Eine Kolumne von #DerApotheker

Keine Pille ohne Rezept – auch nicht für Zahnärzte

11.04.2022, 17:50 Uhr

Welche Arzneimittel Zahnärztinnen und -ärzte verschreiben dürfen, dafür gibt es Regeln. (Foto: IMAGO / Elmar Gubisch)

Welche Arzneimittel Zahnärztinnen und -ärzte verschreiben dürfen, dafür gibt es Regeln. (Foto: IMAGO / Elmar Gubisch)


Welche Arzneimittel Zahnärztinnen und -ärzte verschreiben dürfen, dafür gibt es Regeln. Doch nicht jeder hält sich daran. Welche Erfahrungen #DerApotheker mit dieser Berufsgruppe gemacht hat und warum die Apothekerschaft diesbezüglich geschlossen auftreten sollte, erfahren Sie in seiner aktuellen DAZ-Kolumne.

Früher oder später kommt jeder in der Apotheke, der nicht gegen das Gesetz verstoßen möchte, in eine unangenehme Situation: Es kommt nicht selten vor, dass ein Stammkunde oder eine Stammkundin es nicht geschafft hat, zur Ärztin zu gehen, und sich ihr Rezept zu besorgen. Und das ist doch so dringend. Schließlich hat man erst bei der hundertsten Tablette bemerkt, dass die Packung nun leer ist. Mist. Ich wurde schon oft von Kolleg:innen im Internet dafür kritisiert, dass ich in solchen Situationen nicht gegen das Gesetz verstoßen will. Man braucht für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht ohne Grund ein Rezept.

Während man da noch irgendwie hart bleiben kann, wird das Ganze wesentlich schwieriger, wenn vor einem ein Zahnarzt steht, der ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel haben möchte, das nicht in sein Gebiet fällt.

#DerApotheker auf DAZ.online

#DerApotheker teilt via Twitter, Instagram, Facebook und Publikum mit zehntausenden Followern Geschichten aus der Apotheke, nützliche Infos über Arzneimittel und klärt zur Pseudomedizin auf. Darüber hinaus ist er Autor des Buchs „Die Wahrheit über unsere Medikamente“, das im April 2021 veröffentlicht wurde. Seit kurzem macht er auch mit einer regelmäßigen Kolumne auf DAZ.online auf sich aufmerksam. 

Letztes Jahr hatte ich eine Diskussion mit einem Kollegen, der sich wunderte, warum Zahnärzte nicht gegen Corona impfen dürfen, ein Frauenarzt aber schon. Meine Antwort war: „Weil Zahnärzte nicht Medizin studiert haben.“ Während ein Frauenarzt erst Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung auf dem Gebiet der Frauenheilkunde abgeschlossen hat, studierte ein Zahnarzt Zahnmedizin und eben nicht Medizin.

Meine damalige Chefin begrüßte einmal einen Kunden, der Zahnarzt war, mit den Worten „Schade, dass Sie kein richtiger Arzt sind. Ich hätte da ein Problem.“ Das nur nebenbei.

Da ein Zahnarzt eben kein „richtiger“ Arzt ist, darf er eben auch nur die verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen, die in sein Gebiet fallen, wie zum Beispiel Analgetika und Antibiotika. Das gilt natürlich ebenfalls für den Eigenbedarf.



#DerApotheker
redaktion@daz.online


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14 Kommentare

Arzt

von Thomas Aigner am 15.04.2022 um 14:07 Uhr

Ich möchte hier folgendes anmerken: Ein 'Zahnarzt' ist sehr wohl ein Arzt, auch wenn er 'nur' Zahnmedizin studiert hat.

Es obliegt dem Zahnarzt der im übrigen Arzt für Zahn,- Mund und Kieferheilkunde ist- das heißt der wenn ein Patient eine Kiefergelenkserkrankung hat- da geht man ja im übrigen nicht zum Orthopäden, sondern Zahnarzt, denn die Kieferorthopädie gehört zur Zahnmedizin - und wenn der Zahnarzt Prednisolon verordnet ist das völlig gerechtfertigt. Jeder Arzt sollte nur in seinem Fachbereich verordnen dürfen. Ein Kardiologe sollte auch keine dermatologischen Medikamente verordnen dürfen.

Zu dermatologischen Medikamenten: Die Mundschleimhaut- Erkrankungen werden grenzübergreifend entweder von ein Z- Mund und K Arzt behandelt, da der Mund betroffen ist oder ein Dermatologe ist dazu genau so befähigt, schließlich gehört die Mund- SH zu den Hautanhangsgebilden. Hier möchte ich nur aufzeigen dass mehr miteinander statt gegeneinander gearbeitet werden soll! PS, auch ein HNO wäre dazu befähigt!

