Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

15.05.2022, 07:30 Uhr

E-Rezepte ab 1. September – des einen Freud, des anderen Leid. (Foto: Alex Schelbert)

E-Rezepte ab 1. September – des einen Freud, des anderen Leid. (Foto: Alex Schelbert)


Kreuzen wir mal den 1. September im Kalender dick rot an: Vermutlich ist das der nächste Starttermin fürs E-Rezept für alle Apotheken. Aber nicht für alle Arztpraxen – sie sollen erst peu à peu dazu kommen. Und selbst diese Extrawurst gefällt nicht allen Kassenärztlichen Vereinigungen, sie sprechen schon von politischer Erpressung. Ganz anders tönen die „E-Rezept-Enthusiasten“ (gibt es wirklich!), ein neuer Verein von E-Rezept-Fans, die sogar Belohnungen ausloben wollen für alle, die 100 und mehr Rezepte pro Woche ausstellen oder beliefern. Und bevor es dann nur noch weitgehend retaxsichere E-Rezepte geben wird, kassieren die Krankenkassen eben mal schnell noch Apotheken ab, die eine fehlende Dosierungsangabe der Ärzte übersehen haben. Richtig perfide! 

9. Mai 2022

Liest sich recht vernünftig, was Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter, über die Apotheken sagt. Heidenblut, in seiner Fraktion für Apotheken zuständig, sagt im Interview auf DAZ.online, dass er nichts von einem höheren Kassenabschlag hält. Er sei „schon verblüfft“ gewesen, dass so etwas im Entwurf für das GKV-Stabilisierungsgesetz stehe. Denn eigentlich wolle die Ampel-Koalition doch die Apotheken stärken. Jetzt wolle er erst mal den neuen Entwurf abwarten, „ich hoffe, der Abschlag steht dann nicht mehr im Fokus“. Mein liebes Tagebuch, das wollen wir doch sehr hoffen. Wofür er sich auch ausspricht, sind die erleichterten Abgaberegelungen für Arzneimittel, wie sie während der Corona-Pandemie für Apotheken gelten, z. B. bei Arzneimittelsubstitutionen, aber auch falls Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar sind. Man sollte solche Regelungen in die Zukunft retten, sagt Heidenblut, sie seien gut für Apotheken, aber auch gut für Patientinnen und Patienten. Und sogar mit Blick aufs Fixhonorar zeigt er sich aufgeschlossen: „Ich halte es nicht für gesetzt, dass sich beim Fixhonorar nichts tun wird.“ Na, mein liebes Tagebuch, schön zu hören, sein Wort in Lauterbachs Ohr, aber woher nimmt der SPD-Mann seinen Optimismus? Volle Unterstützung ist vom ihm im Übrigen auch für die pharmazeutischen Dienstleistungen zu erwarten, er möchte sie gerne auch auf apothekerliche Präventionsleistungen ausweiten und ja, auch hier müsse man sich das Fixhonorar anschauen. Er kann sich zudem vorstellen, dass man per Gesetz radikale Auswüchse wie zum Beispiel Nullretax bei geringfügigen Formfehlern verhindern könne. Das können wir uns auch vorstellen, mein liebes Tagebuch. Aber Heidenblut hat auch Wünsche an die Apotheken: mehr Engagement beim Impfen, bei der Versorgung mit Medizinalcannabis und auf dem Gebiet der Prävention. Da gehen wir doch gerne mit. Jetzt müsste er nur noch kräftig mitwirken, unser Honorar entsprechend anzupassen.

