DAZ aktuell

5,49 Euro je Einzeldosis beim Sichtbezug

Mustervereinbarung soll als Grundlage für regionale Verträge dienen

jb | Der Deutsche Apothekerverband hat sich mit dem AOK-Bundesverband auf eine Mustervereinbarung über den Sichtbezug in Apotheken geeinigt. Denn dessen Vergütung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Zum Beispiel darüber, ob die BtM-Gebühr bei jeder Abgabe abgerechnet werden darf oder nur einmal. Die Mustervereinbarung soll nun als Grundlage für regionale Verträge mit einzelnen Kassen dienen.

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