Was Apotheker zum E-Rezept wissen müssen (Teil 4)

Abrechnung, TI-Komponenten und Sicherung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Stuttgart - 03.06.2022, 09:15 Uhr

Teil 4 der E-Rezept-Serie beschäftigt sich mit der Abrechnung, der TI-Komponenten und Ausfallszenarien. (c / Foto: IMAGO / Jochen Tack)

Teil 4 der E-Rezept-Serie beschäftigt sich mit der Abrechnung, der TI-Komponenten und Ausfallszenarien. (c / Foto: IMAGO / Jochen Tack)


Botendienst und Abholfächer

Was bedeutet das E-Rezept für den Botendienst und Abholfächer?

Da es mit dem E-Rezept möglich ist, dass das tatsächliche Rezept und nicht nur eine Kopie davon vorab in der Apotheke vorliegt, ist es beispielsweise rechtssicher möglich, dass Arzneimittel direkt nach Hause geliefert werden, ohne dass der Patient vorher in der Apotheke war. Ebenso kann eine Bestellung in der Apotheke aufgegeben und das Präparat dann außerhalb der Öffnungszeiten im Abholfach abgeholt werden. Die Apotheke muss allerdings sicherstellen, dass die Beratung gemäß § 20 ApBetrO gewährleistet ist.

Wird es noch Retaxationen geben?

Nachdem nur formal korrekte und signierte E-Rezepte vom Arzt hochgeladen werden können, werden einige Retaxgründe wegfallen. Zusätzliche Sicheheit soll hier der sogenannten Referenzvalidator bringen. Das ist ein neues Tool, das bei E-Rezepten überprüfen soll, ob der erzeugte Datensatz korrekt ist. Andere Retaxationen, zum Beispiel aufgrund von Rabattverträgen, wird es weiterhin geben.

Glossar

E-Rezept-Fachdienst ist der Server, über den E-Rezepte abgewickelt werden – sozusagen das Postfach, in das der Arzt das Rezept legt und aus dem es die Apotheke dann abruft. Außerdem werden alle Zugriffe auf das E-Rezept protokolliert und Statusübergänge (offen, in Bearbeitung etc.) verwaltet.

Token ist der Schlüssel, der zum Abruf des E-Rezepts aus dem „Postfach“ (E-Rezept-Fachdienst) berechtigt. Er liegt in Form eines Data-Matrix-Codes vor, der in der Apotheke gescannt wird. Nur mithilfe der Gematik-App kann er derzeit direkt der Apotheke zugewiesen und ohne scannen in die Software übernommen werden.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können Leistungserbringer wie Apotheker Dokumente und Datensätze elektronisch rechtssicher signieren. Dabei ist die QES der Unterschrift per Hand gleichgestellt. In Bezug auf das E-Rezept ist sie erforderlich, wenn Änderungen am Rezept vorgenommen werden.

FiveRx ist ein Standard zur Übertragung von Rezeptdaten zwischen der Warenwirtschaft der Apotheke und dem Rechenzentrum der Apotheke. Er wird schon seit Jahren standardmäßig zur Rezeptprüfung eingesetzt.

Drittanbieter-Apps: Apps von Anbietern wie apotheken.de, ia.de oder gesund.de, die bisher bei Rx-Arzneimitteln nur für Vorbestellungen genutzt werden konnten, können ein Bild des Tokens an eine ausgewählte Apotheke übertragen. Eine direkte Übertragung ist nur mit der offiziellen Gematik-App möglich.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Änderungen und Ergänzungen von digitalen Verordnungen

Nicht in jedem Fall ist ein HBA notwendig

Welche Funktion hat die Karte? Wer finanziert sie?

Alles rund um den elektronischen Heilberufsausweis

Was Apotheker zum E-Rezept wissen müssen (Teil 3)

Bearbeitung und Kontrolle: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Korrektur, Ergänzung und Abweichung von Verordnungen

In diesen zwölf Fällen dürfen Apotheken E-Rezepte „heilen“

Abrechnungsinformationen im Fachdienst

PKV: E-Rezept ermöglicht komplett papierlose Abrechnung 

Das E-Rezept macht sich auf den Weg in die Apotheke

Der Countdown läuft

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.