10. Mai 2022

Es gibt noch Lichtblicke in diesen düsteren Zeiten: Das Pharmaziestudium soll modernisiert werden. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat grünes Licht gegeben für ein Positionspapier zur Novellierung der Approbationsordnung. Das Papier, an dem die BAK, der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), der Verband der Professoren an Pharmazeutischen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, die Apothekengewerkschaft ADEXA und die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) mitgewirkt haben, hat zum Ziel, die aktuelle gültige Approbationsordnung, die aus dem Jahr 2001 stammt, an die wissenschaftlichen Fortschritte, vor allem an die moderne Arzneimitteltherapie anzupassen. Mein liebes Tagebuch, es wurde höchste Zeit, dass sich da etwas tut. Aber bei so einem umfassenden Thema möchten und müssen eben auch viele Beteiligte mitsprechen, mit zum Teil unterschiedlichen Ansichten und Interessen – und das dauert. Konsens im Papier ist nun beispielsweise eine Verlängerung der Regelstudienzeit um zwei Semester, vor allem zugunsten der Klinischen Pharmazie, und die Pharmakologie muss intensiviert werden. Da kann man nur zustimmen, mein liebes Tagebuch, und auch da wird es höchste Zeit. Mehr Wissen aus den Bereichen Klinische Pharmazie und Pharmakologie wird dem Apothekerberuf und seiner modernen Anforderung, näher am Patienten zu sein, gerecht. Also, auf geht’s, mit dem Papier will die BAK nun ans Bundesgesundheitsministerium herantreten und sich für eine Modernisierung des Pharmaziestudiums stark machen. Mein liebes Tagebuch, einfach wird das nicht, zumal eine längere Studienzeit auch mehr Kosten verursacht. Aber wenn eine Regierung einen modernen Apothekerberuf will, dann wird sie einsehen müssen, dass das der richtige Weg ist, auch wenn er ein bisschen teurer wird.

 

Es war zu erwarten: Retaxationen der Krankenkassen wegen fehlender Dosierangaben! Die Friedenspflicht war im Oktober 2021 ausgelaufen, nun beginnen die Prüfzentren der Kassen nach Verordnungen zu suchen, auf denen die Dosierungshinweise fehlen. Und klar, sie werden fündig. So eine Angabe übersieht man schon mal. Im Klartext: Wenn also ein Arzt vergisst, die Dosierungsangaben für das verordnete Arzneimittel, wenigsten aber das Kürzel DJ (was soviel bedeutet wie „Dosierung vorhanden: ja“) aufs Rezept zu schreiben – und wenn die Apotheke dies in der Alltagshektik übersieht – weigern sich die Krankenkassen das Arzneimittel zu erstatten. Die Apotheke bezahlt dann quasi das Arzneimittel aus eigener Tasche für den Patienten. Und da geht’s zum Teil um richtig hohe Beträge. Mein liebes Tagebuch, allein bei den Mitgliedsapotheken des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) sind bereits 120.000 Euro als Gesamtschaden aufgelaufen. Was für ein Unding, mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu fassen! Mal drastisch platt formuliert: Der Arzt pennt und vergisst z. B.  „3 x tgl. 1“ aufs Rezept zu drucken, die  Apotheke beliefert das Rezept und übersieht dabei die ärztliche Lapalie – und schon klingelt’s in den Kassen der Kassen. Und das Schärfste dabei: Eigentlich haben sich Kassenverband und Apothekerverband darauf verständigt, dass ein solch kleiner Lapsus, ein solch kleiner Formfehler nun wirklich kein Grund für eine Retaxation ist! Und sie versuchen’s trotzdem. Und verursachen damit sinnlos vergeudete Zeit für Apotheken und die Apothekerverbände, die sich gegen solche ungerechtfertigten Ansprüche wehren müssen. Immerhin, sich wehren hat Erfolg. "Von den retaxierten 120.000 Euro haben wir mittlerweile 75.000 Euro wieder zurückgeholt“, berichtet der Chef des AVWL, Thomas Rochell. Mein liebes Tagebuch, gut so! Was Rochell auch sagt: Das Vorgehen der Krankenkassen, in solchen Fällen einfach mal zu retaxieren, obwohl es eigentlich nicht gerechtfertigt ist, müsse man wohl „schlicht als Versuch werten, Vermögensvorteile für die Kassen zu erzielen“. Stimmt, mein liebes Tagebuch, und man sollte es noch deutlicher sagen: Was für ein perverses Vorgehen der Kassen, die damit die Apothekers demoralisieren und letztlich die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährden, worauf Rochell in einem Gastkommentar auf DAZ.online hinweist. Und er sagt auch: Die Krankenkassen haben es sich quasi zum Sport gemacht, Lücken aufzuspüren und die Apotheken zu sanktionieren. Er fordert den Gesetzgeber auf, endlich zu handeln und Nullretax wegen belangloser Formfehler zu unterbinden. Mein liebes Tagebuch, Rochels Gastkommentar sollten alle Gesundheitspolitiker lesen und verinnerlichen. Es wird höchste Zeit, diese sadistische Apothekenfolter der Krankenkassen zu unterbinden.