Eine kurze Anmerkung noch: Bis zu einem gewissen Zeitpunkt (weiß ich jetzt nicht genau) war in Österreich die Zahnmedizin in der Humanmedizin integriert!
Da hat man ganz normal Medizin studiert, danach die Facharztausbildung zum FA f. Zahn,- Mund- und Kieferheilkunde gemacht! Das hat Sinn gemacht. Denn ZMK gehört zum Körper dazu. Wir könnten ja gleich auch für jedes Fach ein Studium einführen, z.B. Pulmologie- Studium.

Einfach zum Nachdenken!

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AW: Arzt

von Jens Naim am 15.04.2022 um 20:44 Uhr

Dem kann ich in allen Punkten nur voll und ganz beipflichten! Der Beruf des Zahnarztes ist ein ärztlicher Heilberuf, das hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen auch in einem Urteil festgehalten. Außerdem hat ein weiteres höchstrichterliches Urteil, das sogenannte Zweibrücker Urteil (benannt nach dem Pfälzischen Oberlandesgericht), festgehalten, dass der approbierte Zahnarzt zur Behandlung einer Erkrankung des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs (das sind nicht nur die Zähne!) nicht lokoregionär an diesen gebunden ist und sehr wohl hierzu auf die allgemeine Heilkunde Zugriff hat.
Es sind Ammenmärchen, die sich leider hartnäckig halten, dass ein Zahnarzt so Dinge angeblich nicht darf, wie venöse Zugänge legen, etc. und eben auch Arzneimittel verschreiben, die nicht auf den ersten Blick der ZMKH zuzuordnen sind. Erklären Sie doch bitte den Studenten, die jetzt nach der neuen ZAppro noch mehr allgemeinmedizinische Inhalte - übrigens jetzt auch vom IMPP in Mainz - geprüft werden, dass sie bitteschön zur Therapie ihrer Patienten nur Antibiotika (und hier bitte nur Amoxicillin und Clindamycin) und Analgetika (und hier bitte nur Ibuprofen und Paracetamol, bloß kein Metamizol, denn das ist schon zu gefährlich) verordnen dürfen. Ich schließe mich dem Vorredner an: mehr Miteinander als Gegeneinander und nicht auf Kosten des anderen meinen, sich profilieren zu müssen. Das ist das Gebot der Stunde. Auch hätte man damals in Bezug auf die EU-Angleichung der zahnmedizinischen Ausbildung das österreichische Modell übernehmen sollen. Das war damals schon wegweisender und würde solch leidige und unnötige Diskussionen erübrigen!

Zahnärzte

von Framu am 12.04.2022 um 19:51 Uhr

Zu der Sache Impfung von Covid Impfstoff :Zahnärzte haben für Notfälle sehr wohl das intramuskuläre Spritzen gelernt ,während Apotheker gerade mal einen kleinen Lehrgang gemacht haben .Das! ist absolut unverantwortlich. Hier wurde schlecht recherchiert ,was die Ausbildung der Zahnärzte angeht. Dafür kann man bei der Apotheker Zeitung so wunderbar und perfekt Gendern.

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AW: Zahnärzte

von Thomas Aigner am 15.04.2022 um 14:12 Uhr

Jop, da bin ich ganz deiner Meinung!

Gesetz über die Ausübung der ...

von Thomas Eper am 12.04.2022 um 10:52 Uhr

Ein Zahnarzt ist kein Humanmediziner und auch kein Tierarzt.
Deshalb dürfen "normale" Ärzte und Zahnärzte keine Tierarzneimittel verordnen.
AMVV, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkund, BtMVV, etc.
Wenn man die Gesetze nicht kennt, sollte man wenigstens seinen gesunden Menschenverstand einschalten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Und deshalb...

von Thomas Eper am 12.04.2022 um 15:10 Uhr

...dürfen Zahnärzte nicht alles verordnen, was sie so möchten.

AW: Gesetz über die Ausübung der

von Jens Naim am 12.04.2022 um 19:58 Uhr

Na zum Glück funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Zahnärzten im Alltag äußerst partnerschaftlich, gut und unproblematisch und viel weniger dogmatisch. Das ist auch gut so, denn die verschiedensten, komplexen Therapiemöglichkeiten- und methoden der gesamten Zahn,- Mund-Kieferheilkunde und den entsprechenden Verknüpfungen mit dem Rest des Körpers (wenn man nicht noch vom Berufsbild des zahnreißenden Zahnkünstlers ausgeht) können kaum zweifelsfrei vom Rest der Heilkunde getrennt werden, ohne die Therapie einzuschränken. Das steht auch völlig im Einklang mit den damit zusammenhängenden Gesetzen.

der Apotheker

von Gert Müller am 12.04.2022 um 9:59 Uhr

Immerhin sind heute schon mal 4 Kommentare, beim letzten Mal ja keine. Der Chef/innen kann froh sein. einen solchen Angestellten zu haben -lol-

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: der Apotheker

von Eckstein am 13.04.2022 um 18:45 Uhr

Ad hominem überzeugt immer von der eigenen Diskussionskultur. Völlig deplatzierter Kommentar.

