INTERPHARM 2024

Update Retaxfallen: Worauf muss bei der Abgabe auf Rezept geachtet werden?

05.04.2024, 12:00 Uhr

Bei der Rezeptbelieferung gibt es viele Stolperfallen. (Foto: Trueffelpix / AdobeStock)

Bei der Rezeptbelieferung gibt es viele Stolperfallen. (Foto: Trueffelpix / AdobeStock)


Retaxationen – sie machen Ärger, kosten Geld, Nerven, Personal und Zeit. Manche Monierungen seitens der Krankenkassen sind gerecht­fertigt, andere wiederum weniger und muten eher nach purer Willkür der Kostenerstatter an. Auf der INTERPHARM gibt Thomas Noll vom DAP ein Update zu aktuellen Retaxfallen. Im DAZ-Interview verrät er, was die Teilnehmenden dort erfahren werden. 

Ob das seit 1. Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflich­tende E-Rezept alle potenziellen Retaxfallen ausmerzt? Aktuell dürfte die Lage eher sein, dass bürokratische Vorgaben die Belieferung von E-Rezepten teils zusätzlich erschweren. Auch scheint die digitale Verordnung kein „Allheilmittel“ gegen Formfehler zu sein, denn auch beim E-Rezept bemerken Apotheken „nicht eindeutige Freitextverordnungen“, wie man auf der Seite des Deutschen Apotheken Portals (DAP) liest. Wie damit umgehen? Substitutionsausschlussliste, Original versus Import, „Jumbopackungen“ und Biosimilars beschäftigen Apotheken nach wie vor. Wie lassen sich Retaxationen am besten vermeiden? Welche Optionen haben Apotheken, um sich gegen ungerechtfertigte Retaxationen zu wehren? Thomas Noll vom DAP gibt bei der Interpharm in Mannheim die Antworten. Sein Thema: „Update Retaxfallen: Worauf muss ich bei der Abgabe auf Rezept achten?“ Wir durften vorab mit ihm sprechen.

DAZ: Retaxationen – Was macht das E-Rezept besser, was schlimmer?

Noll: Was genau das E-Rezept im Hinblick auf Retaxationen verändert, ist leider noch nicht absehbar – das werden wir wohl frühestens in etwa sechs bis zwölf Monaten sehen. Es zeigt sich aber bereits, dass sich den Apotheken jeden Tag vielerlei Probleme stellen. Dort geht es teils um Formalien, die nun anders angegeben sind, als man es vom Papierrezept kennt, oder gar weggefallen sind. Das verwirrt natürlich. In anderen Fällen passieren aber auch Fehler, die man gar nicht erwartet hatte. So gibt es viele Probleme mit Freitextverordnungen, teilweise wurden schon E-Rezepte eingereicht, bei denen drei Verordnungen im ersten Verordnungsfeld vorgenommen wurden. Da sich jetzt bereits große Schwierigkeiten in den Apotheken zeigen, wird deutlich, wie viele Schlupflöcher und potenzielle Retaxgründe es doch noch gibt.

DAZ: Bei welcher Retaxation haben Sie am meisten gestaunt, und womit plagen sich Apotheken am meisten?

Noll: Wie bereits gesagt, gibt es noch keine Retax-Fälle, über die wir besonders gestaunt hätten – dafür ist es einfach noch zu früh. Uns ist aber deutlich geworden, dass es definitiv auch weiterhin viele Probleme bei der Abgabe geben wird. Beispielsweise berichtete uns eine Apotheke, dass trotz volldigitaler Be­arbeitung ein Arzneimittel, das fälschlicherweise abgescannt wurde, nicht als falsch erkannt wurde. Statt 40 mg wurden 20 mg abgescannt – vonseiten des Kassenprogramms aber kein Problem. Da schien es also sogar noch Probleme bei der Verknüpfung von Kassensystem, E-Rezept und Securpharm zu geben. Und eine Falschabgabe führt dann – selbst mit allen Erleichterungen aus dem ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) – leider immer noch zur Retax.

DAZ: Worauf dürfen sich Apotheker und PTA bei Ihrem Vortrag freuen?

Noll: Es wird natürlich in einigen Dingen ein Blick in die Kristallkugel: In vielen Bereichen ist beim E-Rezept auch nicht so vieles anders als beim Papierrezept. Deswegen wird es dort auch nicht spezifisch um Problemfälle mit dem E-Rezept gehen. Man muss den Abrechnungszentren schließlich nicht noch Ideen für die Retaxierung liefern.

Was es aber geben wird: eine ganz klare Schilderung, was Apotheken tun müssen, um Retaxationen zu vermeiden. Dabei wird es also um Formalien gehen, die beim E-Rezept anders handzuhaben sind, um die Erleichterungen aus dem ALBVVG, aber eben auch um die verbliebenen Papierverordnungen. Schließlich gibt es mit dem T-Rezept und BtM-Rezept nach wie vor zwei wichtige Rezeptarten, die noch nicht auf elektronischem Wege in die Apotheke wandern dürfen. Meine Hoffnung ist, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer bestenfalls erleichtert nach Hause gehen. Entweder, weil sie erkennen, dass sie bereits alles richtig machen, oder weil sie nun wissen, wie sie teure Retaxen vermeiden können.

DAZ: Dankeschön für das Gespräch!

Update Retaxfallen: Worauf muss ich bei der Abgabe auf Rezept achten?

Samstag 13. Apr 2024 14:00 - 14:45  Uhr

Referent Thomas Noll, DAP


Celine Bichay, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


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