Verwaltungskostenquote sinkt

Mehr Geld für die Notdienstpauschale

Berlin - 28.01.2022, 17:15 Uhr

Der Geschäftsführende Vorstand des DAV hat beschlossen, die Rücklagen des Nacht- und Notdienstfonds abzuschmelzen. (Foto: ABDA)

Der Geschäftsführende Vorstand des DAV hat beschlossen, die Rücklagen des Nacht- und Notdienstfonds abzuschmelzen. (Foto: ABDA)


Die Notdienstpauschalen dürften künftig etwas höher ausfallen als bisher: Der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands hat beschlossen, die Rücklagen des NNF abzuschmelzen und die Verwaltungskostenquote zu senken.

Wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mitteilt, hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag beschlossen, Rücklagen abzuschmelzen und die Verwaltungskostenpauschale für den NNF auf 250.000 Euro pro Quartal zu senken. Damit wird sich das Ausschüttungsvolumen für die Notdienstpauschale erhöhen. 

Den öffentlichen Apotheken kämen so direkt die Synergieeffekte zugute, die sich aus der Erweiterung der Aufgaben des NNF ergäben, heißt es. Denn für die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen werde ein großer Teil der Aufwendungen des NNF mehrfach genutzt werden können.

Die Verwaltungskostenquote sinkt damit auf voraussichtlich 0,67 Prozent. Zum Vergleich: Im Durchschnitt der letzten drei Jahre lag die Verwaltungskostenquote bei 1,46 Prozent.

Der NNF wurde 2013 gegründet, um die damals eingeführte Notdienstpauschale an die Apotheken zu verteilen. Mittlerweile hat er sich als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle entwickelt und etabliert. Über den NNF läuft auch die Refinanzierung der TI-Ausstattung für Apotheken. In diesem Jahr kommt die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen hinzu. 


Deutsche Apotheker Zeitung
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