Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

27.03.2022, 07:30 Uhr

Liegen die besten Zeiten hinter uns? (Foto: Alex Schelbert)

Liegen die besten Zeiten hinter uns? (Foto: Alex Schelbert)


25. März 2022

Darauf haben unsere lieben Krankenkassen und ihre Retax-Vampir-Organisationen schon sehnsüchtig gewartet: Fehlende Dosierungsangaben auf den Kassenrezepten bei Rx-Präparaten! Endlich! Seit November 2020 gilt die Verordnung, dass die Dosierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Arzt auf der Verordnung stehen muss, ersatzweise kann das supertolle Kürzel „Dj“ für „Dosierungsangabe vorhanden, ja“ aufs Rezept, sofern ein Medikationsplan vorhanden ist, aus dem die Dosierung zu entnehmen ist. Bisher hielten sich die Kassen zurück, falls eine fehlende Dosierungsangabe durchgerutscht ist. Aber die Friedenszeit scheint zu Ende zu gehen, jetzt wird in die Hände gespuckt und retaxiert. Mit anderen Worten: Wir Apothekers werden zur Kasse gebeten, weil die lieben Doctores oder die Sprechstundenhilfe die Dosierungsangabe oder das Kürzel vergessen haben. Klar, und in der Apotheke ist es halt mal durchgerutscht. Also, mein liebes Tagebuch, eine Dosierungsangabe auf dem Rezept ist natürlich so verkehrt nicht. In Zeiten der Digitalisierung sollte man erwarten, dass eine Arztsoftware eine Dosierung automatisch bei jedem verordneten Rx-Arzneimittel aufs Rezept druckt bzw. in Kürze ins E-Rezept standardmäßig mit aufnimmt. Und solange das nicht so ist? Dann muss die Apotheke die penible Kontrolle übernehmen. Fehlt die Dosierungsangabe, muss sogar mit dem Verordner, sofern erreichbar, Kontakt aufgenommen werden! Welch ein Aufwand! Es gibt dann noch die Möglichkeit, dass die Apotheke Einspruch einlegt und die Klausel in Anspruch nimmt, dass die fehlende Dosierangabe ein unbedeutender Fehler sei, da dieser formale Fehler weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit tangiert. Und ja, wir können uns noch darüber aufregen, dass wir uns überhaupt auf solche Rahmenverträge eingelassen haben, nützt nur nichts. Der Retax-Vampir beißt zu. Mein liebes Tagebuch, wie wär’s denn mit diesem Vorschlag: Bei fehlender Dosierungsangabe des Arztes und falls dies in der Apotheke übersehen wurde, teilen sich Apotheke und Arztpraxis die Retaxkosten. 



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Kürzung

von Dr. Radman am 27.03.2022 um 11:52 Uhr

Wenn der Großhändler (Noweda) nicht mehr kostendeckend arbeiten kann, dann muss er auf die Marge drücken. Wir sitzen alle im selben Boot. Ich erwarte aber die Rücknahme der Kürzung sobald sich die Lage im Energiesektor entspannt hat.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kürzung

von Gert Müller am 27.03.2022 um 12:17 Uhr

Sie erwarten immer sehr viel und wenig tritt ein.

Test

von Ulrich Ströh am 27.03.2022 um 11:05 Uhr

Xxxx

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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