Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz

Neue Quarantäne-Regeln ab 1. Mai – Isolation wird freiwillig

Berlin - 05.04.2022, 11:00 Uhr

Die Pflicht, sich bei SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne zu begeben, soll am 1. Mai fallen. (Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie) 

Die Pflicht, sich bei SARS-CoV-2-Infektion in Quarantäne zu begeben, soll am 1. Mai fallen. (Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie) 


Patientenschützer und Wissenschaftler kritisieren Beschluss

Das Vorhaben stößt auf Kritik bei Experten und Patientenschützern. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sieht dadurch große Gefahren für besonders gefährdete Menschen. „Für die Hochrisikogruppe wird es immer gefährlicher. Diese Menschen leben mitten unter uns“, sagte Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). „Gleich den Corona-Leugnern wird die Infektion verharmlost.“

Auch der Epidemiologe Professor Hajo Zeeb vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie in Bremen fordert eine Beibehaltung der Pflicht zur Isolation von Infizierten. „Wenn eine Person Symptome aufweist, dann sollte sie zu Hause die Corona-Infektion aussitzen, anstatt noch mehr Menschen anzustecken“, sagte Zeeb dem RND. Gerade bei der Omikron-Variante bestehe die Gefahr einer sehr schnellen Weitergabe des Virus. Eine Isolationspflicht von fünf Tagen sollte daher unbedingt eingehalten werden. Dagegen hält Zeeb eine Quarantäne für Kontaktpersonen nicht mehr für notwendig.

Lauterbach: Wendepunkt erreicht

Lauterbach machte gestern mit Blick auf die Pandemie-Entwicklung deutlich, dass die Lage nach wie vor angespannt sei und man „nicht entwarnen“ könne. Zugleich sei es gut, dass beim Anstieg der Fallzahlen „der Wendepunkt erreicht zu sein scheint“. Sie gingen systematisch zurück. Dazu habe auch die jüngste Verlängerung der bestehenden Schutzregeln bis zum 2. April beigetragen. Dies war als Übergangsfrist im geänderten Infektionsschutzgesetz vorgesehen.

Lauterbach kritisierte erneut, dass nicht mehr Bundesländer als Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der Hotspot-Regel im Gesetz Gebrauch machen. Sie ermöglicht weitergehende Schutzvorgaben auch mit mehr Maskenpflichten, wenn das Landesparlament regional eine kritische Lage feststellt. Allgemein sind die meisten staatlichen Schutzvorgaben am Sonntag ausgelaufen. Unabhängig davon können Unternehmen und Einrichtungen nach Hausrecht weiter Vorgaben machen. Laut den Ergebnissen einer nicht repräsentativen DAZ-Umfrage will das etwa jede dritte Apotheke tun. Weitere 54 Prozent wollen ihre Kundinnen und Kunden bitten, freiwillig weiterhin eine Maske in der Offizin zu tragen.



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