Kommentar zum EuGH-Urteil

Die Büchse der Pandora ist offen...

19.10.2016, 17:05 Uhr - Ein Blog-Beitrag von DAZ.online-Mitglied Veit Eck

Billig, billiger und was bekomme ich sonst noch geschenkt? (Bild: olegphotor / Fotolia)

Billig, billiger und was bekomme ich sonst noch geschenkt? (Bild: olegphotor / Fotolia)


Die Euphorie des Deutschen Apothekertags aus der Vorwoche ist nun rasch ins Gegenteil umgeschlagen: Der EuGH und sein Urteil zu ausländischen Versandapotheken und Rx-Arzneimitteln singen das hohe Lied des freien Warenverkehrs in der EU. Der Flurschaden, der dabei angerichtet wird, ist beträchtlich.

Das Unterbieten des Preises der AMPreisVO für Rx-Arzneimittel soll diesem Klientel den Zugang zum deutschen Arzneimittelmarkt verschaffen. Alles das, was die öffentliche Apotheke an Leistungen anbieten muss, zählt nicht. Was zählt, ist nur der Preis. 

Und der Jubel ist groß!

Das Handelsblatt titelt, „das Geschäftsmodell der Apotheken ist in Gefahr“. Und auf allen Radiowellen werden Agenturmeldungen verbreitet, dass Arzneimittel nun billiger werden.

Was nun auf die Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zuschwappen wird, ist eine Welle neoliberaler Wirtschaftspolitik. Beim Preis für Rx-Arzneimittel wird es nicht bleiben, die Themen Kettenbildung, Packungsgrößenänderung und mehr werden fröhliche Auferstehung halten, immer mit dem Slogan: billig, billiger und was bekomme ich sonst noch geschenkt?

Dabei könnten wichtige Errungenschaften auf der Strecke bleiben: Versorgungssicherheit, Versorgungsqualität, insbesondere die Arzneimittelsicherheit. Warum haben wir uns mit solchen Themen wie Medikationsplan, Polypharmazie und Arzneimitteltherapiesicherheit herumgeschlagen, ATHINA und ARMIN angestoßen und dafür viel Geld in die Hand genommen, nur um vom EuGH gesagt zu bekommen, der Preis ist alles – der Rest ist nichts.

Wie kann es nun weiter gehen?

Der DAT hat eine Resolution verabschiedet. Dort heißt es:


Sollte der Europäische Gerichtshof die deutschen Preisvorgaben für verschreibungspflichtige Arzneimittel als Hindernis für den grenzüberschreitenden Versand dieser Arzneimitteln beurteilen, fordert die Hauptversammlung die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, dieses bewährte System nicht von vornherein zugunsten einiger weniger Wirtschaftsteilnehmer aufzugeben, sondern insbesondere Möglichkeiten zu erwägen, es dem europarechtlichen Maßstab zu entziehen, um autonom gestalten zu können.“


Damit sind die Erwartungen an den Gesetzgeber eigentlich klar formuliert. Ein Verbot des Versandhandels für Rx-Arzneimittel könnte aus dem Dilemma herausführen, nur wird der Gesetzgeber auf diesen Zug aufspringen? Ich fürchte, eher nicht.

Nach den Bundestagswahlen im kommenden Jahr wird es einen neuen (alten) Gesundheitsminister geben, und der hat eine Herkulesaufgabe vor der Brust: Anstatt der AMPreisVO eine neue faire Honorierung für Deutschlands öffentliche Apotheken zu finden. Nicht mehr und nicht weniger.

Übrigens: Wenn der AM Preis nach EuGH-Lesart dereguliert wird, wozu brauchen wir eigentlich noch Rabattverträge? Vieles im SGB V könnte auch mit diesem Urteil zur Makulatur werden. Also Kopf hoch, lieber DAV! Vielleicht ist das der Beginn einer neuen Liebe mit dem Spitzenverband der GKV, naja, zumindest eine gemeinsame Schnittmenge zu den Auswirkungen des Urteils wird sich vielleicht finden lassen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion von DAZ.online.


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