3G am Arbeitsplatz

Hilfen für die 3G-Dokumentation in der Apotheke

Berlin - 24.11.2021, 07:00 Uhr

Auch Apotheken müssen dokumentieren, dass sie die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz kontrollieren. (x / Foto: Bihlmayerfotografie / AdobeStock)

Auch Apotheken müssen dokumentieren, dass sie die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz kontrollieren. (x / Foto: Bihlmayerfotografie / AdobeStock)


Auf die Apotheken kommen weitere Dokumentationspflichten zu: Ab dem heutigen Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz. Dass wirklich nur geimpfte, genesene und getestete Beschäftigte zur Arbeit kommen, haben Arbeitgeber laut Gesetz durch Nachweiskontrollen „täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren“. Hilfe bei dieser Dokumentation bietet die Serviceplattform Apo-Doku.

Seit der Pandemie haben sich die Dokumentationspflichten der Apotheken nochmals erhöht – unter anderem mit Blick auf den Arbeitsschutz. Seit heute schreibt das Infektionsschutzgesetz eine weitere dieser Pflichten vor. Ab sofort gilt 3G an „Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können“. Sowohl Arbeitgeber:innen als auch Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- oder Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Die Arbeitgeber:innen wiederum müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.

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Der Münchener Apotheker Hermann Vogel jun. und Rechtsanwalt Florian Schmidt-Wudy, die die Serviceplattform Apo-Doku ins Leben gerufen haben, wollen den Apotheken die neue Dokumentationspflicht nun in gewohnter Manier leichter machen. Schon im Frühjahr 2020 starteten sie mit www.corona-doku.de, um den Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung der administrativen Aufgaben in der Corona-Pandemie Unterstützung zu bieten. Stück für Stück wurde das kostenfreie Angebot erweitert.

So auch jetzt: Die Plattformen Apo-Doku® und Apo-Revision® bieten in ihrer kostenlosen Version (nach erfolgter Registrierung) fünf Vorlagen, die gewährleisten sollen, dass die Apotheke die neuen Vorgaben revisionssicher umsetzt:


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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