Werbung von CGM Lauer

Ist eine Direktabrechnung schon möglich?

Stuttgart - 10.08.2022, 17:30 Uhr

Mit diesen Versprechen wirbt CGM Lauer für die Direktabrechnung. (Screenshot: Angebotsflyer CGM Lauer / DAZ)

Mit diesen Versprechen wirbt CGM Lauer für die Direktabrechnung. (Screenshot: Angebotsflyer CGM Lauer / DAZ)


Mit Einführung des E-Rezepts sollen zahlreiche Arbeitsprozesse digitaler und schlanker werden als bisher. Davon ist auch die Abrechnung betroffen. Viele Apotheken haben daher die Hoffnung, dass sie zukünftig direkt mit den Krankenkassen abrechnen können. CGM Lauer bietet diesen Service nun an. Doch unter welchen Umständen funktioniert eine Direktabrechnung überhaupt?

„Jederzeit selbstständig und ohne Beauftragung eines Apothekenrechenzentrums“ sollen Apotheken, die zum Kundenkreis des Softwareanbieters CGM Lauer zählen, ihre E-Rezepte mit den Krankenkassen zukünftig abrechnen können. Hinter dem Angebot „CGM Direktabrechnung“ steckt eine Kooperation mit dem Dresdner IT-Unternehmen Scanacs, das in den vergangenen Jahren immer wieder für dieses Konzept warb. Die Vorteile beschreibt CGM Lauer in dem Schreiben als Maximierung der Liquidität sowie Vermeidung von Retaxationen. Ferner will der Apothekensoftwareanbieter seinen Kunden einen „optimalen Überblick“ über alle eingegangenen, abrechenbaren, stornierten und erledigten E-Rezepte bieten.

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Unter den Apothekerinnen und Apothekern hat die Diskussion über die Möglichkeiten der Direktabrechnung spätestens seit September 2020 Fahrt aufgenommen. Damals wurde die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP bekannt und plötzlich stand die Branche vor der Frage, wie mit dem Ausfallrisiko der Finanzdienstleister besser umgegangen werden kann

Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen

Bei einer Direktabrechnung würden die Apotheken ihre Rezepte direkt bei den Krankenkassen einreichen und dann auch direkt von den Krankenkassen bezahlt, also ohne ein Rechenzentrum dazwischen. Auf Grundlage dieser Idee dürfte das Geld auf dem Weg zwischen Krankenkassen und Apotheken nicht verloren gehen. Doch was für die einzelne Apotheke und Verordnung in der Theorie noch nachvollziehbar erscheint, ist in der Praxis deutlich schwieriger vorstellbar. Alle Apotheken müssten mit allen Krankenkassen unmittelbar vernetzt sein, bei denen wiederum alle eingehenden Rezepte dann bearbeitet und die entsprechenden Zahlungen freigegeben werden. Ferner ist die Abrechnung von Arzneimitteln nicht trivial. So ist das Beachten der Herstellerabschläge bisher auch Aufgabe der Rechenzentren.

CGM Lauer und Scanacs wollen mit ihrem Vorstoß diese Strukturen nun endgültig infrage stellen und bieten den Apotheken bis Ende September ein gestaffeltes Early-Bird-Angebot an, je nachdem, ob man sich als Einzelabrechner (200 E-Rezepte pro Monat), Allrounder (1.000 pro Monat) oder Vielabrechner (4.000 pro Monat) sieht. Die Vertragslaufzeit beträgt in allen drei Fällen 24 Monate. Eine solche konkrete Ansage im Hinblick auf die Direktabrechnung scheint eine Premiere zu sein. 

Rechenzentren wundern sich über das Angebot

Beim Verband Deutscher Apothekenrechenzentren (vdarz) hat man sich zwar mit innovativen Abrechnungsmodellen schon intensiv beschäftigt, doch über das Angebot aus dem Haus CGM Lauer wundert sich vdarz-Vorstand Klaus Henkel sehr. Vor allem deshalb, weil es ausschließlich um die (Direkt-)Abrechnung von E-Rezepten gehen soll. In diesem Fall müssten die teilnehmenden Apotheken eine weitere IK-Nummer führen und die Krankenkassen würden die Beträge zukünftig auf mindestens zwei Konten je Apotheke überweisen, meint Henkel. „Ein solches Konstrukt wurde von den Krankenkassen in unseren Gesprächen bisher immer ausgeschlossen“, erklärt er gegenüber der DAZ. Kritisch sieht er auch den Umstand, dass weder CGM Lauer noch Scanacs den Status eines Apothekenrechenzentrums auf Grundlage des Sozialrechts führen. Von daher gebe es auch kein konkretes Finanzierungsangebot seitens CGM Lauer, gegen Gebühr vorab einen Abschlag an die Apotheken zu zahlen, was die Apothekenrechenzentren wiederum für ihr Selbstverständnis halten.