11. Mai 2022

Also, wirklich, bald geht es los mit dem E-Rezept. Und wann? Vermutlich ab 1. September 2022 - das soll am 30. Mai von der Gesellschafterversammlung der Gematik beschlossen werden. Und dann ist es so richtig offiziell und verpflichtend für alle. Nun, mein liebes Tagebuch, aber das heißt dann nicht, dass es in Deutschland mit einem Donnerschlag überall das E-Rezept gibt. Verpflichtend ist es vor allem, ja, für alle Apotheken. Und für Ärzte und Zahnärzte gibt‘s Extra-Würste in Form eines zeitlichen und regionalen Stufenplans: Zuerst müssen die Arztpraxen in Schleswig-Holstein und Bayern E-Rezepte ausstellen, ab Dezember dann die Praxen in weiteren sechs Bundesländern und ab 1. Februar 2023 die restlichen Bundesländer. Warum das so ist? Darum, ist halt so. Es ist einfach irre spannend bis zuletzt. Übrigens, den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) gefällt dieser Fahrplan nicht, vor allem nicht denen von Bayern und Schleswig-Holstein. Sie halten den Plan nicht für umsetzbar, „da in beiden Bundesländern die technischen Voraussetzungen weder in allen Praxen noch in allen Apotheken und Kliniken gegeben sind“, lassen sie verlautbaren. Mein liebes Tagebuch sagen wir mal, vor allem nicht in den Praxen. Da fragt man sich schon, wann denn die Arztpraxen zu Potte kommen wollen. Und aus Schleswig-Holstein ist von KV-Seite zu hören: "Ohne irgendeine Rücksprache und Planung setzen uns BMG und Gematik erneut etwas vor, was nur zu Chaos in den Praxen führen kann.“ Ministerium und Gematik verlangten Unmögliches, tönt es von den beiden KVen, sie nennen das Vorgehen sogar „politische Erpressung“. Mein liebes Tagebuch, also, ehrlich, so recht kann man das Jammern der KVen nicht nachvollziehen. Wir Apothekers haben es doch auch geschafft, unsere Offizinen hochzurüsten. Selbst wenn’s auch bei uns noch nicht ganz rund läuft: Bis zum 1. September sind die letzten Updates und Schulungen noch zu schaffen, oder? Und was bei uns möglich ist, sollte doch auch bei den Arztpraxen machbar sein.

12. Mai 2022

Nichts was es nicht gibt. Da hat sich doch tatsächlich ein Grüppchen von Liebhabern des E-Rezepts zusammengefunden, hat sogar einen Verein gegründet und sich den coolen Namen „Die E-Rezept-Enthusiasten“ gegeben. Na, mein liebes Tagebuch, wenn da nicht die Begeisterung fürs E-Rezept förmlich aus dem Konnektor hüpft. Der Verein will dem Start des E-Rezepts so richtig Schwung verleihen.Und wer outet sich so als Enthusiast, warum tut man das, was hat man davon und wozu das alles? Fassen wir es mal so zusammen: Mit dabei sind vor allem diejenigen, die überzeugt sind, dass mit dem E-Rezept vieles einfacher und besser wird, so z. B. der Apotheker Ralf König, der auch im Health Innovation Hub von Jens Spahn war und ein befreundeter Arzt, der von Anfang an gerne E-Rezepte ausstellte. Zum Enthusiasten-Club gehören auch diejenigen, die davon ausgehen, vom E-Rezept zu profitieren: IT-Häuser wie Noventi, CompuGroup und Pharmatechnik, ein IBM-Mitarbeiter und so E-Rezept-begeisterte Unternehmen wie der EU-Versender Shop-Apotheke, der Telemedizin-Anbieter Zava, die Zur-Rose-Tochter eHealth-Tec und noch einige andere Unternehmen und Privatpersonen. Ihren Enthusiasmus fürs E-Rezept wollen sie gerne auf  Apotheken und Ärzte übertragen und haben sogar ein Förderprogramm aufgelegt: Wer innerhalb von zwei Wochen 100 bis 200 E-Rezepte ausstellt bzw. beliefert, soll belohnt werden – die Details werden noch erarbeitet. Das Geld kommt aus einem Fördertopf, in den u. a. Vereinsmitglieder einzahlen und Spenden einfließen. Der Verein soll außerdem Gemeinnützigkeitsstatus erhalten. Und klar, der Verein will auch neu gewonnene Erfahrungen sammeln, mit Hochschulen auswerten und so das E-Rezept voranbringen. Mein liebes Tagebuch, da muss man wohl schon richtig enthusiastisch sein, um sich hier zu engagieren. Vor allem wenn man dann die Aktivitäten verfolgen kann, die EU-Versender an den Tag legen, um vom E-Rezept-Boom abzusahnen. Gut möglich, dass sich dann auch ein anderes Grüppchen bildet: ‚„Die E-Rezept-Defätisten.“

