Neue Testverordnung ab 30. Juni

Bund zahlt weniger für Bürgertests

Berlin - 24.06.2022, 14:00 Uhr

Karl Lauterbach muss die Bürgertests einschränken: Eine anlasslose Testung asymptomatischer Personen finanziert der Bund nun nicht mehr. (c / Foto: IMAGO / IPON)

Karl Lauterbach muss die Bürgertests einschränken: Eine anlasslose Testung asymptomatischer Personen finanziert der Bund nun nicht mehr. (c / Foto: IMAGO / IPON)


Es wird auch über den 30. Juni hinaus und ohne Unterbrechung Bürgertests auf Staatskosten geben – jedoch nicht mehr für alle. Eine neue Testverordnung werde neue Bedingungen aufstellen, erklärte heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Mit der nun gefundenen Lösung kann offenbar auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) leben.

Der Gesundheitsministerkonferenz hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese Woche einen 7-Punkte-Plan für die Corona-Herbststrategie vorgelegt. Darin fanden sich auch Eckpunkte, wie es mit den Bürgertests weiterlaufen soll. Denn die bislang geltende Testverordnung tritt ab 30. Juni außer Kraft. Es hieß, Bürgertests sollten auf symptomatische Patient:innen eingeschränkt und darüber hinaus unabhängig von Symptomen für ausgewählte Personengruppen möglich sein. Allerdings musste Lauterbach noch um die Finanzierung ringen. Heute nun hat er die Grundzüge der neuen Testverordnung vorgestellt.

Demnach gibt es für vulnerable Personengruppen, Kinder bis 5 Jahren, Schwangere im ersten Trimenon, Besucher:innen in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, auch weiterhin kostenlose Schnelltests. Bei einer Risikoexposition, z. B. vor dem Besuch größerer Veranstaltungen oder von Familienfesten, oder einer Warnung auf der Corona-Warn-App, gibt es noch eine Förderung durch den Bund: Für 3 Euro Eigenbeteiligung können sich diese Personen weiterhin in den Teststationen testen lassen. Bezieher von Sozialleistungen sind hierbei nicht ausgenommen. 

Bis zu 9,50 Euro werden vom Bund erstattet

Bisher erstattet der Bund 11,50 Euro je PoC-Test: 8 Euro für den Abstrich, 3,50 für das Material. Künftig sind es 7 Euro für den Abstrich und 2,50 Euro für das Material. Bei Testungen, für die die 3 Euro Eigenanteil fällig werden, beträgt die Vergütung für die Leistungserbringer 4 Euro. Apotheken und andere Teststellen erhalten dann die zusätzliche Eigenbeteiligung. Die Länder können den Anteil der Bürger übernehmen, wenn sie es möchten. Auch den Teststellen ist nicht verwehrt, auf sie zu verzichten, wie Lauterbach erklärte.

Zudem soll es mehr Kontrollen und Qualitätssicherungsmaßnahmen geben, um Betrügereien zu verhindern. Weitere Teststellen können ab 1. Juli nicht mehr beauftragt werden (Apotheken sind weiterhin auch ohne Beauftragung berechtigt zu testen). Dass ein Test beansprucht werden kann, muss mit glaubwürdigen Belegen nachgewiesen werden. Bei einer Schwangerschaft dürfte das leicht sein – zum Beispiel mit dem Mutterpass. Für Fälle, wie dass jemand einen Test braucht, um eine Person im Krankenhaus zu besuchen, soll es Formblätter geben. 

Lauterbach erklärte, die Testzentren hätten sich bewährt. Es habe ihn nicht überzeugt, künftig nur noch Ärzte testen zu lassen. Die Praxen würden auch weiterhin testen – vor allem symptomatische Patienten. Dass diese künftig in die Apotheke gehen, hält Lauterbach nicht für sinnvoll.

Das Bundesgesundheitsministerium kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das entspreche einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.

Die neue Verordnung tritt nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft und mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft. 

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Anmerkung der Redaktion: In der ersten Version des Artikels hieß es in der Überschrift, der Bund zahle nur noch 6,50 Euro für Bürgertests – dies trifft nur für den Fall zu, dass es sich um einen Fall mit Eigenbeteiligung der Bürger:innen handelt. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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