Pressemeldung präsentiert von


Aktivitäten zur Anpassung des Apothekenhonorars verdienen Unterstützung

23.04.2024, 00:58 Uhr

Vorstand des BVDAK e.V.

Vorstand des BVDAK e.V.


Verhandlungsweg und Klageweg nutzen – BVDAK unterstützt Freie Apothekerschaft e.V.

Seit mehr als 10 Jahren warten die Apothekeninhaberinnen und -inhaber darauf, dass ihr Honorar an die allgemein gestiegenen Kosten und als Abgeltung für ihre stark ausgeweiteten Tätigkeiten angepasst wird. Doch Anfang des Jahres 2023 kürzte Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach das Fixhonorar zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen noch weiter.

„Bisher hat sich auf dem Verhandlungsweg zwischen den beteiligten Bundesministerien und der ABDA, unserer Standesvertretung, nichts Erkennbares getan. Auf den Deutschen Apothekertag 2023 zurückblickend verwundert dies kaum: Per Video zugeschaltet wich der Gesundheitsminister den Argumenten der Kollegen aus, konkrete Zusagen zu einer angemessenen Honorierung unserer apothekerlichen Leistungen sind von ihm nicht zu erwarten“, erklärt Dr. Stefan Hartmann, Vorsitzender des BVDAK (Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.).

„Recht überraschend reicht die Freie Apothekerschaft e.V. nun eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht Berlin ein. So soll die in der Begründung des Entwurfs des GKV-Modernisierungsgesetzes 2003 ausgeführte Anpassung des Apothekenhonorars an die jeweilige Kostenentwicklung eingefordert werden. Von den ebenfalls beschriebenen regelmäßigen Überprüfungen im Abstand von zwei Jahren dürfen die Apotheken seit mehr als 20 Jahren allenfalls träumen!“

Am 26. März 2024 kündigte der Verein Freie Apothekerschaft an, den Rechtsweg zu beschreiten, um die Stagnation des Festzuschlags und die damit einhergehende Abkopplung der Apotheken von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prüfen zu lassen.

Der Festzuschlag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV auf jede verordnete Arzneimittelpackung) bildet die maßgebliche Einnahmequelle der Apotheken. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte eine Anpassung an die Kostenentwicklung der Apotheken regelmäßig auf Grundlage einer Überprüfung im Zweijahresrhythmus erfolgen (vgl. BT-Drs. 15/1525, S. 166).

Die Klage der Freien Apothekerschaft stützt sich auf ein Gutachten von Dr. Fiete Kalscheuer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN, das die Pflicht des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anpassung des Festzuschlags begründet sieht.

Der BVDAK unterstützt die Idee der Freien Apothekerschaft nachdrücklich

Proteste, Apothekenschließungen, unzählige Gespräche mit den Gesundheitspolitikern in den Ländern und auf Bundesebene haben Aufmerksamkeit auf die Unterfinanzierung der Apotheken und das Apothekensterben gelenkt. Ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer leistungsgerechten Honorierung der Apotheken kann die bevorstehende Klage der Freien Apothekerschaft sein.

„Zur Freien Apothekerschaft (FA) kann man stehen, wie man möchte. Die FA ist der sichtbare Protest der Basis gegen eine oft visionslose und rückwärtsgewandte Standespolitik“, meint Dr. Stefan Hartmann. „Fundamentalblockaden der ABDA lehnen wir ab, das Positive, und das ist diese Klage, unterstützen wir nachdrücklich. Ebenso werden wir weiterhin jedes Bestreben zur bereits begonnenen Erneuerung der ABDA und nach vorne gerichteter Aktivitäten unserer Standesvertreter unterstützen.“

Die Erfolgsaussichten der Klage werden in einigen Fachmedien als eher gering beschrieben. Wir werden den Gang des Verfahrens abwarten und empfehlen bis dahin die alte Juristenweisheit: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“.


„Wir unterstützen die offiziellen Verhandlungen und ebenso die Klage der Freien Apothekerschaft. Die Leistungen der öffentlichen Apotheken müssen angemessen honoriert werden. Dies ist über eine Erhöhung des Packungshonorars möglich, die den erweiterten Anforderungen an die Apotheken und der Entwicklung der Kosten (mindestens) der letzten zehn Jahre Rechnung trägt.“

Dr. Stefan Hartmann (BVDAK-Vorsitzender)


Über den BVDAK: 

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder. Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren über 12.000 angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung. Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in vernetzter Form ein.

 

BVDAK Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V
Römerstr. 32
82205 Gilching bei München
Tel. +49(0)8105-77 42 48
E-Mail: office@bvdak.de
Internet:www.bvdak.de


Diesen Artikel teilen: