Gilt auch für OTC und Homöopathika

Humanarzneimittel für Tiere nur noch mit tierärztlicher Verordnung

Süsel - 28.01.2022, 13:45 Uhr

Humanarzneimittel dürfen bei Tieren nur noch auf tierärztliche Verordnung hin angewendet werden. Das gilt auch für OTC-Präparate und Homöopathika. (Foto: IMAGO / ITAR-TASS) 

Humanarzneimittel dürfen bei Tieren nur noch auf tierärztliche Verordnung hin angewendet werden. Das gilt auch für OTC-Präparate und Homöopathika. (Foto: IMAGO / ITAR-TASS) 


Bisher nur Umwidmungsregeln für Tierärzte 

Nach der bisherigen Rechtslage ergaben sich die Regelungen zur Anwendung von Arzneimitteln bei Tierarten, die in der Zulassung nicht erfasst sind, aus der Umwidmungskaskade gemäß § 56a Abs. 2 AMG. Diese Vorschrift adressierte jedoch nur Tierärzte und nicht Apotheker oder Tierhalter. Die Umwidmung durch Tierärzte wird durch das neue Recht ebenfalls neu geregelt. Zusätzlich gibt es nun jedoch den § 50 Abs. 2 TAMG, der sich ausdrücklich an Tierhalter wendet, aber auch alle andere Personen außer Tierärzten adressiert.

Tierheilpraktiker legen Verfassungsbeschwerde ein

Die neue Regelung trifft damit beispielsweise auch Tierheilpraktiker, die bisher vielfach homöopathische Arzneimittel eingesetzt haben, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Doch nun dürfen Tierheilpraktiker und Tierhalter solche Humanhomöopathika nicht mehr anwenden oder verordnen. Daraufhin haben einige Tierheilpraktiker bereits Verfassungsbeschwerde wegen der Einschränkung ihrer Berufsausübungsfreiheit eingelegt, berichtet der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), der nach eigenen Angaben vom Bundesverfassungsgericht um eine Stellungnahme dazu gebeten wurde. Insbesondere solle beantwortet werden, ob empirische Erkenntnisse über Gefahren für Menschen, Tiere oder die Umwelt durch den Einsatz nicht verschreibungspflichtiger, registrierter Humanhomöopathika bei Nicht-Lebensmittel-Tieren vorliegen. Außerdem solle beantwortet werden, welche Vorteile eine gesetzlich auf Tierärzte beschränkte Anwendung dieser Arzneimittel bei Nicht-Lebensmittel-Tieren habe.

Es wurde auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem erteilten die Karlsruher Richter heute jedoch eine Absage, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die angeführten Gründe seien nach Angaben des Karlsruher Gerichts nicht schwerwiegend genug, um den Vollzug des Gesetzes zu stoppen. Die Argumente würden im regulären Verfassungsbeschwerdeverfahren überprüft (Az. 1 BvR 2380/21 u.a.). Wann das Gericht in der Hauptsache entscheidet, ist laut dpa noch offen.

Ab sofort: Versandverbot für Rx-Tierarzneimittel

Als weitere Folge des neuen europäischen Tierarzneimittelrechts muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch einige Vorschriften erlassen bzw. anpassen. Ein Referentenentwurf dazu liegt bereits vor. Er enthält jedoch noch nicht die wohl mit größerer Spannung erwartete Verordnung gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 11 TAMG. Mit einer solchen Verordnung können Ausnahmen vom Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel zugelassen werden, soweit es um den inländischen Versand und die Behandlung bestimmter Tierarten geht. Bisher existiert eine solche Verordnung jedoch nicht. Damit ist der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln in Deutschland nun verboten. Außerdem ist der grenzüberschreitende Versand nach dem neuen EU-Tierarzneimittelrecht untersagt – und dazu ist keine Ausnahmemöglichkeit vorgesehen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Änderung für neues Tierarzneimittelgesetz

Rx-Tierarzneimittelversand: Ausnahme für exotische Tiere

Beschlossen vom Bundestag und Bundesrat

Neues Tierarzneimittelgesetz tritt am 28. Januar in Kraft

Was steht im Entwurf für das eigenständige Tierarzneimittelgesetz?

Lange fällig und doch unerwartet

Europäisches Tierarzneimittelrecht nach erfolgreicher Petition wieder auf Kurs

Tierarzneimittelgesetz beschlossen

Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes

Freie Bahn für Globuli für Haustiere

Human-Homöopathika für Haustiere: Tierarztvorbehalt jetzt offiziell gestrichen

Tierarzneimittelgesetz nachgebessert

Neues Tierarzneimittelgesetz sieht in Deutschland keine Ausnahme vor

Rx-Versandverbot für Tierarzneimittel kommt

3 Kommentare

Wirft tatsächlich mehrere Fragen auf

von Kume am 31.01.2022 um 22:01 Uhr

Geht mir so wie in den vorangegangenen Kommentaren hier, wie soll das denn kontrolliert werden? Und ja, weshalb kommen komplementäre Arzneien und Remedias wie die Homöopathie ins Kreuzfeuer, wo bleibt die Freiheit bei der Wahl der Therapie? Was ist der Grund dafür? Weshalb maßt man sich an, die Dosierung zu voraus bestimmen ohne den Anwender oder das Tier zu kennen? Ich muss sagen diese neue Absurdität macht mich sprachlos.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Irrsinn in D in allen Spielarten

von ratatosk am 29.01.2022 um 10:29 Uhr

So was fällt nur deutschen und EU Bürokraten ein !

Statt sich endlich auf die extremen Gefahren durch Antibiotika und Hormonen in der Tierhaltung zu konzentrieren, verbietet man Homöopathie ? darauf muß man erst mal kommen !
Und dann heulen uns die Behörden vor, sie seien personell unterbesetzt - nein !! , denn auch doppelt so viele Beamte würden doch nur die kleinen Betriebe schickanieren, wie es in D schon alte schäbige Tradition ist, Großkapital oder ausländische Firmen machen ja nur Ärger und Arbeit bei der Kontrolle.
Zum Beitrag von Brigitte kann man nur sagen, daß die großen Versender sowieso nicht kontrolliert werden müssen, zumindest nicht wie Apotheken, da die Niederländer ja keine Apotheken sind, haben die niederländischen Behörden auch nie behauptet, geht nur leider bei uns immer wieder unter. Zu den Gründen warum diese so bevorzugt werden ist alles eigentlich gesagt, aber Geld regiert die Welt, alt aber doch immer wieder richtig.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Humanarzneimittel für Tiere

von Brigitte am 28.01.2022 um 19:08 Uhr

Also wenn ich Arnica Globuli oder Traumeel für mein Pferd oder Euphrasia Augensalbe für meinen Hund brauche, darf die Apotheke das nur gegen Vorlage eines Rezeptes abgeben? Was für ein Schwachsinn ist das denn? Ich frage doch nicht jeden Kunden, ob er die Medikamente für ein Tier braucht? Oder machen die Internet-Apotheken das? Wie wird das denn kontrolliert? Würde mich echt interessieren!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.