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Ausnahmen möglich oder nicht?
Bpt-Präsidiumsmitglied Andreas Palzer erklärte nach der Abstimmung des ENVI in der Zeitschrift „VetImpulse“: „Teilweise ist den Abgeordneten überhaupt nicht bewusst, welche dramatischen Konsequenzen für die Tiermedizin drohen“. Offenbar gibt es an dieser Stelle eine wesentliche Diskrepanz in der Interpretation. Die Resolution des ENVI beschreibt Ausnahmen für den Einsatz von Antibiotika bei schweren Erkrankungen von Einzeltieren nach Auswertung eines Antibiogramms. Palzer hingegen argumentiert, dass die Verordnung als Rechtsgrundlage keine Möglichkeit für Ausnahmen vorsieht. Zudem ist die Resolution kein Entwurf für einen delegierten Rechtsakt. Dieser müsste erst neu formuliert werden. Entscheidend wird daher die Frage sein, ob das Plenum des EU-Parlaments den ursprünglichen Vorschlag annimmt oder ob ein komplett neuer Entwurf erarbeitet werden muss.
Schon 2016 Thema beim Deutschen Apothekertag
Das Thema hatte bereits im Jahr 2016 den Deutschen Apothekertag beschäftigt. Die Delegierten hatten sich für einen Antrag der Apothekerkammer Bremen ausgesprochen, den Antibiotikaeinsatz bei Tieren weiter deutlich zu reduzieren. Sie hatten gefordert, „den Einsatz von Antibiotika mit besonderer Bedeutung für die Humanmedizin in der Veterinärmedizin bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, weitestgehend einzuschränken“.
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In der Begründung wurden Fluorchinolone und Cephalosporine der dritten und vierten Generation hervorgehoben. Insbesondere wurde dort der Zusammenhang aufgezeigt, dass die öffentlich herausgestellte Reduzierung der eingesetzten Antibiotikamengen mit einer Verlagerung zu den problematischen Antibiotikaklassen verbunden war. Daher sollten nicht die Mengen, sondern die Anzahlen der Dosen erfasst werden. Doch es ging im Apothekertagsantrag nur um Nutztiere, nicht um Hunde, Katzen, Heim- oder Zootiere und nicht um ausnahmslose Verbote.
1 Kommentar
Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin
von Thomas Peters am 05.08.2021 um 9:45 Uhr
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