Onkologische Arzneimittel

Union will Ausschreibungen für Zytostatika stoppen

Berlin - 09.09.2010, 12:31 Uhr


Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) soll auch die Wirtschaftlichkeit der Zytostatika-Versorgung verbessert werden. Bislang sparten Referenten- und Kabinettsentwurf das Thema aus. Aus der Union gibt es nun aber Vorschläge für eine Änderung.

Das im vergangenen März vorgelegte Eckpunktepapier für das AMNOG gibt vor, dass die mit der 15. AMG-Novelle geänderten Regelungen zur Zytostatika-Versorgung dahingehend überprüft werden sollen, ob die angestrebten Verbesserungen zur wirtschaftlichen Versorgung tatsächlich erreicht wurden. „Der erwünschte Erfolg der AMG-Novelle ist an dieser Stelle so nicht eingetreten“, hieß es damals aus dem Gesundheitsministerium. In den bisherigen Gesetzentwürfen wurde dieser Plan allerdings noch nicht umgesetzt. Nunmehr liegt jedoch ein Vorschlag der Union vor, der im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden soll.

Streichen will die Union die in § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V vorgesehene Möglichkeit, dass Krankenkassen die Zytostatika-Versorgung auch durch Verträge mit einzelnen Apotheken sicherstellen können. Diesen Satz hält man mit Blick auf den im Rahmen der 15. AMG-Novelle eingeführten § 129 Abs. 5c SGB V, der vertragliche Lösungen nach Wegfall der Preisbindungen für die Hilfstaxe vorsieht, für nicht mehr nötig. Angesichts der Zytostatika-Ausschreibung der AOK Berlin/Brandenburg sieht man zudem die Gefahr der Oligopolbildung.

Einen weiteren Punkt, den die Union angehen will, ist die Frage der Vorfinanzierung für Selbstzahler, d. h. privat Versicherte. Hier ist bislang nicht klar, wer das Inkasso-Risiko für die relativ hohen Summen für die Krebsarzneimittel trägt, wenn etwa ein Patient stirbt. Vorgeschlagen wird eine gesetzliche Regelung, dass Privatversicherte ihre Zahlungsansprüche gegen ihre PKV an Apotheken abtreten können.

Darüber hinaus will die Union „rechtliche Verbindlichkeiten hoher Qualitätsstandards“ normieren. Hintergrund hierfür sind die immer wieder auftretenden Fälle, in denen importierte, zuweilen gefälschte Arzneimittel für die Zubereitungen verwendet werden. Hier schlägt die Union einen Prüfauftrag vor, der der Frage nachgehen soll, ob heute alle zytostatikaherstellenden Apotheken den Regelungen des §13 AMG unterliegen und eine Herstellungserlaubnis haben. Dies sei gegebenenfalls gesetzlich klar zu regeln, um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Als vierten Punkt sieht der Unionsvorschlag vor, einen Herstellerrabatt von insgesamt 16 Prozent für festbetragsfreie Generika in der Zytostatika-Herstellung zu prüfen. Von einer solchen Erhöhung verspricht man sich, die Senkung von Listenpreisen „anzuheizen“.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), gibt sich zuversichtlich, vernünftige Regelungen zu schaffen: „Wir wollen den Spagat zwischen einer hochwertigen flächendeckenden Zytostatika-Versorgung und notwendigen Sparmaßnahmen zugunsten der Versicherten schaffen. Das ist machbar.“


Kirsten Sucker-Sket