Gesamtevaluation

Innovationsfonds: Kaum Apotheken bei den geförderten Projekten involviert

Stuttgart - 19.04.2022, 15:15 Uhr

Projekte zur Arzneimittelversorgung spielen beim Innovationsfonds bislang eine untergeordnete Rolle. (x / Foto: IMAGO / Medicimage)

Projekte zur Arzneimittelversorgung spielen beim Innovationsfonds bislang eine untergeordnete Rolle. (x / Foto: IMAGO / Medicimage)


Der Innovationsfonds ist aktuell bis zum Jahr 2024 befristet, die Regierungskoalition hat allerdings schon angekündigt, ihn als Förderinstrument dauerhaft etablieren zu wollen. Gestützt werden dürfte dieses Vorhaben vom nun vorgelegten Evaluationsbericht, der ein positives Gesamtfazit zieht. Doch obwohl ein Schwerpunkt in der sektorenübergreifenden Versorgung liegt, spielen die Apotheken und die Arzneimittelversorgung nahezu keine Rolle.

Seit 2016 werden jedes Jahr Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Gesundheitsfonds für die Förderung ausgewählter Projekte zur Verfügung gestellt, um die Versorgung in der GKV weiterzuentwickeln – der sogenannte Innovationfonds. Gefördert werden neue Versorgungsformen (NVF), die über die Regelversorgung hinausgehen, und Vorhaben der Versorgungsforschung (VSF-Projekte). Was sich bewährt und einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation standhält, kann die in die Regelversorgung überführt werden. Außerdem geht es darum, den bis zum Jahr 2024 befristeten Innovationsfonds dauerhaft zu etablieren, wie es die Koalitionsparteien vorsehen.

Mehr zum Thema

Nun hat die Firma Prognos AG, die von 2018 bis 2021 die wissenschaftliche Begleitevaluation durchgeführt und untersucht hat, ob der Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung geeignet ist und seine gesteckten Ziele erreicht, ihre Evaluation vorgelegt – mit positivem Ergebnis. Demnach sind Projekte, die der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert, wichtige und nachhaltige Impulse für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland. Durch sie können belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, die für die Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV benötigt werden. In den Augen des Gemeinsamen Bundessauschusses bestätigt der Evaluationsbericht damit die Pläne der Koalitionsparteien, den bislang bis zum Jahr 2024 befristeten Innovationsfonds dauerhaft zu etablieren, wie der G-BA in einer Pressemeldung mitteilt.

Vor allem  ambulante ärztliche Versorgung und Krankenhäuser involviert

Apotheken sind allerdings kaum an den geförderten Projekten beteiligt. Das zeigt der Blick in den Bericht. So ist nur bei 4 Prozent der 168 bewerteten neuen Versorgungsformen der Bereich „Apotheken / Arzneimittelversorgung“ einbezogen. Vor allem ist die ambulante ärztliche Versorgung (80 Prozent) in NVF involviert, gefolgt von Krankenhäusern (63 Prozent) – teils ausschließlich, teils auch sektorenübergreifend mit anderen. Diese beide Versorgungsbereiche bilden auch die häufigste Kombination bei sektorenübergreifenden Projekten. Alle weiteren Versorgungsbereiche sind jeweils nur in weniger als einem Fünftel aller NVF einbezogen. Bei 111 von 168 (66  Prozent) neuen Versorgungsformen der ersten fünf Förderwellen (2016 bis 2020) ist mehr als ein Versorgungsbereich beteiligt. Die sektorenübergreifende Versorgung stellt einen Schwerpunkt dar.

Versorgungsforschung: nur wenige Vorhaben mit Apotheken

Betrachtet man die beteiligten Berufsgruppen, sind das vor allem Ärzte: Sie sind mit Ausnahme von fünf Projekten immer beteiligt (157 von 162 NVF bzw. 97 Prozent). Apotheker:innen machen nur 6 Prozent der einbezogenen Berufsgruppen aus.

Bei den Projekten zur Versorgungsforschung bezieht die Forschungsfrage sich nur bei 4 Prozent der Vorhaben auf Apotheken oder die Arzneimittelversorgung, lediglich zur zahnärztlichen Versorgung gibt es weniger VSF-Projekte. Auch hier ist bei den sektorenübergreifenden Projekten meist die ambulante ärztliche Versorgung und/oder das Krankenhaus beteiligt – nur bei drei Projekten von 234 gemeinsam mit den Apotheken.

Auch wenn es um die Implementierung der Maßnahmen oder Erkenntnisse der Projekte in die Regelversorgung geht, wird die Beteiligung der Apotheken oder der Arzneimittelversorgung nicht als übermäßig wichtig erachtet. Einer Online-Befragung zufolge finden bei den NVF 6 Prozent der Förderempfänger, dass Apotheken eingebunden werden müssen. Bei den VSF erachten immerhin 11 Prozent eine Kooperation der Apotheken für die Überführung ihres Projekts in die Regelversorgung für notwendig. In der Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Therapien Arzneimittel beinhalten, ist das aber immer noch ganz schön wenig. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Gesetzliche Krankenversicherung

DAK für Innovations-Budget

Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) bremsen Lobbyisten

Vorgaben für Innovationsfonds

Förderung aus dem Innovationsfonds

Startschuss für Anträge

Innovationsausschuss gibt Förderschwerpunkte bekannt

Langsam wird es ernst

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.