Ökotest

Lippenpflegestifte mit Sonnenschutz besser ohne Titandioxid?

Stuttgart - 26.01.2022, 10:45 Uhr

Lippenpflegestifte mit UV-Schutz sollten aus Sicht von Ökotest vorsorglich auf Titandioxid verzichten. (x / Foto: IMAGO / blickwinkel)

Lippenpflegestifte mit UV-Schutz sollten aus Sicht von Ökotest vorsorglich auf Titandioxid verzichten. (x / Foto: IMAGO / blickwinkel)


Warum bewertet Ökotest Eucerin und Bepanthol nur mit „ungenügend“?

Über eine derartige Abstrafung hätten sich Bayer, Beiersdorf, Meda Pharma und La Roche-Posay sicher noch gefreut – ihre Lippenpflegeprodukte erhalten von Ökotest die schlechteste Bewertung „ungenügend“. Die Gründe sind zahlreich: Bepanthol Lipstick SPF 30 enthält neben Titandioxid, Kunststoffverbindungen und PEG-Derivate (Polyethylenglykole) auch die von Ökotest als bedenklich eingestuften Lichtschutzfilter Ethylhexylmethoxycinnamat und Octocrylen. Beide stehen im Verdacht, hormonartig zu wirken. Bei Octocrylen kann zudem bei Herstellung und Lagerung (Abbauprozess) Benzophenon entstehen, was die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „möglicherweise“ krebserzeugenden Stoff einstuft.

La Roche-Posay: Paraffine, Mineralöle und Octocrylen

Octocrylen fand Ökotest auch bei La Roche-Posay Anthelios XL Stick, SPF 50+. Daneben kritisiert Ökotest bei La Roche-Posay und Eucerin Paraffine, Kunststoffverbindungen und MOAH, also aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe, die krebserregend sein können. Bereits im Jahr 2019 hatte Ökotest bedenkliche Mineralölkohlenwasserstoffe bei La Roche-Posay und Eucerin moniert, bei La-Roche-Posay auch Octocrylen. Auf Titandioxid verzichten Beiersdorf und La Roche-Posay zumindest. Echinacin enthält Titandioxid und zusätzlich Tartrazin (bedenklicher Farbstoff), was die Note „ungenügend“ erklärt. Ladival von Stada schafft noch „mangelhaft“ in der Bewertung. Kritikpunkte sind auch hier der bedenkliche UV-Filter Octocrylen, Nano-Titandioxid und Kunststoffverbindungen. Das Urteil von Ökotest: „Von Pflege aus der Apotheke dürften Verbraucher zu Recht mehr erwarten.“

Was sagt das wissenschaftliche Komitee der EU zu Octocrylen?

Erst Ende März 2021 hat das wissenschaftliche Expertengremium (SCCS, Scientific Committee on Consumer Safety) der EU-Kommission seine Einschätzung zu Octocrylen veröffentlicht. Es hatte sich den UV-Filter vor allem auch in Bezug auf eine mögliche Hormonwirkung genauer angeschaut. Zu Benzophenon schreibt das SCCS, es sei ein Abbauprodukt von Octocrylen und eine „gefährliche Verunreinigung“, es sollte „überwacht“ werden und nur in Spuren vorhanden sein. 

Geht es um die möglicherweise Hormon-artige Wirkung von Octocrylen, stuft das SCCS den UV-Filter in kosmetischen Produkten in Konzentrationen von bis zu 10 Prozent als „sicher“ ein. Ausnahme sind Sonnenschutzsprays, die mit einem Treibgas funktionieren: Dann gilt Octocrylen bis maximal 9 Prozent als sicher, wenn es zusammen mit Gesichtscreme, Handcreme und Lippenstift verwendet wird, die 10 Prozent Octocrylen enthalten. Es gebe zwar aus einigen In-vivo-Studien Hinweise, dass Octocrylen endokrine (hormonartige) Wirkungen haben könnte, doch reichten die Nachweise nicht aus, um Octocrylen als endokrinologisch toxisch einzustufen. 

Auch seien Kontaktsensibilisierungen auf Octocrylen berichtet. In Anbetracht der weiten Verbreitung des UV-Filters seien die gemeldeten Fälle jedoch „vernachlässigbar“, erklärt das SCCS. Auffallend war zudem, dass das Auftreten einer Photoallergie gegen Octocrylen in engem Zusammenhang mit einer vorangegangenen Photoallergie auf topisches Ketoprofen stand. Umweltaspekte von Octocrylen bewertete das SCCS nicht. 

