Aufwand honorieren!

Rabattbegünstigte Arzneimittel verursachen höheren Beratungsbedarf

Uwe Hüsgen | Die Rabattverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, im Jahr 2007 eingeführt, haben weitreichende Auswirkungen: Für die Krankenkassen generieren sie wesentliche Einsparpotenziale; sie haben Wirkung auf die Versorgungssicherheit und -qualität der Versicherten; und sie stellen eine enorme logistische, finanzielle und kommunikative Herausforderung an Großhandel und vor allem Apotheken dar (s. hierzu auch "Rabattverträge – ökonomische Folgen für die Apotheke", DAZ 2008, Nr. 14, S. 75). Gut vier Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung zur Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel soll an dieser Stelle der Versuch unternommen werden, die finanziellen Auswirkungen dieser Verträge nach § 130a Abs. 8 SGB V auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der öffentlichen Apotheken zu analysieren.

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