Mehr Transparenz in der Interessenvertretung

ABDA, DocMorris & Co: Einblicke ins Lobbyregister

Berlin - 02.03.2022, 07:00 Uhr

Wer im Bundestag und bei Mitgliedern der Bundesregierung Interessen vertritt, muss dies in einem Register öffentlich machen. (Foto: IMAGO / Westend61)

Wer im Bundestag und bei Mitgliedern der Bundesregierung Interessen vertritt, muss dies in einem Register öffentlich machen. (Foto: IMAGO / Westend61)


Seit dem 1. März ist Lobbyarbeit auf bundespolitischer Ebene grundsätzlich nur noch erlaubt, wenn die entsprechenden Interessenvertreter im Lobbyregister eingetragen sind. So soll das Vertrauen in die Politik gestärkt und Transparenz geschaffen werden. Tatsächlich ist ein Blick in das neue Register in mehrfacher Hinsicht interessant. So haben 49 Einträge einen Bezug zu Apotheken. Wer steckt dahinter? Und was lassen sie sich die Lobbyarbeit kosten?

Bereits zu Jahresbeginn ist das Lobbyregistergesetz in Kraft getreten – bis zum 28. Februar 2022 hatten politische Interessenvertreter:innen Zeit, sich zu registrieren. Diese Übergangsfrist ist nun abgelaufen. Das heißt: Alle natürlichen Personen und Organisationen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, oder die eine solche Tätigkeit in Auftrag geben, müssen sich in das Register eintragen. Jedenfalls dann, wenn ihre Tätigkeit eine im Gesetz definierte Erheblichkeitsschwelle überschreitet und keine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vorliegt. Auch eine freiwillige Eintragung ist möglich. Wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Eine Registrierungspflicht besteht, wenn
1. die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird,
2. die Interessenvertretung auf Dauer angelegt ist,
3. die Interessenvertretung geschäftsmäßig für Dritte betrieben wird oder
4. innerhalb der jeweils letzten drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen wurden.

Wichtig: Es reicht, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 LobbyRG)

Das Lobbyregister, um das im Bundestag lange gerungen wurde, soll helfen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Sein erklärtes Ziel ist, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diese Prozesse zu schaffen. Alle ins Register Eingetragenen akzeptieren zudem einen Verhaltenskodex. Wird ein nicht unerheblicher Verstoß gegen diesen Kodex festgestellt, landet dies öffentlich im Register. Dies kann dann Folgen für die Erteilung von Zugangsberechtigungen zum Bundestag, für die Teilnahme an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse oder für die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen an Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesministerien haben.

Auch in der Apothekerschaft ist man natürlich interessiert, in Kontakt mit politischen Vertretern zu kommen. Über Anhörungen, Stellungnahmen und persönliche Kontakte wollen sie die Volksvertreter:innen an ihrer Sicht auf die Dinge teilhaben lassen.

49 Treffer für Apotheke: Von ABDA über DocMorris bis Phagro

Gibt man auf der Lobbyregister-Webseite des Bundestags „Apotheke“ als Suchbegriff ein, landete man am gestrigen Dienstag (18:00 Uhr) 49 Treffer, bei denen das Wort zumindest in der Beschreibung ihrer Tätigkeit vorkommt. Darunter die ABDA, die Bundesapothekerkammer (BAK), der Deutsche Apothekerverband (DAV) sowie einige (nicht alle!) Landesapothekerverbände und die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Auch der Bundesverband der Krankenhausapotheker (ADKA), der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA), der Bundesverband deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) und der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) sind registriert. Unter den 49 Treffern finden sich aber auch einige Unternehmen, wie etwa Noventi Health SE sowie Verbände wie der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Großhandelsverband Phagro. Ebenfalls vertreten sind Zur Rose und DocMorris in Form ihrer unterschiedlichen Gesellschaften (AG, GmbH, N.V., B.V.). Wer nur „DocMorris“ in die Suchmaske eingibt, kommt auf sieben Treffer – darunter die European Association of E-Pharmacies (EAEP) sowie Berater/Beratungsunternehmen, die unter anderem DocMorris als Auftraggeber anführen. Die Shop Apotheke ist ebenfalls im Register zu finden.

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Das Register enthält aber noch weitere interessante Angaben: Die hier eingetragenen Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen müssen auch angeben, wie hoch ihre jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung sind (in Stufen von jeweils 10.000 Euro) und wie viele Beschäftigte sie hierfür aussenden (10er-Schritte). So lässt sich etwa erkennen, dass BAK und DAV gar keine finanziellen Aufwendungen haben, die ABDA als Dachverband hingegen 2,54 bis 2,55 Millionen Euro – bei „10 bis 20“ in der Interessenvertretung beschäftigten Personen (genauere Angaben zu den Personen finden sich ebenfalls im Register). Der Apothekerverband Westfalen-Lippe nennt bis zu 10.000 Euro als jährliche Aufwendungen, der Bayerische Apothekerverband 140.001 bis 150.000 Euro, der Sächsische Apothekerverband 70.001 bis 80.000 Euro und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg 120.001 bis 130.000 Euro. Bei der LAK Baden-Württemberg sind es 30.001 bis 40.000 Euro. Bei der DocMorris N.V. sind übrigens jährliche Aufwendungen zwischen 220.001 und 230.000 Euro angegeben, bei DocMorris Service B.V. liegen sie zwischen 80.001 bis 90.000 Euro – bei jeweils null Beschäftigten. Die Zur Rose Group AG kommt – ebenfalls ohne Beschäftigte – auf Aufwendungen in Höhe von 60.001 bis 70.000 Euro, die Zur Rose Pharma GmbH auf weitere 20.001 bis 30.000 Euro. Shop Apotheken ist mit 80.001 bis 90.000 Euro an Aufwendungen registriert – dafür hat sie sogar Beschäftigte (nicht mehr als zehn).

Kenntlich gemacht wird auch, wenn Angaben verweigert werden. So lässt zum Beispiel die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg ihren Jahresabschluss offen. Man erachte es für ausreichend, dass die Berufsangehörigen einer Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts Gelegenheit zur Einsichtnahme erhalten, heißt es dazu. 

Die 49 Apothekentreffer erscheinen übrigens fast bescheiden gegenüber den 93 für „Pharma“, den 113 beim Stichwort „Ärzte“ und 347 für „Auto“.

Die Idee einer öffentlichen Auflistung von Lobbyisten ist nicht gänzlich neu: Schon zuvor existierte für den Deutschen Bundestag eine öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern. Sie ist allerdings weniger detailliert und wird nun nicht mehr fortgeführt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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