Neuer Zeitplan angekündigt

Alle vier Werktage 1.000 neue E-Rezepte

Rostock - 05.05.2022, 15:15 Uhr

Hannes Neumann, Produktmanager der Gematik für das E-Rezept, beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. (s / Foto: DAZ / Müller-Bohn)

Hannes Neumann, Produktmanager der Gematik für das E-Rezept, beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern in Rostock. (s / Foto: DAZ / Müller-Bohn)


Nächste Woche: Apothekensuche auf Karte in Gematik-App

In der kommenden Woche werde der weitere Zeitplan festgelegt. Außerdem werde dann eine karten- und webbasierte Darstellung der beteiligten Apotheken in der Gematik-App vorgestellt. Dann könnten die Nutzer auf einer Karte sehen, welche Apotheken „E-Rezept-ready“ sind.

Nach der Testphase erwartet Neumann, dass der Rollout „nach und nach“ in verschiedenen Regionen stattfindet. Vor Flächendeckung und Pflicht werde jede Apotheke mit hoher Wahrscheinlichkeit ein E-Rezept erhalten haben. Schon jetzt sei vorgesehen, dass noch im Herbst 2022 Mehrfachverordnungen umgesetzt werden. Dann könnten die Ärzte bis zu drei Folgeverordnungen in einem Vorgang ausstellen. Die PKV werde ab 2023 beteiligt. Dann könnten die privat Versicherten entsprechende Karten bekommen, um künftig auch E-Rezepte zu erhalten, allerdings ohne irgendwelche Fristen. E-Rezepte für Betäubungsmittel sollen ab 2023 getestet werden.

Apotheker fordern und entwickeln Referenzvalidator

Beim Termin in der kommenden Woche werde es auch um den „Referenzvalidator“ gehen. Dieses Thema hatte ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold kurz zuvor bei derselben Veranstaltung in seinem Lagebericht hervorgehoben. Arnold erklärte, dass alle am E-Rezept Beteiligten dieselben Kriterien anwenden müssten, um die formale Korrektheit eines E-Rezepts prüfen. Nur ein korrektes Rezept dürfe verarbeitet werden und dabei müssten alle dieselben Regeln nutzen. Arnold verglich dies mit bekannten Prüfkriterien für Geldscheine: „Ich kann einen Geldschein nicht annehmen, wenn ich nicht weiß, wie er aussehen muss.“ Er habe dies bisher auch beim E-Rezept für selbstverständlich gehalten, aber das sei es nicht. Arnold vertiefte den Hintergrund nicht, aber offensichtlich können nur so Retaxationen aufgrund immer wieder neuer formaler Vorgaben verhindert werden.

Neumann bestätigte, dass der Deutsche Apothekerverband dieses Thema eigenständig vorangebracht und die Expertise der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Krankenkassen einbezogen habe. Doch die Aufgabe erfordere jetzt mehr Betriebsstunden, als der Deutsche Apothekerverband leisten könne, und es werde ein unabhängiger Betreiber gesucht. Daher gehe es nun darum, diese Aufgabe an die Gematik zu übergeben. Wenn solche Themen bei den Beteiligten aufkämen, gehe die Gematik schnell darauf ein, bekräftigte Neumann.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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