Recht

EuGH-Urteil

EuGH-Urteil

Foto: Fessy

Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Oktober 2016 entschieden (Rs. C-148/15). Das heißt: Im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel sind die für deutschen Apotheken geltenden einheitlichen Preise nicht bindend; EU-ausländische Versandapotheken wie DocMorris dürfen ihren Kunden also beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel Boni gewähren. Nach mehreren politischen Niederlagen in der letzten Legislaturperiode steht das Rx-Versandverbot nun im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Allerdings ist insbesondere der Gesundheitsminister selbst von dieser Lösung nicht überzeugt. Tragfähige Alternativvorschläge existieren bislang jedoch auch nicht.

Lesen Sie hier alle weiteren Hintergründe zu der Debatte und die Folgen aus dem EuGH-Urteil. 


Was wäre wenn ...?

BERLIN (ks) | Am 19. Oktober wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur Anwendbarkeit der Arzneimittelpreisverordnung auf EU-ausländische Versandapotheken verkünden. Was wäre, wenn er... » Weiterlesen