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Mittwoch, 15. August 2018
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Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
erinnern Sie sich noch an den Tyndall-Effekt? Apotheker
beantworten diese Frage vermutlich mit ja. Denn tief hinten in den Schubladen
des pharmazeutischen Wissens befindet er sich wohl bei den meisten – immerhin vor dem Kaninchentest und ganz weit vor der Blütenformel der Asteraceae.
Bei einigen liegt er auch sicher
weiter oben. Zur Erinnerung: Den Tyndall-Effekt
zeigen kolloidale Systeme, deren Teilchengröße kleiner als die Wellenlänge des
Lichts ist. Fällt von der Seite Licht auf die Probe, sieht man ein bläuliches
Streulicht, das gleichmäßig in alle Richtungen abgestrahlt wird. Die AMK meldete
gestern einen Rückruf eines Dronabinol-Sets, weil eine Apotheke beim Verarbeiten
eben diesen Tyndall-Effekt feststellte.
Klar ist so ein Qualitätsmangel ärgerlich – bei Lösungen gibt
der Tyndall-Effekt einen Hinweis darauf, dass ein Stoff nicht vollständig
gelöst ist –, aber in diesem Fall gibt er einem immerhin das schöne Gefühl,
dass man im Studium durchaus was gelernt hat, was man später in der Praxis mal
brauchen kann.
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„BAYERISCHER WEG“ FÜR DIE DSGVO
Innenministerium
Bayern: Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten
Seit knapp drei Monaten gelten in Deutschland neue
Datenschutzregeln. Auch für Apotheken gab es Neues zu beachten – aber auch
viele Unklarheiten: Dass die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen,
auch für Apotheken gelten soll, ist zum Beispiel umstritten. Nun hat die
bayerische Landesregierung einen „bayerischen Weg“ für die Umsetzung der neuen
Regeln beschlossen. Auf Nachfrage von DAZ.online stellt das Innenministerium
klar: Zumindest im Freistaat wird es für Apotheker Ausnahmen und wenige bis gar
keine Sanktionen geben. Damit widerspricht das Ministerium der Bundesregierung.
Mehr dazu jetzt auf DAZ.online.
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( Foto: RioPatuca Images / stock.adobe,com))
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Läusemittel für Schwangere
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Tierchen aus der Kinderkrippe oder Schule nach Hause. Wirksame
Läusemittel aus der Apotheke gibt es zahlreiche – nur eignet sich nicht
jedes für jeden Läusepatienten. Welche Läusemittel dürfen Schwangere,
Stillende oder Allergiker verwenden? Und welches Präparat eignet sich
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Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!
Julia Borsch Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online
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