DAZ aktuell

Bei Rezepturen wird volle Packung fällig

Das Landessozialgericht NRW bestätigt das vorinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Münster

daz | Stellt eine Apotheke eine Rezeptur her und verarbeitet dabei ein Fertigarzneimittel, kann sie die kleinstmögliche Packung, die sie für die Herstellung dieser Rezeptur benötigt, komplett mit der Krankenkasse abrechnen – selbst wenn sie nur einen Teil davon verwenden muss. Das hat das Landessozial­gericht NRW entschieden – und damit das vorinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Münster bestätigt. (Landessozialgericht NRW, Urteil vom 17. Januar 2023, Az: L 10 KR 701/22)

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