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Mittwoch, 13. Juni 2018
 
 

Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,

„Jeder Euro, der in der Selbstmedikation ausgegeben wird, spart im Gesamtsystem 17 Euro Kosten!“ – ein nicht zu vernachlässigender wirtschaftlicher Aspekt, den der BAH bei der zweiten OTC-Switch-Konferenz am gestrigen Dienstag in Berlin beleuchtete. Das wäre doch eigentlich ganz gut für das Gesundheitssystem, und offenbar stehen auch Apotheker, Ärzte und die Bevölkerung hinter der OTC-Switch-Kultur. Warum also ist Deutschland kein Land, in dem diese OTC-Switches zügig und mit großen Schritten vorangehen? Der BAH hat hier plausible Erklärungen: Die Rahmenbedingungen für die Hersteller. Obwohl diese in der Regel die Anträge von Arzneistoffen zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht stellen, würden sie während des gesamten Switch-Prozesses weder in Sachverständigen-Beratungen einbezogen, noch über den aktuellen Stand der Beurteilungen informiert. Auch nach dem Switch findet der BAH die Aussichten nicht gerade rosig. In Deutschland wird wirkstoffbezogen geswitched, das heißt: Hat ein Wirkstoff den Wechsel aus der Verschreibungspflicht gemeistert, dürfen – ohne zeitliche Latenz – auch andere OTC-Anbieter diesen Wirkstoff vermarkten. „Wirtschaftsförderung für Konkurrenzunternehmen“ nennt der BAH dieses System. Die USA und Japan lösten dies glücklicher. Hier genießen die Erstanbieter des OTC-Präparates drei Jahre Marktexklusivität. Der einzige Fall einer Marktexklusivität in der Historie der OTC-Switches in Deutschland traf bislang EllaOne – grotesk und überflüssig zugleich, denn Ulipristalacetat stand zum Switch-Zeitpunkt ohnehin unter Patentschutz.


(Foto: privat)

 

TGL-Vorsitzende Heidrun Hoch

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(Foto: Imago)

 

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Das war „Wissen vor 8“ an diesem Morgen. 
Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Mittwoch. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!

Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)

Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online

 

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