DAZ.online - Wissen vor 8 - klicken Sie
hier |
|
|
|
|
Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
dass Apotheker und Großhändler das Problem der Lieferengpässe
zumindest verschärfen, hört man immer
wieder. Zumeist wird eher hinter vorgehaltener Hand davon gesprochen, dass Fertigarzneimittel, die eigentlich für den
deutschen Markt bestimmt sind, in andere Länder exportiert werden, wo höhere
Preise erzielt werden – und zwar von Großhändlern und Apothekern mit
Großhandelserlaubnis.
Das Thema ist nun
auch auf dem deutschen Apothekertag angekommen. Die Kammer aus Sachsen möchte „die rechtlichen Möglichkeiten eines
Exportverbots für Fertigarzneimittel, die (...) durch einzelne Großhändler
und Apotheken mit Großhandelserlaubnis immer wieder in den
europäischen Markt verkauft werden, umfassend prüfen und schnellstmöglich umsetzen“.
Dass das, was lange irgendwie so
hingenommen wurde, nun unterbunden werden soll, zeigt, wie prekär die Situation um
die Engpässe ist. Die Hauptversammlung sollte dem zustimmen. Denn so ein Verbot aus den eigenen
Reihen zu fordern, würde unterstreichen, dass der Apothekerschaft die
Versorgung am Herzen liegt. Und zwar wohlwissend, dass man damit einzelnen Standesmitgliedern
einen lukrativen Verdienstweg abschneidet. Manchmal muss halt doch eine Krähe
der anderen ein Auge aushacken.
|
|
|
|
|
Landtagswahl in Sachsen
CDU will „räumlich flexible Apotheken“, FDP Versender mit „Notfalldienst“
In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Für die Apotheker im Freistaat ist interessant, dass sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen mit der Landversorgung beschäftigen. Die CDU fordert die Gleichpreisigkeit und schlägt „räumlich flexible“ Apotheken vor, kann das auf Nachfrage aber nicht weiter erklären. Die FDP Sachsen, deren Mitglied ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ist, sieht eine mögliche Lösung des Fachkräftemangels im Versandhandel – aber nur, wenn dieser „Notfalldienste“ anbiete. Mehr dazu jetzt auf DAZ.online.
|
|
|
|
|
Wirkstoff-Lexikon inkl. Podcast
Cetirizin und Levocetirizin
Cetirizin ist ein H1-Antihistaminikum der zweiten
Generation, seit 2019 ist auch die enantiomerenreine Variante
Levocetirizin 2019 aus der
Verschreibungspflicht entlassen. Beide werden zur Behandlung
allergischer Erkrankungen eingesetzt. Im Folgenden sind die wichtigsten
Aspekte zusammengefasst – zum Nachlesen oder Anhören in unserem Podcast.
|
|
|
|
|
Neue
DAP-Arbeitshilfen
Sonderkennzeichen nach
dem neuen Rahmenvertrag
Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Bei
Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels bzw. eines Imports muss auf dem Rezept
dokumentiert werden, aus welchem Grund die Importregelung bzw. die
Rabattverträge missachtet wurden. Hierfür wird das Sonderkennzeichen 02567024
mit einem entsprechenden Faktor aufgedruckt. Die 3-seitige Arbeitshilfe
„Sonderkennzeichen richtig anwenden” des DeutschenApothekenPortals gibt eine Anleitung
zur retaxsicheren Anwendung des Sonderkennzeichens und zeigt auf, in welchen
Fällen eine zusätzliche Begründung auf das Rezept muss.
Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe.
|
|
|
|
|
Themen am Morgen
Das Portal „erecht24“ berichtet darüber, dass DocMorris im deutschen
Gesetzentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz einen direkten Verstoß gegen das
Europarecht sieht und im Falle einer Verabschiedung der Reform mit einer Klage
in Brüssel droht.
Laut einer Studie, über die das Ärzteblatt berichtet, erkranken
Kinder mit einem erhöhten genetischen Risiko häufiger an einer Zöliakie, wenn
sie in den ersten Lebensjahren glutenreiche Nahrung zu sich nehmen.
|
|
|
Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. Starten Sie gut in den neuen Tag. Am Montag lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen.
Julia Borsch Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online
|
|
|
|
|
25. September – Düsseldorf
|
|
|
|
|
2. November – Berlin
|
23. November – Dresden
|
|
|
|
|