Was die Antikörperbestimmung betrifft, sollte das pharmazeutische Personal genau hinschauen: Entscheidend ist, dass der Nachweis VOR der ersten Impfung datiert. Denn andernfalls können die nachgewiesenen Antikörper natürlich auch schlichtweg von der Impfung stammen. Wie alt der Test ist, ist also egal. Hauptsache das Testdatum liegt vor dem Verabreichen der ersten Impfdosis gegen COVID-19. Für das Erstellen eines echten Genesenenzertifikats sind Antikörpernachweise in keinem Fall zulässig.
Nicht anerkannt werden der Handlungshilfe zufolge Antigen-Schnelltestnachweise, Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und Testdatum enthalten, Antikörpertestnachweise, die nicht aus einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor stammt sowie Krankheitsatteste.
Handlungshilfe wird überarbeitet
Mit diesen Vorgaben ließen sich Kundenanfragen zunächst gut bewältigen. Inzwischen ist die Situation eine andere: Die Mitarbeitenden in den Apotheken sind mit immer mehr Konstellationen aus Impfung(en) und Genesung(en) konfrontiert, bei denen sich nicht ohne Weiteres sagen lässt, welche Bescheinigungen nun korrekterweise auszustellen sind. Die ABDA-Handlungshilfe wird derzeit überarbeitet – möglicherweise gibt es also schon bald neue Hinweise, wie mit den verschiedenen Konstellationen umzugehen ist.
Wie bereits erwähnt, lässt sich jedenfalls vonseiten der Apotheke nicht beeinflussen, wie die Zertifikate in den gängigen Apps angezeigt werden. Auch wenn Kunden sich beschweren: Statt eines Genesenenzertifikats zum Beispiel ein Genesenen-Impfzertifikat auszustellen, damit der Status in der App vermeintlich richtig wird, ist verboten. Darauf hatte DAV-Chef Thomas Dittrich bereits Mitte Januar hingewiesen, noch bevor die Gültigkeitsdauer der Genesenenzertifikate verkürzt wurde. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, sagte er.
3 Kommentare
Genesen status
von Zimmermann am 15.02.2022 um 11:57 Uhr
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Verkürzung Genesenenstatus
von Petra Schmitt am 07.02.2022 um 20:44 Uhr
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Serostatus
von Carolin am 06.02.2022 um 13:45 Uhr
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