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So können FFP2-Masken privat wiederverwendet werden

Stuttgart - 15.02.2022, 09:15 Uhr

Wenn eine FFP2-Maske für sieben Tage an einer Wäscheleine aufgehängt wurde, darf sie wiederverwendet werden. Diese und weitere Hinweise gibt eine Handlungsempfehlung der TH Münster. (c / Foto: imago images / photonews.at)

Wenn eine FFP2-Maske für sieben Tage an einer Wäscheleine aufgehängt wurde, darf sie wiederverwendet werden. Diese und weitere Hinweise gibt eine Handlungsempfehlung der TH Münster. (c / Foto: imago images / photonews.at)


Hinweise zur Mehrfachverwendung bei Fachpersonal umstritten

Schon im April 2020 war PTAheute der Frage nachgegangen: „Schutzmasken wiederaufbereiten – geht das?“ Damals war der Auslöser der Diskussion keine eventuelle Pflicht zur FFP2-Maske für die Allgemeinbevölkerung, sondern der Versorgungsengpass bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA). 

Damals dachte das Fachpersonal notgedrungen über die Mehrfachverwendung nach. Und so sollte laut einer Vorlage für den Krisenstab der Bundesregierung die Mehrfachverwendung für Fachpersonal unter gewissen Umständen tatsächlich möglich sein – und doch galt sie als umstritten.

Während es in der damaligen Empfehlung hieß, dass sowohl FFP2- als auch FFP3-Masken nach Behandlung mit trockener Hitze bei 65 bis 70 °C für 30 Minuten wiederverwendet werden könnten (nur Masken mit CE-Kennzeichnung oder die nach dem Prüfgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zugelassen sind), widersprach dem die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. Sie empfahl stattdessen die Dampfsterilisation. 

Ende April 2020 bestätigte das BfArM dann der Deutschen Presse-Agentur: „30 Minuten bei 70 Grad reichen nicht zur Masken-Desinfektion.“ Dann war es – auch aufgrund der verbesserten Versorgungslage – lange ruhig geblieben um die Wiederverwendung von FPP-Masken. 

Flyer entstand im Auftrag des BfArM

Mittlerweile widmet das BfArM auf seinem Internetauftritt der „Mehrfachverwendung von FFP2-Masken“ einen eigenen Abschnitt. Dort wird beschrieben, dass FFP-Masken grundsätzlich „vom Hersteller als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen“ sind. Aber dem BfArM ist auch bewusst, dass Masken im Privatbereich dennoch im Alltag oft mehrfach und sogar an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden.

Angesichts dieser Problematik hat das BfArM ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gefördert, aus dem der eingangs wiedergegebene Flyer hervorgegangen ist. 

Die im Forschungsprojekt entwickelten Verfahren seien nach derzeitigem Kenntnisstand grundsätzlich dazu geeignet, das Infektionsrisiko bei einer Wiederverwendung von FFP2-Masken im Privatgebrauch deutlich zu reduzieren, erklärt das BfArM. Gleichwohl sei aber darauf hinzuweisen, dass die im Flyer vorgestellten Verfahren keine Garantie für einen sicheren Infektionsschutz bieten. Am 03.03.2021 erschien die Neuauflage des Flyers 2.0. Am Ende zählen also vor allem die Vorgaben des Herstellers.

Keine Mikrowelle, UV-Licht und keine Wasch- oder Spülmaschine

Als zusätzliche Warnhinweise gibt das BfArM an: „Bitte beachten Sie auch, dass FFP2-Masken nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine oder mit UV-Licht aufbereitet werden sollen.“ Während UV-Licht in der Regel nur an der Oberfläche wirke, könnten die mechanische Belastung und die Belastung mit Reinigungsmitteln in der Wasch- oder Spülmaschine die Masken zudem beschädigen und die Filterwirkung herabsetzen. In der Mikrowelle sollen keine gleichmäßigen Temperaturen erreicht werden. Mehr zu den Hintergründen können Sie dem Flyer entnehmen.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Nadine Sprecher, Apothekerin, Redakteurin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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