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Freitag, 20. Oktober 2017
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Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
wer darf wem
welchen Grippeimpfstoff wie verordnen? Bei 17 Kassenärztlichen Vereinigungen
gibt es – zumindest gefühlt – 17
Regelungen. Mit „A“, ohne „A“, auf
Kassenrezept, auf Individualrezept, Dreifach- oder Vierfach. Um ein Vielfaches
getoppt wird das von der Kleinteiligkeit der Hilfsmittelverträge. Auch bei den
Arzneimittellieferverträgen gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die sich
nur in Regionalverträgen finden. Für Apotheken, die sich in Grenzgebieten befinden,
ist das ein Fluch, da unter Umständen verschiedene Vorgaben gelten – je nachdem, wo das Rezept herkommt. Allerdings
enthalten die regionalen Lieferverträge auch einige ziemlich gute Abmachungen,
bei denen fraglich ist, ob die auf Bundesebene so abgeschlossen worden wären. So
bekommen beispielweise Apotheker in Baden-Württemberg eine Vergütung für den
Sichtbezug und die AOK plus in Sachsen und Thüringen retaxiert bei Nichtabgabe
einer Rabattarznei nicht auf null, sondern verhängt eine Vertragsstrafe. Und so ist
das mit regionalen Verträgen wie bei so vielen Dingen nicht schwarz-weiß beziehungsweise
gut oder schlecht, sondern irgendein
Grauton dazwischen – mal Fluch und mal Segen.
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Mit Stress hat man in der Apotheke täglich zu kämpfen.
Und so wie Ihnen geht es auch vielen Ihrer Kunden. Den Stress nehmen können Sie diesen
leider nicht, aber Ihnen helfen, besser damit umzugehen. Unterstützung bietet dabei die
Natur mit der adapotogenenPflanze Rhodiola rosea. Als Wirkstoff in rhodiolan® stärkt sie den Organismus und sorgt dafür, dass sich der Körper an Stress-Situationen
anpasst. Wie sie das macht, erfahren Sie, in unserem neuen E-Learning. Machen Sie mit! Sie erhalten
Beratungswissen und tun gleichzeitig etwas Gutes: Dr. Loges spendet pro
Teilnehmer 5 Euro an Apotheker ohne Grenzen. Jetzt teilnehmen
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(defpics / stock.adobe.com)
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Welt-Osteoporosetag 2017
Romosozumab – Hoffnung für die Knochen, teuflisch
fürs Herz?
Wird der Knochen spröde, gibt es banal gesprochen zwei therapeutische
Ansatzpunkte: Arzneimittel können den Knochenaufbau stimulieren oder den
Knochenabbau hemmen – osteonanbol oder antiresorptiv wirken. Romosozumab
schafft beides und vereint die osteoanabole und die antiresorptive Strategie –
durch einen völlig neuen Angriffspunkt: Sclerostin. Ein idealer Kandidat gegen
Osteoporose? Bei einer Reduktion der Wirbelfrakturen um 75 Prozent verglichen
mit Denosumab, klingt das durchaus so. Doch wo Licht ist, ist wohl auch immer
Schatten – und es zeigen sich derzeit graue Wolken am rosa Romosozumab-Himmel.
Ein reiner Hoffnungsträger bei Osteoporose ist Romosozumab nicht mehr: Wegen
seines kardiotoxischen Potenzials hat die FDA den Sclerostin-Antikörpers hat
die FDA erst einmal ausgebremst.
Mehr dazu jetzt auf DAZ.online.
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(Foto: kzenon / stock.adobe.com)
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DAZ-Premium-Artikel
Es ist der Zucker, nicht das Fett!
In den vergangenen Monaten konnte man beobachten, wie sich der
Fett-Zucker-Paradigmenwechsel der Ernährungsmedizin zunehmend in der
öffentlichen Wahrnehmung niederschlägt. Dies erklärt die Resonanz, die
die Ergebnisse der PURE-Studie und die fast zeitgleich publizierten
Änderungen der DGE-Empfehlungen erfahren. Prof. Dr. Martin Smollich,
Rheine, ordnet die Ergebnisse ein.
Lesen Sie hier einen Beitrag aus der aktuellen DAZ.
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Meist gelesen
Vierfach-Impfung gegen Grippe: Ändert die STIKO ihre Empfehlung?
Derzeit bevorzugt die Ständige Impfkommission (STIKO)
am Robert-Koch-Institut (RKI) in ihren Empfehlungen zur
Grippeschutzimpfung keine bestimmte Kombination. Sie hat bislang keine
Vorteile in einer Vierfachimpfung im Vergleich zu einer dreifachen
Influenza-Impfung gesehen. Doch der Dreifach-Grippeschutz wackelt: Die
STIKO diskutiert
aktuell mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ihre Impfempfehlung
für die Influenzasaison 2018/2019 zu novellieren und dem Vierfachschutz
den Vorzug zu geben..
Lesen Sie hier einen der derzeit meist gelesenen Artikel auf DAZ.online.
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Das war „Wissen vor 8“ in dieser Woche. Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag und ein schönes Wochenende. Am Montag lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!
Julia Borsch Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online
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