Gilt nur für Ungeimpfte

Genesenennachweis: RKI begründet 90-Tage-Regel

Berlin - 04.02.2022, 12:15 Uhr

Das RKI erläutert jetzt, weshalb der Genesenenstatus bei Ungeimpften nur noch 90 Tage gilt. (Foto: IMAGO / Joko)

Das RKI erläutert jetzt, weshalb der Genesenenstatus bei Ungeimpften nur noch 90 Tage gilt. (Foto: IMAGO / Joko)


Daten beziehen sich auf Infektion mit Deltavariante

Die genannten Studien beziehen sich demnach auf Personen, deren Genesenenstatus überwiegend auf frühere Infektionen mit der Deltavariante zurückzuführen ist, erklärt das Institut. „Sie belegen ein im Vergleich zur Deltavariante deutlich stärkeres Potential der Omikronvariante, den Immunschutz zu umgehen. Diese Konstellation (Vorinfektion mit der Deltavariante und Risiko der Reinfektion mit der Omikronvariante) wird als für die derzeitige epidemiologische Situation am relevantesten angesehen.“

Über das Ausmaß und die Dauer des Schutzes nach einer Infektion mit der Omikronvariante – sprich, einer Vorinfektion mit der Omikronvariante und dem Risiko der Reinfektion mit der Omikronvariante – liegen aktuell noch keine Daten vor, betont das RKI. Dies gelte auch für Reinfektionen mit der Deltavariante (Vorinfektion mit der Omikronvariante und Risiko der Reinfektion mit der Deltavariante).

Das vollständige Literaturverzeichnis ist auf der Website des RKI zu finden.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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