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DAZ aktuell
Bundesversicherungsamt rüffelt HEK
Kasse warnte vor der Bürgerversicherung – während des Wahlkampfes
Kurz vor der Bundestagswahl erhielten die HEK-Mitglieder ein Rundschreiben, in dem sie über Organspende informiert wurden. Der Brief enthielt zudem ein Anlageblatt mit der Überschrift „Duales Krankenversicherungssystem oder staatlich gelenkte Einheitskasse?“. Der Untertitel: „Der HEK-Verwaltungsrat fordert Wettbewerb und Kassenvielfalt“. Über zwei Seiten wurde dargelegt, wie die Gesetzliche Krankenversicherung derzeit finanziert wird und welche Pläne die Bürgerversicherung verfolgt. Die Bewertung des HEK-Verwaltungsrates: „Nichts spricht dafür, dass eine Bürgerversicherung zu einem höheren Versorgungsniveau, mehr Qualität, mehr Wahlfreiheit und einer effizienteren Mittelverwendung führt. Es gibt aber genügend Indizien, dass eine staatlich gelenkte ‚Bürgerversicherung‘ all dies gefährden würde.“
Die Verbraucherzentrale Hamburg legte beim BVA deshalb Beschwerde ein. Krankenkassen seien als Körperschaften öffentlichen Rechts zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Diese Auffassung hat das BVA nun bestätigt. Grundsätzlich könnten sich gesetzliche Krankenkassen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zwar kritisch mit Sachverhalten auseinandersetzen, die das Gesundheitswesen betreffen. Doch parteipolitisch müssten sie neutral bleiben – insbesondere im Vorfeld politischer Wahlen. Der Verbraucherzentrale teilte das BVA mit, die HEK habe erklärt, „dass sie eine vergleichbare Kontaktaufnahme mit ihren Versicherten nicht mehr durchführt“.
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