Was sagt das BfR?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erklärte im Dezember 2019 zu möglichen gesundheitlichen Risiken bei Sonnenschutzprodukten: „Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sind gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, nicht zu erwarten.“ Der Grund: In der EU dürften nur Produkte mit bewerteten UV-Filtern verkauft werden. Zuvor müsse die Bewertung durch das wissenschaftliche Expertengremium der EU-Kommission (SCCS) die sichere Verwendung als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln bis zu einer genannten Höchstkonzentration bestätigt haben.

Die vollständigen Testergebnisse und Einschätzung von Ökotest zu Titandioxid und Zinkoxid als alternativen Lichtschutzfilter zum in Verruf geratenen Titandioxid gibt es bei Ökotest.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Titandioxid ist auch in Schutzmasken.

von Wende am 01.02.2022 um 12:52 Uhr

Die von der Politik gewollten Mund-Nasen-Masken und die FFP2-Masken erfüllen mit CE-Zeichen und dem Aufdruck EN 149:2001+A1:2009 Europäische Standards. Sie sind mit einer Reaktionsmasse von Silberchlorid und Titandioxid antibakteriell (ISO 20743) und antiviral (ISO 18184) ausgerüstet, siehe z.B. https://erlerundpless-shop.de/de/mund-nasen-maske/medizinische-einwegmaske-mit-antiviraler-beschichtung und https://www.jolie.de/leben/bei-mund-nasen-masken-auf-qualitaet-achten-205966.html. Titandioxid ist ein aus Nanopartikeln bestehendes weißes Pulver. Es wird neben Schutzmasken auch als Farbe z.B. für Wände, Lebensmittel und Drogerieartikel verwendet und es ist giftig. Risikohinweise sind schwer zu finden. Am 14. Januar 2022 hat die Europäische Kommission ein Verbot für Titandioxid in Lebensmitteln erlassen, siehe https://www.vzhh.de/themen/lebensmittel-ernaehrung/schadstoffe-lebensmitteln/wie-bedenklich-ist-titandioxid-wo-ist-der-stoff-enthalten#:~:text=ist%20Titandioxid%20verboten%3F-,Am%2014.,ist%20ab%20Sommer%202022%20g%C3%BCltig.
Ich habe ein Titanimplantat und ermittelt, dass Titanimplantate wegen dem Titandioxid gesundheitsschädlich sind. Mein kritischer Bericht unter https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77148/Titandioxid-Nanopartikel-Wie-gefaehrlich-ist-E-171-fuer-Darmpatienten.
Unter https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/schwermetalle/titandioxid/index.htm steht: „...Dagegen wurden nach Aufnahme von Titandioxid über die Lunge dosisabhängig bösartige Geschwülste in diesem Organ beobachtet. So gilt nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 CLP- Verordnung) folgende Einstufung: Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1% Partikel mit aerodynamischen Durchmesser ≤10 µm gehört in die Gefahrenkategorie 2 und muss mit dem Gefahrenhinweis ‚kann vermutlich Krebs erzeugen (Einatmen)‘ versehen werden“. Diese Verordnung wird allerdings bei den FFP2-Masken „übersehen“. Zitat aus https://www.tagesspiegel.de/wissen/sorge-wegen-titandioxid-partikeln-gefahr-aus-der-nanowelt/3911930.html : „Im Fall der Titandioxid-Partikel gibt es einige Untersuchungen, die Diskussionen hervorrufen. Dazu gehört eine Studie, die das Helmholtz-Zentrum München für das Umweltbundesamt erstellt hat. Sie zeigt, dass Titandioxid-Nanopartikel bei Ratten über die Lunge in den Körper gelangen können… Demnach setzen solche Partikel in Mäusen und in menschlichen Zellen ähnliche Vorgänge in Gang wie das verbotene Asbest…“ Weiteres unter https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19887611/ (Übersetzung): „Titandioxid-Nanopartikel induzieren in vivo bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität.“ Die Giftigkeit von Titandioxid ist auch beim Bundestag bekannt. Habe der Bundestag-Drucksache 17/7332, https://dserver.bundestag.de/btd/17/073/1707332.pdf, entnommen: Eine Genotoxizität von TiO2-Nanopartikeln konnte anhand von Tests an verschiedenen Zelllinien nachgewiesen werden (GURR et al. 2005; RAHMAN et al. 2002; REEVES et al. 2008). Titandioxid-Nanopartikel wurden in Körperzellen nachgewiesen, auch Organschäden durch Translokation in verschiedene Organe wie Leber, Milz, Lunge und Nieren, Zunahme von Entzündungszellen, Entzündungsreaktionen, Zellschädigungen, Tumoren, Verschlechterung der Blutwerte, Beeinträchtigung der Arteriendehnfähigkeit, Anstieg von dna-Doppelstrangbrüchen in Knochenmarkzellen und in weißen Blutkörperchen usw.. Zitat aus https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/detail/31077/: „Künstliche Nanopartikel beeinflussen die Herzfrequenz“.

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