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Seit Langem rätselt die Apothekenwelt, welche honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen die ABDA plant. Dabei geht es zumeist um apothekerliche Leistungen. Fabian Brückner, Beauftragter für Interprofessionelles beim Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), erinnert in einem Gastbeitrag daran, im Zuge der Debatten die PTA nicht zu vergessen. Denn auch das Berufsbild der PTA könne von der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen profitieren und an Attraktivität gewinnen.
Schon lange arbeiten Apotheker:innen und pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA) in der Apotheke eng zusammen. Diese Zusammenarbeit muss über die kommenden Jahre, mit Blick auf die pharmazeutischen Dienstleistungen, verstärkt werden. Grund für die Notwendigkeit dieser Intensivierung ist, dass pharmazeutische Dienstleistungen neue Aufgaben und allgemeine Aufgabenfelder sowohl für Apotheker:innen als auch für PTA bringen werden. Die kommenden Dienstleistungen sind dabei, wie bereits im DAZ-Artikel aus dem März 2021 beschrieben, „Apotheken- und nicht Apothekerpflichtig”. Nicht jede der angebotenen Dienstleistungen wird exklusiv von einer oder einem approbierten Apotheker:in oder von PTA im Apothekenalltag ausgeführt werden. Eine gute Kommunikation untereinander wird daher essenziell sein und die Arbeitsteilung erheblich die Effizienz verbessern.
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Aus diesem Grund sollten im Rahmen der zusätzlichen Dienstleistungen, die die Apotheken zukünftig anbieten werden, die PTA mit einbezogen werden. Dass in diesem Zusammenhang in manchen der aktuellen Überlegungen und Planungen zur Zukunft der Apotheker:innen die Rolle der PTA unbeachtet bleibt, halte ich an dieser Stelle für einen fatalen Fehler. PTA sind ebenso nah an und stehen ebenso viel im Austausch mit den Patient:innen. Zudem macht bei den PTA die Beratung einen wesentlichen Teil der Ausbildung aus. Diese Beratung gewinnt besonders vor dem Hintergrund der pharmazeutischen Dienstleistungen weiterhin an Bedeutung.
Bezüglich der Qualifikationen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen sollten entsprechend nicht nur die Apotheker:innen Schulungen erhalten, sondern auch die PTA. Diese können dann zukünftig die Apotheker:innen in der Breite der angebotenen pharmazeutischen Dienstleistungen ergänzen. Eine Einteilung abhängig von Qualifikationen hat der BPhD bereits in einem Positionspapier zu den pharmazeutischen Dienstleistungen im November 2019 beschrieben, in welchem die Dienstleistungen nach notwendigen Vorkenntnissen in drei verschiedenen Kategorien eingeteilt wurden.
Diverse Dienstleistungen können von geschulten PTA ausgeführt werden. Dazu gehören Leistungen wie Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Ernährungsberatung oder die Einweisung in medizinische Hilfsmittel, wie Inhalatoren. In anderen Fällen können PTA Apotheker:innen direkt unterstützen. Dies gilt beispielsweise bei präventiver Beratung oder Therapiebegleitung bei chronischen Krankheiten. Abschließend werden manche pharmazeutischen Dienstleistungen den Apotheker:innen vorbehalten bleiben. Es erscheint folgerichtig, dort unter anderem die Dienstleistungen einzuordnen, die die ABDA in ihrem Grundlagenpapier vorgeschlagen hat, wie beispielsweise Minimierung der Risiken von Polymedikation durch Medikationsanalyse und darüber hinaus auch neue Leistungen wie Impfen.
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