erklärt das Unternehmen: „Es werden Segmente mit durchschnittlich zehn Ärzten oder Apothekern gebildet. Bei den Ärzten werden die Segmente pro Facharztgruppe gebildet. IMS Health kann nicht nachvollziehen, welche Rezepte welcher Arzt ausgestellt oder welcher Apotheker sie eingelöst hat. Dieses Verfahren der Segmentbildung ist seit vielen Jahren als ausreichendes Mittel der Anonymisierung akzeptiert. Auch die Lieferungen von IMS Health an ihre Kunden erfolgen nur unter Verwendung entsprechender Segmentierungen, so wie es vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Der deutsche Gesetzgeber hat die Verwendung anonymisierter Daten von Apothekenrechenzentren ausdrücklich erlaubt, um Marktforschung unter Berücksichtigung strenger Datenschutzmaßstäbe zu ermöglichen. Um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sicher zu stellen, stimmt sich IMS Health seit vielen Jahren mit der zuständigen Datenschutzbehörde ab. IMS Health gewährleistet stets einen hohen Datenschutzstandard und wird dies auch in Zukunft tun“.

Den Datenschutzbehörden sei kein Fall bekannt, in dem eine Zuordnung möglich gewesen wäre. Das vom Spiegel zitierte Angebot an einen Kunden von IMS Health beziehe sich auf Daten, die keinen konkreten Patienten zugeordnet werden können. Wenn das Angebot den Begriff „patientenindividuell“ nenne, seien damit nicht namentlich genannte Patienten gemeint. „IMS Health bietet hier ausschließlich Daten zu statistischen Krankheitsverläufen an“. Die anonymisierten Kennzahlen, mit denen VSA die Verordnungsdaten an IMS Health liefere, würden nicht an die Kunden von IMS Health weiter gegeben. Zudem versichert das Unternehmen, dass seine Kunden die Daten zu Zwecken der Versorgungsforschung verwendeten – dazu gehöre auch die gesetzlich vorgeschriebene Nutzenbewertung von Arzneimitteln. „Die Kunden interessieren sich nicht für die Namen der einzelnen Patienten. Auch IMS Health kennt sie nicht“, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Auch die für die VSA zuständige bayerische Datenschutzbehörde habe deren Anonymisierungsverfahren, das jetzt vom Spiegel als rückrechenbar kritisiert werde, im Detail geprüft. IMS verweist auf den Jahresbericht 2011/2012 der Behörde. Dort heiße es: „Wenn derart anonymisierte Daten zur zusätzlichen Sicherung über eine unabhängige Stelle (Clearingstelle) laufen, die eine zweite Verschlüsselung der bereits verschlüsselten Identifikationsmerkmale vornimmt, so stufen wir dies als sinnvolle, aber auch notwendige Schutzmaßnahme ein. [...] Bei den von uns im letzten Jahr geprüften Verfahren sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die praktizierte Verfahrensweise, abgesehen von geringfügigen Punkten, die bereits behoben wurden, den oben dargestellten Vorgaben entspricht.“ 

IMS Health verweist auf seine Stellung als eines der weltweit größten Markforschungsinstitute im Gesundheitswesen. Seine Statistiken und Analysen schafften Transparenz für diejenigen, die in der Gesundheitsversorgung Verantwortlichen. Dazu gehörten neben Arzneimittelzulassungsbehörden, Krankenkassen, Ministerien und der Weltgesundheitsorganisation auch Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker, Pharmaunternehmen. „Damit leistet IMS Health einen wichtigen Beitrag für eine bessere Versorgung von Patienten“.


Kirsten Sucker-Sket