 

Ist Ihre Apotheke schon E-Rezept-ready? Also so wirklich und echt? Kann Ihre Apotheke E-Rezepte problemlos einlösen? Dann sollte sie eigentlich bereits auf der neuen Deutschlandkarte der Gematik zu finden sein, abrufbar auf dem TI-Dashboard der Gematik. Dort sind nämlich alle Apotheken eingetragen, die nach eigenen Angaben sich als E-Rezept-ready bezeichnen. Laut Gematik sollen es bereits 4500 Apotheken sein, also ein Viertel aller Apotheken in Deutschland. Mein liebes Tagebuch, mal Hand aufs Herz, so arg viel sind das noch nicht, da muss sich bis zum 1. September, dem vermutlich nächsten offiziellen E-Rezept-Starttermin, noch ein bisschen was tun. Und wenn eine Apotheke glaubt, E-Rezept-ready zu sein, lohnt vor dem Eintrag ins E-Rezept-Apotheken-Register ein Blick in die Checkliste, die Auskunft gibt, ob man tatsächlich alle Anforderungen erfüllt. Also, dann nichts wie checken und eintragen.

13. Mai 2022

Wenn ab 1. September das E-Rezept zur Pflicht wird und die Arztpraxen doch noch nicht ihr letztes Update haben – was passiert dann? Kommt dann das große Chaos auf die Apotheken zu? Wie sehen die elektronischen Verordnungen aus, die uns die Patientinnen und Patienten von ihren Arztpraxen vorlegen? Chaotisch? Auf jeden Fall muss man hier vorbeugen, meint auch der Deutsche Apothekerverband zu recht, damit Kassen nicht fröhlich beginnen zu retaxieren, falls E-Rezepte irgendwelche technisch unkorrekten Fehlerchen beinhalten. DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger hat das Bundesgesundheitsministerium daher aufgefordert, Retaxationen bei elektronischen Verordnungen bis November zu verbieten. Der Grund: Erst dann werde der sogenannte Referenzvalidator einsatzfähig sein, eine Art Prüf-Software, die sicherstellen soll, dass sich nur technisch korrekte Verordnungen in den E-Rezept-Fachdienst einstellen lassen. Mein liebes Tagebuch, die Friedenspflicht muss kommen – die Apotheken dürfen und können doch nicht für E-Rezepte retaxiert werden, die von den Arztpraxen unkorrekt ausgestellt wurden. Also, Friedenspflicht muss sein, und zwar bis November 2023, nicht 2022.

 

