Info des DAV

COVID-19-Impfung in den Apotheken: So läuft die Bestellung

Stuttgart - 28.01.2022, 17:50 Uhr

Kommende Woche können Apotheken erstmalig COVID-19-Impftsoffe für den „Eigenbedarf“ bestellen. (s / Foto: IMAGO / Andia)

Kommende Woche können Apotheken erstmalig COVID-19-Impftsoffe für den „Eigenbedarf“ bestellen. (s / Foto: IMAGO / Andia)


Sonder-PZN und Höchstbestellmengen

Die PZN weichen von denen, über die die Impfstoffe für Praxen bestellt werden, ab. Apotheken sollen für die eigenen Bestellungen ausschließlich folgende PZN verwenden:

Hersteller /

COVID-19-Impfstoff

Produktbezeichnung

Packung

/Vial

BUND-PZN

COMIRNATY

30UG/D BUND APO Biontech

COMIRNATY 30UG/D BUND APO1 ST17980215
Spikevax COVID-19- Impfstoff Moderna BUND APOSPIKEVAX MODERNA BUND APO1 ST17980221
COVID-19 Vaccine Janssen Inj.-Sus- pension BUND APOCOVIDVACC JANSSEN BUND APO1 ST17980238

Die PZN für den Novavax-Impfstoff steht auch schon fest (17980244). Er kann aber noch nicht bestellt werden. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert, wird die Vakzine voraussichtlich in diesem Quartal nicht mehr in die Arztpraxen kommen und somit wohl auch nicht in die Apotheken.

Die Aufträge sollen dabei separat je Impfstoff und für jede Betriebsstätte einzeln übermittelt werden. Bündeln, um z. B. die Filialapotheken mit zu versorgen, ist nicht erwünscht.

Infos zur Abrechnung sollen folgen

Für Apotheken gelten die gleichen Höchstbestellmengen für Comirnaty wie für die ärztlichen Leistungserbringer und die Krankenhäuser, nämlich 240 Dosen (40 Vials) in der kommenden Woche. Der DAV weist allerdings darauf hin, dass mit Kürzungen zu rechnen ist. Für Spikevax® oder auch COVID-19-Vaccine Janssen gibt es keine Höchstbestellmengen, was Kürzungen laut DAV jedoch nicht ausschließt. Wenn seitens des pharmazeutischen Großhandels gekürzt werde, müssten Apotheken, die für mehrere Praxen und ggf. auch für Impfungen in der Apotheke Impfstoff bestellen, die Bestellungen gleichmäßig kürzen.

Bei der Abrechnung gibt es offenbar noch Klärungsbedarf. Über das genaue Verfahren will der DAV Mitte Februar 2022 gesondert informiert werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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