Änderungen bei Festbeträgen

Höhere Festbeträge für fünf Gruppen – auch für Paracetamol

Süsel - 02.12.2022, 12:45 Uhr

Auf der Ebene der Apothekenverkaufspreise einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer steigt der Festbetrag für 20 Paracetamol-Tabletten à 500 mg von 1,50 Euro auf 3,47 Euro. (x / Foto: Ralf / AdobeStock) 

Auf der Ebene der Apothekenverkaufspreise einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer steigt der Festbetrag für 20 Paracetamol-Tabletten à 500 mg von 1,50 Euro auf 3,47 Euro. (x / Foto: Ralf / AdobeStock) 


Zum 1. Januar 2023 gibt es wieder einmal neue Festbeträge. Im Unterschied zu den meisten früheren Änderungen steigen diesmal jedoch die betroffenen Festbeträge. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhöhung bei Paracetamol.

Der GKV-Spitzenverband hat am 7. November einige Änderungen zu Festbeträgen beschlossen, die am 1. Januar 2023 wirksam werden. In fünf Festbetragsgruppen werden die Festbeträge erhöht. Die Festbeträge in zwei Gruppen werden aufgehoben. Der GKV-Spitzenverband ist damit seiner eigenen Ankündigung vom August gefolgt.

In den folgenden Festbetragsgruppen der Stufe 1 werden die Festbeträge erhöht:

  • Butylscopolamin zur parenteralen Anwendung, Gruppe 3,
  • Verapamil zur parenteralen Anwendung, Gruppe 3,
  • Folsäure zur parenteralen Anwendung, Gruppe 2,
  • Paracetamol zur oralen Anwendung, Gruppe 1B.

Der Festbetrag in der Gruppe der Stufe 3 für Antihistaminika zur topischen Anwendung (Gruppe 9B) wird ebenfalls erhöht. Außerdem werden die Festbeträge für Choriongonadotropin zur parenteralen Anwendung (Gruppe 1) und zu Lithium in festen oralen Darreichungsformen mit verzögerter Freisetzung aufgehoben.

Alle oralen Paracetamol-Zubereitungen weiterhin in einer Gruppe

Die viel beachtete Anpassung bei Paracetamol ist offensichtlich eine Reaktion auf die Lieferengpässe bei Paracetamol-Saft. Auf der Ebene der Apothekenverkaufspreise einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer steigt der Festbetrag für 20 Paracetamol-Tabletten à 500 mg von 1,50 Euro auf 3,47 Euro. Dabei bleibt das wesentliche strukturelle Problem jedoch bestehen. Es entsteht keine neue Festbetragsgruppe.

Für alle Darreichungsformen von Paracetamol zur oralen Anwendung gilt weiterhin ein einheitlicher Festbetrag, der sich nur am Wirkstoffgehalt orientiert. Technologische Unterschiede zwischen relativ kostengünstig herstellbaren Tabletten und aufwendigeren Säften mit Paracetamol bleiben im Festbetragssystem auch künftig unbeachtet. In der Logik der Festbeträge sind diese Darreichungsformen austauschbar, obwohl sie für verschiedene Patientengruppen, nämlich Kinder oder Erwachsene, vorgesehen sind.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Der GKV-Spitzenverband hat den Schuss nicht gehört

von Christoph Gulde am 05.12.2022 um 12:43 Uhr

Wieviele Karren müssen noch an die Wand gefahren werden, bis der GKV-SpiBu den Knall hört?
Ist das Gleichgültigkeit, fehlendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge oder hat der SpiBu wirklich jeden Kontakt zur Erde verloren? Ist der SpiBu beratungsresistent oder kann ihm von jemandem geholfen werden? Praktikum gern bei mir.
Ich mache, wie viele meiner Kolleginnen auch, seit Wochen nichts anderes als härteste Mangelverwaltung.
Der Mangel kam mit jahrelanger Ansage und Anlauf. Das kam nicht überraschend.
Die Augen vor der Realität zu verschließen und die Versicherten ins Leere laufen zu lassen ist aber jetzt schon fast zynisch zu nennen. Wer sehen will, kann sehen. Wer auch nur Abmilderung will, kann abmildern. Hier passiert nichts.
Folie ist nicht gleich Flasche. Tablette nicht gleich Saft.

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