Teil 2 des Erfahrungsberichts von Apotheker Ralf König

Das E-Rezept im Praxistest – wo liegen die Tücken?

Berlin - 15.03.2022, 17:50 Uhr

Wie läuft es mit dem E-Rezept in den testenden Apotheken und Praxen? (Foto: pressmaster / AdobeStock)

Wie läuft es mit dem E-Rezept in den testenden Apotheken und Praxen? (Foto: pressmaster / AdobeStock)


Was das BMG nicht bedacht hat

Darüber hinaus bemängelt der Apotheker, dass das Bundesministerium für Gesundheit das Potenzial des Kommunikationsdienstes KIM für die Apotheken offenbar nicht erkannt habe. Im Gegensatz zu den Ärzten gebe es für die Apotheken keine Förderung – daher hätten es die Apothekensoftwareanbieter bisher auch nicht umgesetzt. Wenn nun ein Arzt ein Rezept direkt an eine Apotheke schicke, was etwa bei der Heimversorgung eine Rolle spielt, könne die Apotheke dieses nicht einfach in die Warenwirtschaft übernehmen. Es sei nötig, zuerst den Token aus der KIM-E-Mail entweder vom Bildschirm abzuscannen oder auszudrucken. „Wenn ich mir überlege, wie viele Rezepte aktuell zwischen Praxen und Apotheken hin- und hergefaxt werden, lässt man da eine große Chance aus“, sagt König. Dennoch: Selbst wenn man das Abscannen vom Bildschirm mit einrechnet, sei die Zeitersparnis im Vergleich zur Belieferung eines Muster-16-Rezepts noch deutlich spürbar.

 

Apotheker Ralf König  

Skeptisch sieht König die jüngsten Äußerungen des Bundesgesundheitsministers. Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich im Videointerview mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung deutlich gemacht, dass die Einführung des E-Rezepts für ihn eher zweitrangig ist. Zunächst wolle er Anwendungen in die Fläche bringen, die einen spürbaren Nutzen für Patienten und Ärzte brächten, etwa die elektronische Patientenakte (ePA). „Hier verkennt der Minister, dass wir mit dem E-Rezept erstmals die Möglichkeit bekommen, direkt auf die Dispensierdatensätze zugreifen können, die in der ePA hinterlegt werden sollen.“ Wie wertvoll eine strukturierte und vollständige Übersicht über die Medikation eines Patienten ist, erschließt sich wohl jedem Apotheker von selbst.

Das E-Rezept zum Testen

Ärzten ermöglicht die Gematik bereits den E-Rezept-Test in der Praxis. Sie können eine elektronische Verordnung anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen. Es wird dabei kein richtiges Arzneimittel verordnet, es gibt nur eine Freitextverordnung – hier trägt der ausstellende Arzt das Wort „Test“ ein. Die Verordnung wird mit dem elektronischen Heilberufsausweis und zugehöriger PIN autorisiert. Anschließend kann das Test-E-Rezept ausgedruckt werden.

Sofern der Test gemeinsam mit einer Apotheke durchgeführt wird, kann das Rezept auch noch zur Apotheke gebracht werden. Dort kann das E-Rezept ins Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Dabei kann die Apotheke die digitale Signatur erkennen und den fiktiven Patientennamen. Die Gematik verweist darauf, dass das Test-E-Rezept allerdings nicht durch die Apotheke beliefert oder abgerechnet werden darf. Stattdessen gibt die Apotheke das Rezept wieder frei oder löscht es. Die Gematik setzt auf ein Erfolgsgefühl am Ende des Testprozesses: „Wenn die Apotheke das Test-E-Rezept einlesen konnte, zeigt dies: Die Apotheke ist auf das E-Rezept vorbereitet!“ (ks)

Eine Kurzinformation der Gematik zum Test-E-Rezept finden Sie hier.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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