Besschaffung bis 30.9.

Apotheken sollen Ingenico-eHealth-Kartenterminals umrüsten

Stuttgart - 22.09.2022, 10:45 Uhr

Kartenterminals von Ingenico machen beim Einlesen neuer eGK Probleme. (x / Foto: Schelbert) 

Kartenterminals von Ingenico machen beim Einlesen neuer eGK Probleme. (x / Foto: Schelbert) 


Apotheken, die eHealth-Kartenterminals von Ingenico nutzen, sollen diese umrüsten. Damit wird eine technische Störung behoben, die dafür sorgt, dass elektrostatische Entladungen beim Stecken der NFC-fähigen eGK das ganze System lahmlegen können. 

Dass bei Verwendung eines bestimmten eHealth-Kartenterminal-Typs beim Stecken der neuen NFC-fähigen elektronischen Versichertenkarten (eGK) ganze Systeme lahmgelegt werden, war bislang vor allem ein Problem der Arztpraxen. In Apotheken stellt das Einlesen der Karten aktuell eher den Ausnahmefall dar. Doch wenn E-Rezepte in der Apotheke mittels eGK abgerufen werden können, dürften sich auch Apotheken damit herumschlagen müssen.

Worum geht es konkret? Betroffen ist das Kartenterminal „ORGA 6141 online“ der Firma Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Offenbar werden die Probleme ursächlich durch eine elektrostatische Aufladung der Karte ausgelöst. Der Entladeimpuls beim Stecken führt dann unter Umständen zum Systemabsturz.

Durch Software lässt sich dieses Problem nicht lösen, aber mit einem Aufsteckgerät. Und dieses sollen sich Apotheken, die besagtes Kartenterminal nutzen, auch besorgen. Darauf weist die ABDA in ihrem Newsroom hin. Mit diesem Produkt-Upgrade könnten technische Störungen kompensiert werden, die bei bestimmten eGK neuester Kartentechnologie in Form von elektrostatischen Entladungen – sogenannten ESD-Effekten – auftreten können. Mit dem neuen Aufsteckgerät werden diese Entladungen verhindert, heißt es.

Aufrüstung wird nur für zwei Terminals bezahlt

 Gemäß der „2. Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2022 zur TI-Vereinbarung vom 27. Mai 2020 zur Finanzierung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der erforderlichen laufenden Betriebskosten gemäß § 376 Ziffer 1 i. V. m. § 379 SGB V“ werden jeweils 27,85 Euro für maximal zwei der nachweislich bis zum 30.9. angeschafften Ingenico-Kartenterminals pro Apothekenbetriebsstätte. erstattet Das heißt: Apotheken, die mehr als zwei Terminals haben, müssen die Kosten für die Aufrüstung der übrigen selbst tragen oder sie können nicht genutzt werden, um NFC-fähige eGK einzulesen.

Die Erstattung soll wie bei der bisherigen TI-Ausstattung auch über den NNF erfolgen. Dafür soll zu gegebener Zeit ein separates Antragsverfahren über das Portal des NNF zur Verfügung gestellt werden.

Korrektur: In einer ursprünglichen Fassung hieß es fälschlicherweise,  die Aufsteckgeräte müssten bis 30.9. beschafft sein, der Stichtag bezieht sich jedoch auf die Kartenterminals. Wir bitten die Verwirrung zu entschuldigen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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6 Kommentare

Unpräzise?

von Fehlerteufel am 22.09.2022 um 15:36 Uhr

Ich lese das so, dass lediglich für Terminals, die bis zum 30.09. beschafft wurden, die Aufsätze überhaupt erstattungsfähig sind.

Warum? Weil die Terminals die nach diesem Termin ausgeliefert werden den Aufsatz bereits ab Werk erhalten.

Dem entsprechend besteht weder für die Anschaffung der Aufsätze, noch für deren Installation Zeitdruck!

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Unpräzise

von DAZ-Redaktion am 22.09.2022 um 15:41 Uhr

Da geht es nur um die Terminals, die schon in den Apotheken stehen. Wer ein Terminal hat und dies nachrüsten will, muss den Aufsatz bis 30.9. beschaffen, um Geld zu bekommen. wann man ihn dann einbaut, ist egal.

Grüße
Ihre Redaktion

AW: Unpräzise

von Fehlerteufel am 22.09.2022 um 15:53 Uhr

Ganz sicher, liebe DAZ-Redaktion?

In der verlinkten Änderungsvereinbarung steht - wie von Herrn Schäfer schon zitiert - nur "Erstattungsfähig sind die Aufsätzen nur für Ingenico-Kartenterminals, die bis zum 30.09.2022 beschafft worden sind."

Für TERMINALS die bis zum 30.09. beschafft worden sind.

Bis wann und wie die AUFSÄTZE für diese Terminals beschafft worden sind, ist nicht definiert.

Ist nur meine persönliche Meinung: aber eine zeitliche Limitierung die Beschaffung und Installation betreffend lese ich aus der Vereinbarung nicht heraus.

AW: Unpräzise

von DAZ-Redaktion am 22.09.2022 um 16:31 Uhr

Die ABDA schreibt das so auf ihrer Seite https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/e-rezept-umruestung-bestimmter-kartenterminals-bis-300922/
Aber Sie haben recht, aus der Vereinbarung geht das nicht hervor.

Falschmeldung?

von Claus Schäfer am 22.09.2022 um 11:34 Uhr

War gestern bei der PZ schon falsch.
In der Vereinbarung heißt es wörtlich:
"Erstattungsfähig sind die Aufsätzen nur für Ingenico-Kartenterminals, die bis zum 30.09.2022 beschafft worden sind."
Da steht nichts davon, dass die Umrüstung bis 30.09. erfolgt sein muss. Das geht nämlich gar nicht, da nach Rücksprache mit unserem Software-Haus die Aufsätze nur "begrenzt lieferbar" sind.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Falschmeldung

von DAZ-Redaktion am 22.09.2022 um 13:32 Uhr

Lieber Herr Schäfer,

vielen Dank für den Hinweis. Die Überschrift und der erste Satz sind da tatsächlich etwas mittverständlich, da haben Sie recht. Ich hab das im Vorspann präzisiert. Im Text steht es aber so wie sie sagen: Bis 30. September 2022 müssen die Aufsätze beschafft sein

Herzliche Grüße
Ihre Redaktion

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