Misoprostol in der Geburtseinleitung

Muss die Galenik von Angusta verbessert werden?

Stuttgart - 31.01.2022, 12:15 Uhr

Kann der Zusatznutzen von Angusta aufgrund fehlender Daten gar nicht belegt werden? (s / Foto: Voy_ager / AdobeStock, Norgine, Montage: DAZ.online)

Kann der Zusatznutzen von Angusta aufgrund fehlender Daten gar nicht belegt werden? (s / Foto: Voy_ager / AdobeStock, Norgine, Montage: DAZ.online)


Fehlende Bioäquivalenz zu Cytotec – kein Zusatznutzen, aber dringend benötigt?

Wie die AKdÄ erklärt, sei eine Studie eingereicht worden, in der tatsächlich geteilte Tabletten des Misoprostol-Präparats Cytotec® (also nicht Angusta) eingesetzt wurden. Doch: „Die aus der Studie resultierenden Daten zu Misoprostol lassen sich aufgrund des fehlenden Nachweises der Bioäquivalenz nicht auf das Fertigarzneimittel Angusta® übertragen“, heißt es. Professor Bernd Mühlbauer von der AkdÄ sagte in der mündlichen Anhörung beim G-BA am 10. Januar 2022, dass die Bioäquivalenzstudien die Limits zwar nicht dramatisch verpasst hätten, man sich aber durchaus über die Zulassung von Angusta wundern könne. „Das heißt, da müssen auch die für die Zulassung zuständigen Officers in den Behörden über lange Schatten gesprungen sein, was vielleicht ein bisschen erkennbar macht, dass da ein Medical Need besteht.“ 

Konkret richtete er die Frage an den pharmazeutischen Unternehmer, ob daran gearbeitet werde, eine bessere Galenik herzustellen oder die Situation grundsätzlich zu ändern. Klar wurde das nicht beantwortet – randomisierte kontrollierte Studien seien jedenfalls nicht geplant, hieß es vom pharmazeutischen Unternehmer.

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Damit ist der Fall „Misoprostol in der Geburtseinleitung“ also weiterhin nicht abgeschlossen. Allerdings erklärt auch die AKdÄ in ihrer aktuellen Stellungnahme: „Misoprostol bietet Vorteile gegenüber anderen zur Geburtseinleitung zugelassenen Prostaglandin-E2-Präparaten (v. a. Dinoproston) sowie Oxytocin. Im Gegensatz zu Dinoproston hat Misoprostol keine bronchokonstriktorische Wirkung und kann daher bei Patientinnen mit Asthma eingesetzt werden.“ Bei der Weheneinleitung zeichne sich Misoprostol auch durch den Vorteil der oralen Anwendbarkeit aus, was das Infektionsrisiko (insbesondere bei Blasensprung) gegenüber vaginalen Prostaglandin-Präparaten senke und die Akzeptanz bei Schwangeren erhöhe.

Zur weiteren Einordnung erklärt die AKdÄ, dass zu den Therapiestandards (bei unreifem Zervixbefund) ab der 37. Schwangerschaftswoche (SSW) neben Misoprostol gemäß der aktuellen S2k-Leitlinie Geburtseinleitung der AWMF, dem Cochrane-Review „Low-dose oral misoprostol for induction of labour“ und den Empfehlungen des NICE zur Geburtseinleitung vaginal anzuwendendes Dinoproston in seinen verschiedenen Zubereitungen, Foley-Ballonkatheter und Dilatatoren (beide nur bei intakter Fruchtblase) zählen. Zu den in Deutschland zugelassenen vaginalen Dinoproston-Darreichungen gehörten Minprostin® Gel 1 bzw. 2 mg, Minprostin® Vaginaltabletten 3 mg und Propess® Freisetzungssystem 10 mg.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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