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Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
hätte Securpharm sicher verhindern können, dass die in Griechenland gestohlenen Arzneimittel über die deutsche Firma Lunapharm wieder in den Verkehr gebracht wurden? Die Antwort ist nicht ganz einfach. Sie lautet ja und nein. Grundsätzlich ja. Aber eben nur, wenn nur noch serialisierte Ware im Markt ist, was bis 2030 dauern kann, und Kliniken die Ware möglichst rasch nach dem Wareneingang ausbuchen. Denn wenn nicht ausgebuchte Ware gestohlen wird, kann es auch schwierig werden. Bei den Importeuren, wie Lunapharm einer ist, kommt noch dazu, dass die Aufsicht funktionieren muss. Sie muss kontrollieren, ob die Zahl der bezogenen, ausgebuchten Arzneimittel zur Zahl der verkauften, eingebuchten passt. Der aktuelle Fall in Brandenburg hat sicher nicht dazu beigetragen, das Vertrauen in die Aufsicht zu stärken. Ebenso wie die Antwort auf die Eingangsfrage, ob die neuen EU-Vorgaben zum Fälschungsschutz den deutsch-griechischen Arzneimittelskandal hätten verhindern können, nicht helfen wird, die Begeisterung der Apotheker für Securpharm zu erhöhen. Es bleibt zu hoffen, dass die Aufsicht künftig wachsamer ist. Zudem ist es Zeit, dass eine Lösung für die Krankenhausapotheken gefunden wird, wie sie Securpharm ab Februar 2019 umsetzen. Denn nur weil sie ihre Ware in der Regel direkt vom Hersteller bekommen, heißt das noch lange nicht, dass sie damit auf der sicheren Seite sind.
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BEGRIFFSBESTIMMUNG
Wann gilt ein Arzneimittel als gefälscht?
Regelmäßig sind Meldungen vom Zoll über die Beschlagnahme gefälschter Arzneimittel zu lesen. Es handelt sich dabei meist um Schlankheits- oder Potenzmittel, die alles andere, aber selten den deklarierten Wirkstoff in der angegebenen Menge enthalten. Aber auch im Zusammenhang mit gestohlener und illegal in den Vertrieb gebrachter Originalware wird der Begriff „gefälschte Arzneimittel“ verwendet. Das wird wirft die Frage auf: Wann gilt ein Arzneimittel eigentlich als gefälscht? Offenbar umfasst der Begriff in diesem Zusammenhang weit mehr, als man klassischerweise darunter versteht. Die Antwort lesen Sie hier.
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(Foto: garteneidechse / stock.adobe.com)
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Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!
Julia Borsch Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online
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