Novellierung der Approbationsordnung

Welche Forderungen brachte ADEXA ein?

Stuttgart - 25.05.2022, 10:45 Uhr

Adexa-Vorsitzender Andreas May zeigt auf, was der Apothekegewerkschaft bei der Novellieung der Appprobationsordnung der Apotheker:innen am Herzen liegt.  (c / Foto: Adexa)

Adexa-Vorsitzender Andreas May zeigt auf, was der Apothekegewerkschaft bei der Novellieung der Appprobationsordnung der Apotheker:innen am Herzen liegt.  (c / Foto: Adexa)


Längeres Studium: Mehr Zeit für Inhalte

Nicht selten ist von den Bedenken einiger Apothekeninhaberinnen oder -inhaber zu hören, dass ein verlängertes Studium dazu führe, dass es in der Übergangsphase dann ein Jahr lang keine neuen Arbeitskräfte auf dem Markt geben könnte. ADEXA-Bundesvorstand May hält diese Argumentation für nicht nachvollziehbar. Unabhängig von der jeweils geltenden Regelstudienzeit würde es darauf ankommen, wann die einzelnen Absolventen ihr Studium abschließen und dem Arbeitsmarkt bereitstehen. 

Dass die Apotheken nach Umstellung auf eine neue Approbationsordnung eine gewisse Zeit keinen Berufsnachwuchs finden könnte, ist, laut May, nicht zu erwarten. Vonseiten der ADEXA und des BPhD habe man sich deshalb für ein längeres Studium eingesetzt, damit für die ergänzten Studieninhalte mehr Zeit bereitsteht. Künftig sollen es vier Semester Grund- und sechs Semester Hauptstudium sein. 

Die Apothekengewerkschaft hat sich auch dafür erfolgreich ausgesprochen, selbstständiges, wissenschaftliches Arbeiten mit eigenständigen Recherchen und nachhaltigem Lernen in den Vordergrund zu stellen. Das bisherige Wahlpflichtfach wird dafür gestrichen.

Überraschend könnte auch sein, dass die ADEXA mit Erfolg forderte, die Famulatur von bisher acht auf vier Wochen zu verkürzen. Gleichzeitig soll es dabei bleiben, dass sie im Grundstudium absolviert werden muss und die Hälfte der Zeit – also noch gerade mal zwei Wochen – in einer öffentlichen Apotheke Pflicht ist. Weder in der Famulatur noch im praktischen Jahr wird es eine verpflichtende Ausbildung nach dem Leitfaden der BAK geben. Die entsprechenden Leitfäden gelten weiterhin als „starke Empfehlungen“. Ob und inwiefern die Apotheken dies mit dem Berufsnachwuchs tatsächlich durchgehen, muss nicht dokumentiert beziehungsweise nachgewiesen werden. 

Abgelehnt: bezahlter Studientag und Ethik als Fach

Vom Runden Tisch wurde der ADEXA-Vorschlag abgelehnt, einen verpflichtenden Studientag pro Woche einzuführen, der als Arbeitstag vergütet würde. Dieser sollte der Vermittlung bzw. dem Selbststudium praxisrelevanter Inhalte dienen, zum Beispiel in Form von Webinaren. Darüber hinaus hätte es die Apothekengewerkschaft gerne gesehen, wenn Ethik als eigenständiges Fach in den Praxisbegleitenden Unterricht (PBU) aufgenommen worden wäre. 

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und Beratungsgespräche auf Englisch könnten aber, im Einklang mit den ADEXA-Forderungen, bald im PBU thematisiert werden. Verantwortlich für deren Organisation bleiben weiterhin die Landesapothekerkammern. Ursprünglich hatte die Gewerkschaft allerdings gefordert, Scientific English für wissenschaftliche Studien als Fach im Hauptstudium zu verankern. Außerdem ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, mit dem PBU direkt ins praktische Jahr zu starten.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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