Gesamtevaluation

Innovationsfonds: Kaum Apotheken bei den geförderten Projekten involviert

Stuttgart - 19.04.2022, 15:15 Uhr

Projekte zur Arzneimittelversorgung spielen beim Innovationsfonds bislang eine untergeordnete Rolle. (x / Foto: IMAGO / Medicimage)

Projekte zur Arzneimittelversorgung spielen beim Innovationsfonds bislang eine untergeordnete Rolle. (x / Foto: IMAGO / Medicimage)


Der Innovationsfonds ist aktuell bis zum Jahr 2024 befristet, die Regierungskoalition hat allerdings schon angekündigt, ihn als Förderinstrument dauerhaft etablieren zu wollen. Gestützt werden dürfte dieses Vorhaben vom nun vorgelegten Evaluationsbericht, der ein positives Gesamtfazit zieht. Doch obwohl ein Schwerpunkt in der sektorenübergreifenden Versorgung liegt, spielen die Apotheken und die Arzneimittelversorgung nahezu keine Rolle.

Seit 2016 werden jedes Jahr Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Gesundheitsfonds für die Förderung ausgewählter Projekte zur Verfügung gestellt, um die Versorgung in der GKV weiterzuentwickeln – der sogenannte Innovationfonds. Gefördert werden neue Versorgungsformen (NVF), die über die Regelversorgung hinausgehen, und Vorhaben der Versorgungsforschung (VSF-Projekte). Was sich bewährt und einer unabhängigen wissenschaftlichen Evaluation standhält, kann die in die Regelversorgung überführt werden. Außerdem geht es darum, den bis zum Jahr 2024 befristeten Innovationsfonds dauerhaft zu etablieren, wie es die Koalitionsparteien vorsehen.

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Nun hat die Firma Prognos AG, die von 2018 bis 2021 die wissenschaftliche Begleitevaluation durchgeführt und untersucht hat, ob der Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung geeignet ist und seine gesteckten Ziele erreicht, ihre Evaluation vorgelegt – mit positivem Ergebnis. Demnach sind Projekte, die der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert, wichtige und nachhaltige Impulse für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland. Durch sie können belastbare Erkenntnisse gewonnen werden, die für die Weiterentwicklung der Versorgung in der GKV benötigt werden. In den Augen des Gemeinsamen Bundessauschusses bestätigt der Evaluationsbericht damit die Pläne der Koalitionsparteien, den bislang bis zum Jahr 2024 befristeten Innovationsfonds dauerhaft zu etablieren, wie der G-BA in einer Pressemeldung mitteilt.

Vor allem  ambulante ärztliche Versorgung und Krankenhäuser involviert

Apotheken sind allerdings kaum an den geförderten Projekten beteiligt. Das zeigt der Blick in den Bericht. So ist nur bei 4 Prozent der 168 bewerteten neuen Versorgungsformen der Bereich „Apotheken / Arzneimittelversorgung“ einbezogen. Vor allem ist die ambulante ärztliche Versorgung (80 Prozent) in NVF involviert, gefolgt von Krankenhäusern (63 Prozent) – teils ausschließlich, teils auch sektorenübergreifend mit anderen. Diese beide Versorgungsbereiche bilden auch die häufigste Kombination bei sektorenübergreifenden Projekten. Alle weiteren Versorgungsbereiche sind jeweils nur in weniger als einem Fünftel aller NVF einbezogen. Bei 111 von 168 (66  Prozent) neuen Versorgungsformen der ersten fünf Förderwellen (2016 bis 2020) ist mehr als ein Versorgungsbereich beteiligt. Die sektorenübergreifende Versorgung stellt einen Schwerpunkt dar.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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