DAZ.online - Wissen vor 8 - klicken Sie
hier |
|
|
|
|
Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
wenn ein Arzneimittel laut Software nicht lieferbar ist,
beschränkt sich der Mehraufwand der Apotheke mitnichten auf das schnöde Aufdrucken
des Sonderkennzeichens. Es gilt zum Beispiel, Alternativen zu suchen und dem Patienten die Sachlage zu erklären. Unter Umständen ist noch Rücksprache mit dem Arzt notwendig oder ein
Anruf beim Patienten, wenn das begehrte Objekt dann doch endlich kommt. Nicht zu vergessen: die Pharmamall. Denn
vielleicht ist ja da was zu haben. Und zu
allem Überfluss gibt es dann ein paar Monate später eine Retax – Rabattvertrag
nicht erfüllt. Angesichts der immensen Engpässe wundert es einen daher überhaupt
nicht, dass jeder Apotheker in Europa 5,6 Stunden pro Woche damit verbringen
soll, sich um Lieferengpässe zu kümmern. „Nur?“, wird manch einer fragen. Eine
Aufwandsentschädigung dafür, dass sich Apotheken vor Ort ein Bein ausreißen, um
Patienten irgendwie zu versorgen? Fehlanzeige. Ärzte hingegen sollen künftig für das schnöde Aufdrucken
einer im Computer hinterlegten Dosierung, die der Apotheker noch einmal überprüft,
eine Vergütung erhalten. Angesetzt wird jeweils ein Mehraufwand von 30 Sekunden
mit einem mittleren, nicht gewichteten Lohnkostensatz von 35,60 Euro. Wäre das
nicht auch ein Ansatz für die Apotheke, den Mehraufwand bei Engpässen in
Rechnung zu stellen oder wenigstens einen Teil davon? Neben ein bisschen Schmerzensgeld könnte das angesichts der derzeit zu veranschlagenden
Summen zudem dafür sorgen, dass sich ernsthaft um eine Lösung des
Problems bemüht wird.
|
|
|
|
|
Haushaltsentwurf 2020
Aufwandsentschädigungen für ABDA-Vorstand sollen um 23
Prozent steigen
Ende Juni soll die ABDA-Mitgliederversammlung den
Haushaltsentwurf der ABDA für das Jahr 2020 beschließen. In den aktuellen
Entwurf, der bereits vom Gesamtvorstand beschlossen wurde, ist noch eine
unerwartete Regelung zur Vergütung des ABDA-Vorstandes eingeflossen. Demzufolge
sollen für die Aufwandsentschädigung im kommenden Jahr etwa 108.000 Euro mehr
ausgegeben werden – das entspricht einem Plus von 23 Prozent. Wie und an wen
das Geld an der ABDA-Spitze verteilt werden soll, ist unklar. Die ABDA will keinen
Kommentar abgeben. Klar ist nur: Eigentlich müsste die ABDA vor einer solchen
Neuregelung Beschlüsse einholen. Mehr dazu jetzt auf DAZ.online.
|
|
|
|
(Foto: Bild: contrastwerkstatt/stock.adobe.com)
|
|
|
|
|
Neu bei PTAheute.de
Podcast: Beratungs-Check Ibuprofen und ASS
In der neuen Beratungs-Check-Reihe auf PTAheute.de hat Autorin Franziska
Rakus an exemplarischen Gesprächsabläufen verdeutlicht, wie
eine Beratungssituation aussehen kann. Die Beispiele dienen als mögliche
Szenarien und sind als Übungs- und Umsetzungshilfen für die Apotheke
gedacht. In Folge 1 geht es um Ibuprofen und ASS.
|
|
|
|
(Foto: Adiano / stock.adobe.com
|
|
|
|
|
Meistgelesen
Fosfomycin steht an erster Stelle der Leitlinie – alphabetisch betrachtet
Cefuroxim und Ciprofloxacin haben bei unkomplizierten
Harnwegsinfektionen nichts zu suchen. Daran erinnerte Edith Bennack,
Krankenhausapothekerin aus Köln, beim Pharmacon in Meran. Sie bricht eine Lanze
für Pivmecillinam – und zwar vor Fosfomycin. Nennt die Leitlinie aber
Fosfomycin nicht an erster Stelle noch vor dem Penicillin-Derivat? Das tut sie
in der Tat – doch nur, weil die Liste alphabetisch geordnet ist. Lesen Sie hier noch einmal den meist gelesenen Artikel vom gestrigen Dienstag.
|
|
|
Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen.
Julia Borsch Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online
|
|
|
|
|
25. September – Düsseldorf
|
|
|
|
2. November – Berlin
|
23. November – Dresden
|
|
|
|
|