Die Rechtsabteilung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zählt gefühlsmäßig zu den rührigsten im Bundesgebiet. Wir erinnern uns gerne an die Klagen aller Art gegen DocMorris. Erst vor Kurzem hat sich die AKNR den Lieferdienst Kurando vorgeknöpft und dessen Vergütungsmodell hinterfragt. Jetzt hat sie die Apotheken-Plattformen im Visier: Sind diese Plattformen überhaupt rechtlich zulässig? Die AKNR hat sich gesund.de zur Brust genommen und will gerichtlich klären lassen, ob die von den Apotheken erhobene umsatzbezogene Transaktionsgebühr gegen das Apothekengesetz verstößt. Diese Gebühr in Höhe von 6 Prozent vom Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer müssen Apotheken, die bei gesund.de mitmachen, für nicht verschreibungspflichtige Produkte, die über die Plattform verkauft werden, angesund.de abdrücken. Die AKNR sieht in dieser Transaktionsgebühr einen Verstoß gegen das Apothekengesetz (§ 8 Satz 2). Rechtsanwalt Morton Douglas, der die AKNR vertritt, sieht in der Transaktionsgebühr eine reine Gewinnbeteiligung – man wolle vom wirtschaftlichen Erfolg der Apotheke profitieren – und das sei laut Apothekengesetz unzulässig. Außerdem geht es in einem zweiten Teil der Klage auch noch um elektronische Verordnungen, die von Telemedizin-Plattformen hereingespielt werden. So hält es die AKNR beispielsweise generell für unzulässig, dass Apotheken solche telemedizinischen Verordnungen einlösen, denen eine ärztliche Konsultation vorausgegangen ist, die nicht den medizinischen Standards entspricht. Mein liebes Tagebuch, na, da macht die AKNR ein großes Fass auf. Wir sind gespannt, wie das die Gerichte sehen.

 

Lieferdienste ohne Ende. Auch das Start-up Apocourier will im Geschäft der Arzneimittelbelieferung mitmischen. Und um sich von den bereits tätigen Schnelllieferdiensten wie Mayd und Co. abzusetzen, versteht sich Apocourier als Bindeglied zwischen Apotheken und Lieferdiensten. Das Unternehmen selbst bietet nach eigenen Angaben keine Transport- oder Kurierleistungen an, sondern ermöglicht den Apotheken einen Rückgriff auf bestehende Kurierdienste oder Last-Mile-Netzwerke. Das System will also auf Ebene der Boten bzw. Kuriere offen sein. Die Vor-Ort-Apotheken können laut Apocourier das System mit ihren eigenen Boten oder den Boten anderer Apotheken nutzen. Mein liebes Tagebuch, mag ja sein, dass dies rechtlich eher den Bestimmungen entspricht, aber wie sieht es dann mit den Kosten aus? Bezahlen dann die Apotheken z. B. für die Apocourier-Vermittlung plus für die Boten anderer Apotheken oder wie? Wie soll das finanzierbar sein? Auf jeden Fall nicht von den 2,50 Euro Botendienstgebühr. Ist schon irgendwie irre, wer da alles an der Arzneimittelzustellung mitverdienen will.



Peter Ditzel (diz), Apotheker
Herausgeber DAZ / AZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Kommentar von Ed

von Holger Rummel am 16.05.2022 um 18:46 Uhr

Ich weiss nicht, irgendwie hätte ich an Herrn Dietzels Stelle eine Antwort gegeben auf Ed.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Nicht mehr viel los hier Herr Ditzel

von Ed am 15.05.2022 um 21:00 Uhr

An Urlaubszeiten mag es wohl nicht liegen
Wie kommt das?
Nur mal so ins Unreine gesprochen:
Das penetrante Gendern, das jede Leselust an diesem Blatt verhindert?
Ein, meines Erachtens immer weiteres Entfernen von den Kollegen, die, so nannte es mal ein Präsident, eine Bude ihr Eigen nennen.
Viele von uns schauen ehr mit Neid auf die Ärzte, die sich gegen das e Rezept stemmen in der jetzigen Form. Ihr Sarkasmus ist da unangebracht
Neulich, in diesem Format, waren es die läppischen 50 Euro, die jede Apotheke dem DAV in den Rachen zu werfen habe
Wie kommen Sie darauf, dass das Jeder läppisch zu finden habe und man das ungefragt und unreflektiert zu akzeptieren hat?
Bitte nehmen sie Abstand davon, wie es die PZ macht, im Namen der Apothekerschaft meinen sprechen zu können
Gerne Fakten und Analysen und Meinungen
Was de Budenapotheker dann daraus macht, soll ihre Sorge nicht sein

Das ist nur meine Meinung. Aber ich sehe zunehmend, dass es hier kaum noch Kommentare gibt, seit Ihr Still immer „ einnehmender“ wird

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Nicht mehr viel los hier Herr Ditzel

von Gert Müller am 16.05.2022 um 0:23 Uhr

Daumen hoch !

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