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Tod durch Nitrosamin-Verunreinigung?
Erste Gerichtsverhandlung zum Fall Valsartan
Andere Patienten sollen von dem Prozess profitieren
Das Gericht hat für den 23. Oktober eine Entscheidung zum weiteren Prozedere angekündigt. Laut Melcher ist zu erwarten, dass ein sogenannter Beweisbeschluss erlassen wird. Voraussichtlich wird ein schriftliches Gutachten eines medizinischen Sachverständigen die Frage beantworten müssen, ob und in welchem Umfang die Verunreinigung geeignet gewesen ist, das Krebsleiden der verstorbenen Klägerin auszulösen. Ebenso ob es andere Umstände gibt, die die Erkrankung verursacht haben könnten. Zu klären sei dabei noch, aus welchem Fachgebiet der Gutachter kommen soll. Das Gericht habe die Onkologie vorgeschlagen, Melcher hält jedoch die Toxikologie/Pharmakologie zur Beantwortung der Beweisfragen geeigneter.
Die „Badische Zeitung“ hatte am 2. Oktober über das Verfahren berichtet. Demnach starb die Klägerin schon im März 2019. Erst ein Jahr zuvor war bei ihr der Nieren-Tumor entdeckt worden. Ihre beiden Töchter, die bei der ersten Verhandlung dabei waren, betonten gegenüber der Zeitung, dass Schmerzensgeld im Prozess „überhaupt keine Rolle“ spiele. Im Sinne ihrer Mutter sollen andere Patienten von dem Prozess profitieren – die Pharmaindustrie müsse besser kontrolliert werden.
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Die „Badische Zeitung“ gibt zudem die Schilderungen der Töchter wieder – wie lange hat die verstorbene Klägerin verunreinigtes Valsartan wahrscheinlich eingenommen? „Mindestens seit 2010 bekam Gerta H.laut ihren Töchtern ein blutdrucksenkendes Mittel, ab 2013 die Generika von Hexal und 1A-Pharma.“ Als Beleg habe Melcher dem Zivilgericht alle Unterlagen des Hausarztes und der Klinik vorgelegt, außerdem das Medikamentenkonto der Apotheke. „Von Februar 2017 an nahm sie Valsartan von Mylan dura ein mit einem NDEA-kontaminierten Wirkstoff aus Indien“, heißt es. Auch Fragen des Rückrufs der Valsartan-Generika sowie des Stands des EU-Risikobewertungsverfahrens wurden erörtert. Richterin Hohlfeld schlussfolgerte laut „Badischer Zeitung“: „Einiges spricht für einen Herstellerfehler.“
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