Absprachen über verzögerte Citalopram-Generika

Gericht bestätigt Millionen-Geldbußen

Berlin - 08.09.2016, 17:00 Uhr

Die Europäische Kommission hat über Jahre aufgespürt wo es unzulässige Absprachen zwischen Pharmaunternehmen gab. Einer betraf das Antidepressivum Citalopram. (Foto: finecki / Fotolia)

Die Europäische Kommission hat über Jahre aufgespürt wo es unzulässige Absprachen zwischen Pharmaunternehmen gab. Einer betraf das Antidepressivum Citalopram. (Foto: finecki / Fotolia)


Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission verhängten Geldbußen gegen den Pharmakonzern Lundbeck sowie mehrere Generikahersteller bestätigt. Rund 150 Millionen Euro forderten die Wettbewerbshüter von den Unternehmen ein, weil sie sich zu einem verzögerten Markteintritt von Citalopram-Generika abgesprochen hatten.

Das Antidepressivum Citalopram ist ein Erfolgsprodukt des dänischen Arzneimittelherstellers Lundbeck. Seit Ende der Siebzigerjahre beschäftigte sich das Unternehmen mit dem Wirkstoff, entwickelte ihn und ließ in patentieren.

Nach Ablauf des Grundpatents war es Generikaherstellern grundsätzlich möglich, in den Markt einzutreten. Doch es kam anders: Im Jahr 2002 schloss Lundbeck mit vier Unternehmen, den Firmen Generics (UK – damals Tochter von Merck), Alpharma, Arrow und Ranbaxy sechs Vereinbarungen über Citalopram. Der Deal: Die Generikaunternehmen verpflichteten sich, nicht in den Markt von Citalopram einzutreten – dafür erhielten sie von Lundbeck hohe Zahlungen und andere Anreize. Beispielsweise kaufte Lundbeck Generikavorräte auf, bloß um sie zu vernichten. 

Im Oktober 2003 erfuhr die Europäische Kommission von diesen Vereinbarungen. Am Ende jahrelanger Untersuchungen gelangte sie zum Ergebnis, dass Lundbeck und die Generikaunternehmen zumindest potenzielle Wettbewerber seien und die streitigen Vereinbarungen bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen darstellten.

Pharmafirmen waren Wettbewerber

Dabei entsprächen die von Lundbeck zur Verhinderung des Eintritts dieser Hersteller in den Markt für Citalopram gezahlten Beträge ungefähr den Gewinnen, die diese hätten erzielen können, wenn sie erfolgreich in den Markt eingetreten wären. Die Kommission verhängte daher im Jahr 2013 Gesamtgeldbußen in Höhe  von  93,7 Millionen Euro gegen Lundbeck und von 52,2 Millionen Euro gegen die Generikahersteller.

Dagegen klagten die Unternehmen – allerdings erfolglos. Das angerufene Gericht der Europäischen Union bestätigte am heutigen Donnerstag in mehreren Urteilen die von der Kommission verhängten Geldbußen. Dabei geht es genauso wie die Kommission davon aus, dass die Unternehmen potenzielle Wettbewerber waren. Die Kommission habe dies gründlich geprüft. Auch sei die Kommission zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass die streitigen Vereinbarungen eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellten.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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