VCA: Schwerkranke gelangen nicht in die örtliche Apotheke
Der Verein Cannabis versorgender Apotheken (VCA) unterstützt den Plan der Bundesregierung, die Verordnung von Medizinalcannabis per Fragebogen über Online-Plattformen zu unterbinden. Der Verein weist darauf hin, dass Apotheken, die eine Kooperation mit einer Online-Rezept-Plattform unterhalten, erhebliche straf- und bußgeldrechtliche Risiken eingehen.
Deshalb begrüßt der VCA das Vorhaben, Cannabis-Verschreibungen nur noch nach Arzt-Patienten-Kontakt zu ermöglichen. „Der wachsende Bedarf dieser besonderen Therapieform muss über eine fachgerechte Begleitung durch einen Arzt oder eine Ärztin und einer qualifizierten pharmazeutischen Beratung gedeckt werden.“
Versandverbot verhindern
Allerdings soll die Verschreibung von Cannabis aus Sicht des VCA auch telemedizinisch möglich sein. Eine flächendeckende Versorgung sei wegen der wenigen auf Cannabis spezialisierten Apotheken nicht möglich. Schwerkranken, immobilen Patient*innen seien lange Anfahrtswege nicht zumutbar.
„Es erschließt sich uns nicht, weshalb einer vulnerablen und oft örtlich gebundenen Patient:innengruppe der Bezugsweg ‚Örtliche Apotheke‘ vorgeschrieben werden sollte. Gerade diese Patient:innen benötigen eine professionelle und seriöse Bezugsquelle über eine auf Cannabis spezialisierte Apotheke. Diese befindet sich oft nicht in der Nähe des Patienten oder der Patientin.“
Deshalb hält der VCA eine qualifizierte Videoberatung im Sinne des Digital-Gesetzes für Cannabis-Verschreibungen für ausreichend. Wichtig sei nur, dass qualifizierte Ärzt*innen die Verordnung ausstellen – und das sei im Videogespräch genauso möglich. „Nur durch das Zusammenspiel aus persönlicher ärztlicher Verschreibung und qualifizierter pharmazeutischer Beratung lässt sich die Patient:innensicherheit nachhaltig stärken, ohne die wohnortnahe und kontinuierliche Versorgung zu gefährden.“