Gesetze, Grenzen, Partnerschaft

von Jens Naim am 12.04.2022 um 0:12 Uhr

Nun: Welches Gesetz regelt denn, welche Arzneimittel eine Zahnärztin/ein Zahnarzt genau beziehen darf? Die Apothekenbetriebsordnung wohl kaum! Wie will die Apothekerin/der Apotheker prüfen und beurteilen, für welche Therapie die Zahnärztin/der Zahnarzt das Arzneimittel bezieht - die Verantwortung dafür obliegt allein der Zahnärztin/dem Zahnarzt. Wo sind die Grenzen genau zu ziehen wenn, z.B. die Zahnärztin/der Zahnarzt ein Antibiotikum verschreibt und zeitgleich Pantoprazol? Wie sieht es mit Notfallmedikamenten, Sedativa, Kortikosteroiden, etc. aus? Entscheidet nun die Apothekerin/der Apotheker, daß der Zahn-Mund-Kieferbereich mit den darumliegenden Strukturen losgelöst vom restlichen Körper behandelt wird, wo die Therapie dieses unstreitig zum menschlichen Körper gehörenden Körperteils beginnt und endet? Nein. Welches Gesetz auch immer in diesem Artikel gemeint sein soll: nirgendwo ist festgeschrieben, dass die Apothekerin/der Apotheker die Therapie und damit die dazu nötigen Arzneimittel festlegt und zum Glück sehen das die allermeisten Apothekerinnen und Apotheker genauso und verstehen sich als Partner ALLER Medizinerinnen und Mediziner und nicht als Aufsichtsbehörde.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Gesetze, Grenzen, Partnerschaft

von Gregor Dinakis am 12.04.2022 um 8:47 Uhr

Hat literally 10 Sekunden Recherchearbeit gebraucht:

https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/apothekenfragen-archiv/vollstaendiger-beitrag/darf-ein-zahnarzt-die-pille-verordnen/

AW: Gesetze, Grenzen, Partnerschaft

von Jens Naim am 12.04.2022 um 9:23 Uhr

„Eine Verschreibung außerhalb des zahnärztlichen Bereiches, bzw. von Präparaten, die nicht im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung nötig sind, ist nicht rechtmäßig.“

Dieser Passus steht so nicht in der AMVV.

https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/BJNR363210005.html

Zudem: wer legt also fest, welche Arzneimittel eine Zahnärztin / ein Zahnarzt zur Behandlung benötigt? Das ist wenig überzeugend.

„Dentalpharmazeutika, Analgetika, Antibiotika, Sedativa und Rachentherapeutika.“

Was ist mit Antimykotika, Kartikosteroiden, Dermatika, Antiphlogistika, Spasmolytika, sämtliche Notfallmedikamente, Tetanusschutz nach Traumata, etc.? Allesamt in ZMK notwendige und übliche Arzneimittel. Selbst für Hormone gibt es (zugegeben in engen Grenzen) Indikationen.

Zahnmedizin (besser Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) ist nun mal Medizin am Menschen. Dem wird genau aus diesem Grunde in der pharmakologischen Ausbildung an den Universitäten und insbesondere nach der neuen ZAppro Rechnung getragen.

AW: Gesetze, Grenzen, Partnerschaft

von Nix am 12.04.2022 um 11:27 Uhr

Oh mein Gott, immer dieses Rumgeheule, damit auch der Zahnarzt sich selbst zudröhnen kann...

Pharmakologie bei Zahnärzten

von Birgit Möllenkamp am 11.04.2022 um 19:25 Uhr

Und dann war da noch der ZA, der für sich selbst ein Privatrezept über Fosfomycin ausstellte: finde die Fehler. Ich habe dann noch den grenzwertigen Vorschlag gemacht, ein Antibiotikum auszuwählen, dass er in der Zahnheilkunde verordnen dürfte und das gleichzeitig sogar für Blaseninfekte bei Männern (und Frauen) zugelassen wäre, aber da hatte ich's mir schon mit ihm verdorben.

Unübertroffen (abseits der Verschreibungspflicht) aber war ein Kundenwunsch spät abends im Notdienst nach ASS 100. Der Kunde war irgendwie auffällig, so dass ich fragte, ob die Einnahme ärztlich angeordnet wurde. Darauf meinte er, dass er das für einen Bekannten mit Beinvenenthrombose bräuchte. Auf meinen Versuch, den Sachverhalt nahezu "kindgerecht" zu erläutern, wies er mich an, es ihm einfach zu verkaufen, erklären müsste ich es ihm nicht, er wäre schließlich Zahnarzt. Ja, das habe ich dann auch so gesehen.

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