Die Kooperationspartner CGM Lauer und Scanacs sehen in § 300 Abs. 2 Satz 1 SGB V die gesetzliche Grundlage für das Geschäftsmodell der Direktabrechnung. Darin heißt es:


Die Apotheken und weitere Anbieter von Leistungen nach § 31 können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Absatz 1 Rechenzentren in Anspruch nehmen; die Anbieter von Leistungen nach dem vorstehenden Halbsatz haben vereinnahmte Gelder, soweit diese zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, unverzüglich auf ein offenes Treuhandkonto zugunsten des Dritten einzuzahlen.“

§ 300 Abs. 2 Satz 1 SGB V


Daraus deutet man, dass es sich um eine Kann- und keineswegs um eine Muss-Bestimmung handelt. Aus Sicht von CGM Lauer und Scanacs sind die Apotheken also gar nicht verpflichtet, Rechenzentren für die Abrechnung zu beauftragen. Scanacs gibt an, so wie die Apothekenrechenzentren ebenfalls „schnelle Zahlungsprozesse“ realisieren zu können. Über die Scanacs-Plattform sei technisch alles denkbar bis zur Echtzeitbezahlung – stets orientiert an den Arzneimittellieferverträgen. 

Keine Vorleistung nötig

Dabei würden aber weder CGM Lauer noch Scanacs selbst in Vorleistung gehen müssen. Das Geld soll also tatsächlich und direkt aus der GKV in die Apotheke fließen. Im Zuge der E-Rezept-Einführung habe man bereits Direktabrechnungen von mehreren Apotheken realisiert, über den genauen Ablauf und konkrete Zahlen wird aus Wettbewerbsgründen jedoch keine Auskunft gegeben.

Aus der im vergangenen Oktober bekanntgemachten Kooperation zwischen CGM Lauer und Scanacs ist inzwischen übrigens eine festere Bindung geworden: Die CompuGroup Medical, also der Mutterkonzern von CGM Lauer, ist nun auch an Scanacs beteiligt, laut Geschäftsbericht 2021 mit 15 Prozent. In der Branche hört man aber sogar von einer Unternehmensbeteiligung in Höhe von inzwischen mindestens 40 Prozent.

DAV äußert sich bisher nicht

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich auf DAZ-Anfrage bisher noch nicht zur aktuellen Entwicklung rund um die Direktabrechnung und zum konkreten Angebot von CGM Lauer und Scanacs geäußert. Beim DAV wird man die Entwicklung aber aufmerksam verfolgen. Denn abgesehen von den Bestimmungen im Sozialrecht verhandelt der DAV im Namen der Apotheken auch alle Modalitäten der Abrechnung mit dem GKV-Spitzenverband. Und dieser wird sicher verhindern wollen, dass mit dem E-Rezept und einer neuartigen Abrechnung ein Mehraufwand für die Krankenkassen entsteht.


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Wozu gibt es dann eigentlich noch den Kassenabschlag?

von Roman Mayer am 11.08.2022 um 12:20 Uhr

Wenn der komplette Abrechnungsvorgang digital abläuft und somit auch sofort alle notwendigen Datensätze maschinell prüfbar den GKVen vorliegen, entfällt doch komplett der Grund für den Abschlag. Und eigentlich auch der für die nervigen Abrechnungszentren der kranken Kassen. Man könnte soweit gehen, dass die GKVen ein gemeinsames Abrechnungszentrum betreiben und dann langsam aber sicher zu einer einzigen Sozial(!)fairsicherung fusionieren. Uiuiui, da wären Effizienzreserven!

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Abschaffung des kostenlosem Inkasso Herstellerrabatte

von Andreas Grünebaum am 10.08.2022 um 20:03 Uhr

Voraussetzung wäre erst einmal die Abschaffung des kostenlosen Inkassos für die Hersteller Rabatte an die Krankenkassen. Da wir in der Regel keine direkten Geschäftsbeziehungen zu den betroffenen Herstellern haben und damit die den GKV von den Herstellern zustehenden Rabatte nicht direkt von der Einkaufsrechnung abziehen können, handelt es sich um eine unzulässige Inanspruchnahme Dritter. Also weg damit und die Krankenkassen sollen das direkt mit den Herstellern oder behelfsweise über den Großhandel lösen.

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