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Deutscher Ethikrat nimmt im Juli Arbeit auf

BERLIN (ks). Ab 1. Juli wird der Deutsche Ethikrat den Bundestag und die Bundesregierung in bioethischen Fragen beraten. Er wird den Nationalen Ethikrat ablösen, dessen Amtszeit am 30. Juni 2007 abläuft. Der Bundesrat billigte vergangene Woche einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Parlaments.

Anders als der Nationale Ethikrat, der 2001 auf Grundlage eines Kabinettbeschlusses eingerichtet wurde, steht der Deutsche Ethikrat nun auf rechtlich sicheren Füßen. Die Aufgaben werden jedoch die gleichen bleiben. Das unabhängige Sachverständigengremium wird sich mit ethischen Grundsatzfragen befassen, die in der medizinischen, biologischen und genetischen Forschung auftauchen: Dürfen Embryonen erzeugt werden, nur um für die Forschung Zellen zu gewinnen? Wie lange darf ein unheilbar Kranker auch gegen seinen Willen mit technischen Mitteln am Leben erhalten werden? Dürfen biotechnologische Erfindungen, die auf menschlichem Material basieren, patentiert werden?

Die 24 ehrenamtlich tätigen Mitglieder werden durch den Bundestags-Präsidenten je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung ernannt. In dem Gremium soll naturwissenschaftlicher, medizinischer, ethischer, theologischer, sozialer, ökonomischer und juristischer Sachverstand versammelt werden. Berufen werden sollen "anerkannte Persönlichkeiten unserer Gesellschaft mit besonderen Erfahrungen". Die Kosten des Rats und der unterstützenden Geschäftsstellen in Höhe von 2 Millionen Euro jährlich wird der Bund tragen.

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