Verfassungsbeschwerde

Pharma-Widerstand gegen GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wächst

Berlin - 01.06.2023, 09:16 Uhr

Abbvie Deutschland kritisiert willkürlich Eingriffe: Firmenzentrale in Wiesbaden. (Foto: IMAGO / Jörg Halisch)

Abbvie Deutschland kritisiert willkürlich Eingriffe: Firmenzentrale in Wiesbaden. (Foto: IMAGO / Jörg Halisch)


Erneut hat ein Pharma-Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das zum Jahreswechsel in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierunsgesetz erhoben: Nachdem vergangene Woche bereits Roche den Schritt gemacht hatte, zog nun auch Abbvie Deutschland nach, wie am Mittwoch bekannt wurde. Das Unternehmen sieht mit dem Gesetz „seine in der Verfassung garantierten Rechte“ verletzt.

Das Pharma-Unternehmen Abbvie hat am gestrigen Mittwoch Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erhoben. Abbvie Deutschland bewerte dessen Maßnahmen „nicht nur als innovations- und standortfeindlich, sondern auch als Verletzung seiner in der Verfassung garantierten Rechte“, heißt es in einer Pressemitteilung auf der Webseite des Konzerns. So verstoße es laut Abbvie beispielsweise gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz, wenn neue Medikamente mit wissenschaftlich begründetem gleichen Nutzen wie zugelassene Standardtherapien mindestens 10 Prozent weniger kosten müssten als diese. 

Bereits am vergangenen Donnerstag war bekannt geworden, dass der Roche-Konzern einen Tag zuvor ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht hatte.

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Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz war am 12. November 2022 großteils in Kraft getreten. Ziel war laut Regierung, „Leistungskürzungen und stark steigende Zusatzbeiträge“ in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern. Mit den Maßnahmen wollte das Bundesgesundheitsministerium ein erwartetes Defizit von 17 Milliarden Euro ausgleichen.

Für die Apotheken bedeutete das Gesetz unter anderem einen erhöhten Kassenabschlag. Seit dem 1. Februar dieses Jahres müssen sie statt 1,77 Euro je Rx-Packung 2 Euro abführen. Gültig ist die Regelung zwei Jahre lang bis zum 31. Januar 2025. Das Gesetz hatte heftigen Protest hervorgerufen. Die ABDA sprach in Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes von einem „schwarzen Tag für die Apotheken“. Im Februar kostete die Apotheken der erhöhte Abschlag laut Berechnungen der ABDA 9 Millionen Euro, im März waren es elf Millionen Euro.

Seit dem Jahreswechsel müssen zudem die Hersteller bis zum 31. Dezember 2023 einen erhöhten Abschlag an die Kassen abführen. Er ist um fünf Prozentpunkte von sieben auf zwölf Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmens (ohne Mehrwertsteuer) gestiegen.

„Berlin sorgt für Verwirrung, Karlsruhe kann sie beheben“

Zur weiteren Begründung für die Verfassungsbeschwerde erklärte Olaf Weppner, Vize-Präsident und Geschäftsführer Commercial sowie Sprecher der Geschäftsführung bei Abbvie Deutschland, das Gesetz sende „mit willkürlichen Eingriffen in das Erstattungssystem unklare Signale“. Es könne „die Patientenversorgung als auch den für unsere Branche immens wichtigen Standort Deutschland aufs Spiel setzen“, so Weppner.

Der Präsident des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller, Han Steutel, erklärte dazu am Mittwoch, der „juristische Gegenwind“ überrasche ihn nicht. „Nachvollziehbare Wertungen“ seien ein „Verfassungsgebot“, hieß es in einer Pressemitteilung des Verbandes. „Berlin hat mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe kann sie beheben“, so Steutel.

Hagen Pfundner, Vorstand der Roche Pharma AG hatte zur Bekanntgabe der Verfassungsbeschwerde vergangene Woche erklärt, das Gesetz sei „nicht nur politisch ein Fehler, da es den Innovations- und Investitionsstandort Deutschland schwächt, sondern aus unserer Sicht auch rechtlich ein systemwidriger Eingriff.“ Konkret geht es bei der Verfassungsbeschwerde von Roche um die Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags, die Ver­längerung des seit 13 Jahren laufenden Preismoratoriums, den neuen, 20-prozentigen Pauschalrabatt auf innovative Kombi-Therapien und die rückwirkende Geltung des Erstattungsbetrages ab dem nun siebten Monat nach Markteinführung.


Matthias Köhler, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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