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Testverordnung
Neuer Verordnungsentwurf sieht 43,56 Euro für PoC-NAT-Tests vor
Auch keine PCR nach Warnung durch Corona-Warn-App
Allerdings hat sich das BMG im Entwurf ein Hintertürchen offengelassen, um die bestätigenden PCR-Tests nach positiven Schnelltests wieder einzuführen. Dazu wäre dann keine weitere Gesetzesänderung notwendig, sondern das Bundesministerium für Gesundheit muss auf seiner Internetseite unter www.bundesgesundheitsministerium.de/teststrategie lediglich eine bestätigende Testung empfehlen. Dasselbe gilt für die virusvariantenspezifische PCR-Testung nach § 4bTestVO, die ebenfalls zunächst ausgesetzt.
Bis die Verordnung in Kraft tritt, was am Tag nach der Verkündung der Fall ist, kann aber weiterhin nach den bisherigen Regeln mittels PCR oder anderen NAT getestet und abgerechnet werden. Darauf wird in der Begründung hingewiesen.
Mit dem Aussetzen der Tests widerspricht der Entwurf Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz, die sich dafür ausgesprochen hatte, weiterhin breit zu testen, aber eben mit Priorisierung für bestimmte Gruppen.
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Information der KBV
PoC-NAT-Tests: So wird abgerechnet
Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben, sollen künftig ebenfalls keinen Anspruch mehr auf PCR-Testung haben. Sie gelten dem Entwurf zufolge nicht mehr als Kontaktpersonen im Sinne des § 1 Absatz 2. Sie haben demnach nur noch Anspruch auf einen Bürgertest.
Außerdem wurde eine redaktionelle Anpassung in § 9, der die Vergütung regelt, klargestellt, dass alle Testverfahren, die auf der Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik beruhen, von § 9 erfasst sind .
1 Kommentar
Also was jetzt?
von Andreas Grünebaum am 02.02.2022 um 19:34 Uhr
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