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Freitag, 20. Oktober 2017
 
 

Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,


wer darf wem welchen Grippeimpfstoff wie verordnen? Bei 17 Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es – zumindest gefühlt  – 17 Regelungen. Mit „A“, ohne „A“, auf  Kassenrezept, auf Individualrezept, Dreifach- oder Vierfach. Um ein Vielfaches getoppt wird das von der Kleinteiligkeit der Hilfsmittelverträge. Auch bei den Arzneimittellieferverträgen gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die sich nur in Regionalverträgen finden. Für Apotheken, die sich in Grenzgebieten befinden, ist das ein Fluch, da unter Umständen verschiedene Vorgaben gelten –  je nachdem, wo das Rezept herkommt.

Allerdings enthalten die regionalen Lieferverträge auch einige ziemlich gute Abmachungen, bei denen fraglich ist, ob die auf Bundesebene so abgeschlossen worden wären. So bekommen beispielweise Apotheker in Baden-Württemberg eine Vergütung für den Sichtbezug und die AOK plus in Sachsen und Thüringen retaxiert bei Nichtabgabe einer Rabattarznei nicht auf null, sondern verhängt eine Vertragsstrafe.

Und so ist das mit regionalen Verträgen wie bei so vielen Dingen nicht schwarz-weiß beziehungsweise  gut oder schlecht, sondern irgendein Grauton dazwischen – mal Fluch und mal Segen.  


 

(defpics / stock.adobe.com) 

 

Welt-Osteoporosetag 2017

Romosozumab – Hoffnung für die Knochen, teuflisch fürs Herz?

Wird der Knochen spröde, gibt es banal gesprochen zwei therapeutische Ansatzpunkte: Arzneimittel können den Knochenaufbau stimulieren oder den Knochenabbau hemmen – osteonanbol oder antiresorptiv wirken. Romosozumab schafft beides und vereint die osteoanabole und die antiresorptive Strategie – durch einen völlig neuen Angriffspunkt: Sclerostin. Ein idealer Kandidat gegen Osteoporose? Bei einer Reduktion der Wirbelfrakturen um 75 Prozent verglichen mit Denosumab, klingt das durchaus so. Doch wo Licht ist, ist wohl auch immer Schatten – und es zeigen sich derzeit graue Wolken am rosa Romosozumab-Himmel. Ein reiner Hoffnungsträger bei Osteoporose ist Romosozumab nicht mehr: Wegen seines kardiotoxischen Potenzials hat die FDA den Sclerostin-Antikörpers hat die FDA erst einmal ausgebremst.

Mehr dazu jetzt auf DAZ.online. 

(Foto: kzenon / stock.adobe.com)

 

DAZ-Premium-Artikel

Es ist der Zucker, nicht das Fett!

In den vergangenen Monaten konnte man beobachten, wie sich der Fett-Zucker-Paradigmenwechsel der Ernährungsmedizin zunehmend in der öffentlichen Wahrnehmung niederschlägt. Dies erklärt die Resonanz, die die Ergebnisse der PURE-Studie und die fast zeitgleich publizierten Änderungen der DGE-Empfehlungen erfahren. Prof. Dr. Martin Smollich, Rheine, ordnet die Ergebnisse ein.

Lesen Sie hier einen Beitrag aus der aktuellen DAZ.

 

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Vierfach-Impfung gegen Grippe: Ändert die STIKO ihre Empfehlung?

Derzeit bevorzugt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in ihren Empfehlungen zur Grippeschutzimpfung keine bestimmte Kombination. Sie hat bislang keine Vorteile in einer Vierfachimpfung im Vergleich zu einer dreifachen Influenza-Impfung gesehen. Doch der Dreifach-Grippeschutz wackelt: Die STIKO diskutiert aktuell mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ihre Impfempfehlung für die Influenzasaison 2018/2019 zu novellieren und dem Vierfachschutz den Vorzug zu geben..

Lesen Sie hier einen der derzeit meist gelesenen Artikel auf DAZ.online. 

 

Themen am Morgen

Forscher aus Bern stellen einen neuen Ansatz für einen Immuntherapie bei Lungenkrebs vor. 

Mythen und Fakten zur Grippeimpfung erklärt der Kölner Stadtanzeiger. 

Kalte Handschuhe und Socken schützen laut einer Studie Krebspatienten vor Neuropathie, berichtet das Ärzteblatt. 

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Das war „Wissen vor 8“ in dieser Woche. 
Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Tag und ein schönes Wochenende. Am Montag lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!

Julia Borsch
Apothekerin, Chefredakteurin DAZ

Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online

 

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