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Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,
Glucophage, Concor, Tramal – so mancher Arzneimittelname
lässt zumindest Vermutungen zu, in welcher Indikation das betreffende Präparat
eingesetzt wird oder welchen Wirkstoff es enthält. Bei neu zugelassenen Mitteln
ist das allerdings kaum mehr der Fall. Der Grund dafür?
Viele Arzneimittel werden heute in der gesamten EU in den Verkehr gebracht. Die
Hersteller müssen deshalb eine Bezeichnung finden, die sich so gut wie möglich
in viele Sprachen „einpasst“ und sich zudem überall von Vergleichbarem abhebt.
Die Wortschöpfungen sind zum Teil erstaunlich. Allerdings ist mitnichten alles
erlaubt. In Deutschland haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut einen Leitfaden erstellt.
Und auch in Österreich gibt es jetzt einen. Wie dort Arzneimittel heißen dürfen
und was gar nicht geht, hat Autorin Dr. Helga Blasius zusammengefasst. Die Apothekerin
findet es übrigens selbst auch bedauerlich, dass Handelsnamen heutzutage meist
informationsarm oder sogar informationslos sind. Mehr dazu lesen Sie jetzt auf
DAZ.online.
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ERÖFFNUNG DES PHARMACON MERAN
„Küren wir die Göttin der Weisheit und Freiberuflichkeit zur Schönsten!“
Das EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit der Gewährung von Rx-Boni durch ausländische Versandapotheken inspirierte BAK-Präsident Andreas Kiefer zu einem Ausflug in die griechische Mythologie: Bei der Eröffnung des Pharmacon in Meran bemühte er das Urteil des Paris und warnte davor, die falsche Göttin zur Schönsten zu erklären. Kiefer setzte Paris mit dem unschuldigen Patienten und Verbraucher gleich, der Gefahr läuft, auf die Versprechen der falschen „Göttin“ hereinzufallen, weil er im Zweifel nur den kurzfristigen Preisvorteil sieht, aber nicht erkennt in welche Qualitätsfalle er langfristig tappt. Welche Rollen auf dem Olymp Kiefer wem zudachte, lesen Sie hier.
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Zulassungsempfehlung
Dreifach gegen COPD
Der Humanarzneimittelausschuss
der EMA (CHMP) hat sich für die Zulassung der ersten fixen Dreierkombination zur
Behandlung der COPD ausgesprochen. Das Arzneimittel, das unter dem Namen
Trimbow vermarktet werden soll, enthält Beclometason, Formoterol und Glycopyrronium,
also ein inhalatives Glucocorticoid, ein langwirksames Betasympathomimetikum
und einen Muscarin-Rezeptor-Antagonisten, der ebenfalls langwirksam ist. Der
Zulassungsantrag wurde von Chiesi gestellt. Mehr dazu sowie zu den weiteren Zulassungsempfehlungen des CHMP lesen Sie heute auf DAZ.online.
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(Foto: picture alliance / empics)
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Meist gelesen
Das sagt Pfizer zu den Fälschungs-Vorwürfen
Um zu beweisen, dass auch hierzulande gefälschte Präparate über den HV-Tisch gehen, erzählt der ARD-Beitrag die Geschichte einer Patientin, die an Nierenkrebs leidet. Sie wird mit dem Tyrosinkinase-Inhibitor Sutent (Sunitinib) von Pfizer behandelt, den sie aus einer deutschen Apotheke bezieht. Nach einer Folgeverordnung tauchen auf einmal wieder Metastasen auf, und sie hat keine Nebenwirkungen mehr. Der Arzt vermutet, dass das Präparat eine wirkungslose Fälschung war und gibt dem Pharma-Unternehmen Pfizer die Schuld. „Das ist ein billigendes Töten zur Maximierung eigener Profite. DAZ.online hat die Firma um Stellungnahme gebeten.
Lesen Sie Hier einen der derzeit meist gelesenen Artikel auf DAZ.online.
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Das war „Wissen vor 8“ an diesem Montagmorgen. Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in die Woche. Morgen lesen wir uns wieder, wenn Sie mögen!
Julia Borsch
Julia Borsch Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online
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