Als Nachweis für die Erstellung eines COVID-19-Impfzertifikats für Genesene können folgende Dokumente genutzt werden:
- PCR-Befund eines Labors
- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
- PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
- ärztliches Attest (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten)
- digitales COVID-19-Genesenenzertifikat gemäß § 22 Abs. 6 IfSG
- positiver, SARS-CoV-2-spezifischer Antikörpertestbefund eines nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labors
- ggf. Eintragung des Ergebnisses einer SARS-CoV-2-spezifischen Antikörperbestimmung im Impfpass, die ärztlich unterzeichnet wurde
Quelle: Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen (Stand: 17. Dezember 2021)
3 Kommentare
Genesen status
von Zimmermann am 15.02.2022 um 11:57 Uhr
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Verkürzung Genesenenstatus
von Petra Schmitt am 07.02.2022 um 20:44 Uhr
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Serostatus
von Carolin am 06.02.2022 um 13:45 Uhr
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